Hallo!!
Schon mal ein Entschuldigung, falls es etwas länger wird.
Der Bruder meines Großvater (86 Jahre alt ) war nie verheiratet und hat auch keine Kinder.
Meine Mutter war seine nächste Verwandte und er hat uns früher oft besucht.
Nun hatte er im April 2010 einen Schlaganfall. Er hat davon jedoch keine großen Beeinträchtigungen. Seine linke Gesichtshälfte hängt ein wenig.
Zur Vorgeschichte:
Er wurde mit als Jugendlicher zur Wehrmacht geholt, kämpfte gemeinsam mit meinem Opa in der Schlacht von Stalingrad, davor begleitete er die Panzer ( weis nun gerade nicht, wie genau das heißt ).
Er wurde mehrmals angeschossen, hat dadurch Verwachsungen im Bauchraum und seitdem Probleme mit der Blase,Galle usw.
Außerdem hat er einen Trümmerbruch des Oberschenkels, hat viele Granatsplitter im Körper und ist wegen der Panzer auf einem Ohr schwerhörig ( schon seit er aus dem Krieg kam )
Ihm wurde somit sofort nach dem Krieg 60% Behinderung durch das Versorungsamt angerechnet.
Er hat wegen der Oberschenkelverletzung immer gehumpelt usw. Das wurde natürlich im Alter im schlimmer es kam Arthrose hinzu usw.
Jedenfalls musste er durch den Schlaganfall eine Weile liegen, bekam dann im Krankenhaus noch eine Lungenentzündung. Als er danach wieder aufstehen wollte, ging das mit dem verletzen Bein nicht mehr usw.
Er hat seit 6 Jahre 80& Schwerstbehindert durch Kriegsverwundung eingetragen.
Seit Februar sind es 100%.
Nun hat meine Mama ihn natürlich zu uns in die Stadt geholt ( er aht vorher 300 km weg gewohnt ). Zu Hause pflegen geht aber nicht, also musste/wollte er ins Pflegeheim.
Er ist seitdem KH-Aufenthalt auf den Rollstuhl angewiesen, braucht Hilfe beim Waschen/Umziehen usw.
Zeitweise hat er wegen der Verengung der Harnröhre einen Katheter.
Nun wollte meine Mutter beim Versorungsamt einen Antrag auf Beihilfe/Übernahme der Heimkosten stellen.
Und wir bekamen die Antwort, dass der Zustand von meinem Onkel NICHTS mit den Kriegsverwundungen zutun hat.
Hallo???
Erst bescheinigt man ihm 100% Schwerstbehinderung und dann hat das alles NICHTS mit den Verwundungen zu tun???
Dazu kommt, dass die Antwort vom Amt echt richtig frech war.
Von "geister Abnahme" ist da die Rede. Dabei ist mein Onkel noch geistig fitter als so manch anderer mit 40. Er interessiert sich für Politik, ließt Zeitung, verfolgt die Bundesliga usw...
Kennt sich jemand mit solchen Angelegenheiten aus?? Wir haben nämlich 4 Wochen zur Widerrufung.
Liebe Grüße!!
Versorungsamt - Heimkosten??
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Beitrag von marion0689 - 13.12.10 - 22:18 Uhr
Beitrag von kruemel87 - 13.12.10 - 22:37 Uhr
Welche Anerkennung hat er denn nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz)? Die Feststellung der Behinderung kann durchaus davon abweichen, denn beim BVG zählen ja nur die Kriegsverletzungen, beim SGB IX (Schwerbehindertenrecht) wird alles einbezogen, z. B. auch die Folgen des Schlaganfalls.
Ihr solltet euch jedenfalls an die Kriegsopferfürsorge wenden, die sind für die Heimkostenübernahme von ehem. Kriegsopfern zuständig, wenn diese nicht selber für die Kosten aufkommen können.
Gruß,
kr.
Beitrag von marion0689 - 13.12.10 - 22:52 Uhr
Hallo!!
Ihm wurde Februar 2010 100% Schwerstbehinderung aufgrund der Kriegsverletzungen anerkannt.
Der Schlaganfall war ja erst im April. Danach wurde daran, denke ich mal, nichts mehr geändert.
Vielen Dank für deine Antwort!!
Beitrag von kruemel87 - 13.12.10 - 23:02 Uhr
Bekommt er Rente vom Versorgungsamt nach einem GdS (Grad der Schädigungsfolgen) von 100?
Naja, solange er überhaupt die Anerkennung als Kriegsopfer hat ist - wie gesagt - die KOF hier der richtige Ansprechpartner. Wo wohnt ihr denn? Vielleicht finde ich nen guten Link.
Ansonsten erstmal was allgemeines:
http://www.global-help.de/bvg-legislative-20040210/778.shtml
Beitrag von manavgat - 13.12.10 - 22:42 Uhr
Ihr braucht einen Anwalt.
Außerdem solltet ihr Euch durch den VDK helfen lassen!
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Gruß
Manavgat
Beitrag von marion0689 - 13.12.10 - 22:53 Uhr
Hallo!!
Vielen lieben Dank für deine Antwort und den Tipp mit dem VDK.
Hab bisher noch nie was davon gehört.
Liebe Grüße!!
PS: Denkst du, dass das ohne Anwalt nicht zu regeln sein wird??
Beitrag von whitewitch - 13.12.10 - 23:02 Uhr
Versuch es mal beim VDK und lass dich beraten. Oft spart man sich dann einen Anwalt. Kenne das aus der Familie, da hat der VDK wirklich gut gekämpft.
Beitrag von manavgat - 14.12.10 - 08:57 Uhr
entweder VDK (die haben eigene Anwälte) oder ein Fachanwalt für Sozialrecht
http://www.experten-branchenbuch.de/fachanwalt/sozialrecht/
Ich kenne privat einige Anwälte. Die einhellige Meinung ist, dass die Betroffenen die es selbst versuchen über den Tisch gezogen werden. Problematisch ist auch, dass man dabei viele Fehler machen kann. Es geht hier schließlich um was.
Gruß und alles Gute
Manavgat
Beitrag von krokolady - 14.12.10 - 09:30 Uhr
Auf jeden Fall stellt einen Antrag auf eine Pflegestuffe bei seiner Krankenkasse!
Unabhängig von dem anderen Antrag - dieses ist möglich!
Beitrag von kati543 - 14.12.10 - 18:59 Uhr
Ich glaube ohne eine Pflegestufe wäre er gar nicht im Heim.
Beitrag von krokolady - 14.12.10 - 19:01 Uhr
ach glaub man....es gibt genug Leute die sich damit nicht auskennen und auf das Geld "verzichten"
Meist ist das grad in solch Familien wo es überraschend kam.
Als meine Mutsch damals so abgebaut hat musste ich meiner Schwester auch erst nen Schubs geben das sie ne PS beantragt für meine Mutter
Beitrag von kati543 - 14.12.10 - 19:37 Uhr
Aber eigentlich macht den Antrag doch spätestens die Heimleitung, oder? Zumindest bei uns ist das so.
Beitrag von krokolady - 14.12.10 - 20:31 Uhr
bei meiner Mutter war es so das die zwar nachgefragt haben als meine Mutsch zu ihnen kam, aber z.B. nicht gesagt haben das meine Schwester bereits ne Erhöhung hätte beantragen können weil sich der Zustand so verschlechtert hatte.
Aber eigentlich sollten Heime sich da schon drum kümmern - zumal die dann ja das Geld dafür bekommen.
Beitrag von kati543 - 14.12.10 - 21:43 Uhr
Mmmh...dann gehe ich wahrscheinlich auch zu gutgläubig und naiv an die Sache ran. Bei meinen Jungs habe ich das immer allein gemacht, aber die wohnen ja auch bei mir und nicht im Heim.
Beitrag von kati543 - 14.12.10 - 18:58 Uhr
Wie hoch ist sein GdS? Schwerbehinderung (nicht Schwerstbehinderung) KANN aufgrund des GdS und des GdB bescheinigt werden. Mein Sohn hat auch einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und B, G, H - aber er war definitiv nicht im Krieg. Er ist 3 Jahre. Man unterscheidet Grad der Behinderung und Grad der Schädigung. Nur letzteres ist aufgrund Verletzungen im Krieg. Ich nehme an, dein Onkel hat beides sozusagen gemischt. Der Schlaganfall hätte ihn höchstwahrscheinlich auch ereilt, wenn er nicht im Krieg gewesen wäre. Und die Probleme bei der Körperpflege und das Nicht-mehr-laufen-können ist zumindest zum Teil dem Schlaganfall geschuldet. Wenn du mal realistisch das Ganze betrachtest, kommst du auch auf diese Tatsache. Sicherlich spielt noch die Kriegsverletzung mit rein, aber das nimmt der Staat natürlich nicht freiwillig an. Wenn du also dein gutes Recht haben willst, dann nicht ohne Anwalt, der sich auf so etwas spezialisiert hat und ich würde auch den VdK mit ins Boot holen.
Hat er nur einen GdB/S von 100 oder auch Merkzeichen? So wie du es schreibst sollte er einige Merkzeichen haben.
