Hallo,
ich bin gerade in einer blöden Situation. Nach drei Jahren Elternzeit, habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Teilzeitantrag gestellt. Ich bin zwölf Jahre im Betrieb. Davon war ich nur das letzte Jahr im Büro. Mein Job im Büro ist weg. Die haben mir aber einen Job im Lager angeboten mit der Aussicht dass es auch nicht längerfristig ist. (vermutlich da sie die Abfindung nur in Teilzeithöhe 80% bezahlen müssen)
Ich habe Angst das sie mich schnell rausmobben wenn ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, weil ich noch das gleiche gehalt wie im büro verdiehne.
Lasse ich mich kündigen, und ich Klage vor Gericht, können die mir das dann ankreiden, das ich den neuen Arbeitsvertrag fürs Lager nicht unterschrieben habe? Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung, und weiß nicht was für Prozesskosten auf mich zukommen.
Ich weiß nicht was ich machen soll!
Kündigung??? Elternzeit ab 16.12 um
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Beitrag von skippi24 - 14.12.10 - 04:46 Uhr
Beitrag von susannea - 14.12.10 - 07:14 Uhr
Nein, können sie dir natürlich erstmal nicht ankreiden, denn du hast einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit Geleichwertiger Bezahlung und Arbeit!
Selbst wenn sie dich kündigen wollen, geht das ja erst am 16.12. mit Frist zum 31.5.2011.
Und dann kannst du immernoch klagen!
Sie wußten, wann du wiederkommst und deine Stellen hätte noch da sein müssen!
Beitrag von windsbraut69 - 14.12.10 - 07:16 Uhr
Sie schreibt doch gar nicht, warum ihre alte Stelle "weg" ist.
Vielleicht wurde umstrukturiert?
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 14.12.10 - 07:35 Uhr
Selbst dann ist das kein Grund!
Die Kündigungsfrist müssen sie eh erstmal einhalten und dann bleibt ihr auch bei einer angeblich betriebsbedingten Kündigung die Möglichkeit zu klagen!
Beim Umstrukturieren muss man auch an die Mitarbeiter in Elternzeit denken und daran die Vorschriften einzuhalten!
Und nein, einen neuen Arbeitsvertag auf keinen Fall unterschreiben!
Maximal eine Ergänzung zum alten!
Beitrag von skippi24 - 14.12.10 - 09:00 Uhr
Der alte Arbeitsplatz ist definitiv nicht mehr da, das können die auch begründen. Ich möchte nicht das es hinterher heißt, das ich nicht arbeiten wollte. Wenn ich auf das neue Angebot nicht eingehe.
Was ist wenn ich nicht Klage, bekomm ich dann trotzdem eine Abfindung? Oder nur wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Beitrag von susannea - 14.12.10 - 12:41 Uhr
Was heißt, sie können das begründen, sie müssen eine Stelle für dich haben.
Wenn du klagst kriegst du je nach Ausgang den Arbeitsplatz wieder, es gibt einen Vergleich oder es bleibt so.
Ich würde mcih damit an einen Rechtsanwalt wenden!
Beitrag von nakiki - 14.12.10 - 11:57 Uhr
Hallo!
Wenn ich die TE richtig verstanden habe, geht es jetzt aber auch um eine Teilzeitstelle und nicht Vollzeit wie vor der Elternzeit.
Demnach hätte der AG ja eine Begründung, warum ihre alte Stelle nicht mehr zu besetzen geht.
Wenn die TE den Ergänzungsvertrag jetzt nicht unterschreibt, könnte der AG doch auch verlangen, dass sie Vollzeit arbeiten kommt.
Gruß nakiki
Beitrag von susannea - 14.12.10 - 12:42 Uhr
Sie soll keinen Ergänzungsvertrag bekommen, sondern einen neuen, das ist das Problem. UNd ihr Arbeitsplatz ist wohl weg, egal wieviel sie arbeitet ;)
So stehts jedenfalls oben!
