elterngeld gesetz 2011

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Beitrag von shadowgirl1 - 14.12.10 - 09:17 Uhr

Hallo,
ich war vor der Geburt meines Sohnes erwerbstätig da ich aber einen geringverdienenden Job (ca 605€ als Friseurin) )hatte habe ich zudem noch Hartz 4 bekommen. Ich habe mein Elterngeld in Verlängerungszeit genommen bekomme dezufolge monatlich 202 Euro KG.
kan mir jemand sagen wie es da in meiner lage aussieht, ob ich trotzdem noch elterngeld bekomm.
Weil zustätzlich steht in den Briefen ja drin das die einem raten die verlängerung zu widerrufen, wieso das?

schonmal danke für eure hilfe

liebe grüße shadowgirl1

Beitrag von susannea - 14.12.10 - 12:46 Uhr

Sie raten dass, da du nun bei der Anrechnugn noch einen Freibetrag hast, ab 2011 nicht mehr!