Welche Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Unterstützung?

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Beitrag von stellamarie99 - 14.12.10 - 17:55 Uhr

Hallo,

frage hier mal lieb für meine Freundin.

Sie ist 21, wohnt bei ihrer Mutter (Verdienst +/- 1800,00€ netto), macht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin, die mtl. 200,00€ kostet und sie bekommt Kindergeld und Halbwaisenrente.

Nun ist sie schwanger im 4. Monat, leider etwas eher als geplant, möchte 1 Jahr ihre Ausbildung unterbrechen und danach weiter machen, ist alles geklärt.

Da sie mit ihrer Mutter eine kleine 2-Raumwohnung bewohnt, wollte sie gern jetzt mit Baby in eine eigene Wohnung ziehen.

An welche Behörde kann sie sich wenden, um etwas Unterstützung zu bekommen und darf sie überhaupt schon ausziehen? Mit Baby würde es extrem eng werden in ihrem Zimmer. Aber die Mutter kann ja nicht sie und das Baby finanzieren.

Vielen Dank und LG

Beitrag von wemauchimmer - 14.12.10 - 17:57 Uhr

Vielleicht erstmal an die "Erzeuger-Behörde?"

Beitrag von stellamarie99 - 14.12.10 - 17:59 Uhr

Er wohnt in einem WG Zimmer und sein Lohn reicht hinten und vorn nicht. Sie sind zwar schon lange zusammen, aber wollen erstmal nicht zusammen leben.

LG

Beitrag von 16061986 - 14.12.10 - 17:57 Uhr

Wenn das kind da ist kann sie ausziehen!
Sie soll aufs arbeitsamt gehen und dort dann einen antrag auf ALG2 stellen.
wie sieht es mit dem vater aus? würde er mit ihr zusammen ziehen?
wenn ja wird sein einkommen berücksichtigt wenn nein muss er für ds kind und eventuell für sie unterhalt zahlen.

am besten sie geht zur caritas oder pro familia und lässt sich da beraten,die können einem da besser weiter helfen.

Beitrag von lexica11 - 14.12.10 - 20:04 Uhr

Hallo Ihr,

Caritas, Pro Familia und Arbeitsagentur sind die richtigen Anlaufstellen und sich bei www.tacheles.de schlau machen...

Es gibt Zuschuss zur Erstaustattung einer Wohnung und zur Babyerstausstattung. Sie sollte unbedingt bereits vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung vor einem Standesamt von ihm unterzeichnen lassen- dann ist der halbe Ärger weg...dies ist ein sehr wichtiger Schritt!

Der Vater muß bei der Arge und vielen anderen Behörden nachgewiesen werden. Diese prüfen dann selbstverständlich die Regressmöglichkeiten. Nach bürgerlichem Recht hat sie einen Anspruch auf 770 EUR Betreuungsunterhalt gegen den Vater abzüglich evtl eigener Einkünfte und auf Zahlung von Kindesunterhalt (vollstreckbare Urkunde hinsichtlich der Höhe des Kindesunterhaltes nach Geburt kostenfrei vom Jugendamt erstellbar).

Die zweite Frage beträfe dann natürlich seine Leistungsfähigkeit. Sein Selbstbehalt kann in der Düsseldorfer Tabelle nachgelesen werden-er steigt im Jahr 2011. Dürfte bei ca 990 EUR liegen und beinhaltet bereits seine Miete. Ist er nicht voll leistungsfähig, muß er zum Teil nicht bezahlen...sie hat Auskunftsanspruch hinsichtlich seines Einkommens- Jugendamt hilft hier kostenfrei weiter.

Kann oder will er den Unterhalt und auch die Babyerstausstattung und Schwangerschaftskosten nicht bezahlen, so gehen die Ämter in Vorleistung. Daher wichtig, Auskünfte einzuholen, um nach der Geburt mit dem kleinen Säugling möglichst viel schon geklärt zu haben- gibt der Schwangeren echte Sicherheit...wenn der Vater nicht heiraten will- sollte sie und das Kleine nicht unnötig leiden müssen. Die finanziellen Auseinandersetzungen sollten aber nicht dazu führen, dass der Vater sich auch regelmäßig um sein Kind kümmern kann. Aber nicht vergessen- manche Ansprüche müssen möglichst schnell geltend gemacht werden, sonst sind sie entfallen oder verjährt...

Genaueres sagt ihr auch ein Anwalt auf der Basis kostenloser Beratungshilfe...

Alles machbar...

Beste Wünsche





Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 11:55 Uhr

Sie bekommt Erziehungsgeld. Da es nicht reichen wird, kann sie noch ergänzend ALG2 beantragen. Nach den 14 Monaten Elternzeit sollte sie zumindest Teilzeit wieder einsteigen, heißt: sie muss schon jetzt nach Krippenplatz schauen.

Achtung: Mietobergrenzen beachten.


Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, wenn sie die 2-Raumwohnung behält und die Mutter sich eine andere Wohnung sucht.

Gruß

Manavgat