Hallo...
Ich wohne in Sachsen-Anhalt und bekomme seit 2 Jahren Wohngeld.
Jetzt ist mir beim durchrechnen im Internet (einen Wohngeldrechner) aufgefallen das dort 30% Steuerpauschale abgezogen werden doch bei allen meinen Bescheiden steht nur 20% !
Laut Wohngeldgesetz §16 dort steht:
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass
1.
Steuern vom Einkommen,
2.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
3.
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
im Bewilligungszeitraum zu leisten sind. Satz 1 Nr. 2 und 3 gilt entsprechend, wenn keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zu leisten sind, die dem Zweck der Pflichtbeiträge nach Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 entsprechen. Satz 2 gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes zu leisten sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung besteht, für die Beiträge von Dritten zu leisten sind.
(2) Ergibt sich kein Abzugsbetrag nach Absatz 1, sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, 6 Prozent abzuziehen.
Hieraus verstehe ich auch das es 30 % sind (jeweils 10% für Steuern, 10% für KV u. PV, 10% für RV) !!!
Wieviel Prozent sind es bei euch ? Und versteht ihr das Gesetz auch so ?
Tschauie Mama202000
Wohngeld - Steuerpauschale wie hoch bei euch?
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