Hallo!
Wir haben gerade ein kleines Personalproblem in der Krippe- daher die Frage.
Falls wir die in EZ befindliche Erziehein fragen, ob sie gegebenfalls aushilft, hätte ich gerne gewußt, ob die dann zu zahlende "Übungsleiterpauschale" für das Eltengeld anrechnungsfrei ist.
wäre nett, wenn mir das jemand sagen könnte
lisasimpson
Übungsleiter-pauschale anrechnungsfrei bei EG?
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Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 10:42 Uhr
Beitrag von susannea - 15.12.10 - 10:47 Uhr
Ja, ist sie. Die wird ja auch beim EInkommen vor der Geburt nicht berücksichtigt, da steuerfrei!
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 10:55 Uhr
danke dir!
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 11:44 Uhr
Eine Erzieherin der der Krippe ist definitiv kein Übungsleiter.
Das ist Steuerbetrug.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 13:14 Uhr
hm- das wäre die näcshte frage.
wir eltern bekommen eine aufwandsentschädigung, wenn wir dort mitarbeiten (ist ne elterninitiative)- und auch die aushilfe, die im Moment dort ist, wird (so glaube ich) über diesen "übungsleiter-pauschlen- betrag" bezahlt.
das ist ja nicht nur für Übungsleiter gedacht.
die frage ist aber dennoch, ob es rechtens wäre, die erzieherin (in Elternzeit) für aushilfsdienste so zu bezahlen- keine ahnung..
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 13:17 Uhr
das ist ja nicht nur für Übungsleiter gedacht.
doch!
es ist für "Übungs"-leiter. Sagt doch schon der Name.
Wenn die Erzieherin einen Abend mit den Eltern gestaltet, irgendein Erziehungsthema oder Englisch für die Kiddies anbietet (1 x in der Woche) dann kannste das noch unter der Pauschale laufen lassen.
Übungsleiter legen ihre Zeiten selbst und das Unternehmen ist nicht weisungsbefugt. Sie sind auch nicht in die sonstigen Unternehmensabläufe eingebunden. Kannste sicher irgendwo nachlesen.
Die Aufwandsentschädigung ist wieder etwas anderes.
Warum kann die Erzieherin nicht als Minijobberin in der Kita arbeiten?
Gruß
Manavgat
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 13:23 Uhr
das hab ich grad gefunden
Die unter der Bezeichnung "Übungsleiterpauschale" bekannte Vergünstigung kann laut Paragraf 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer "oder vergleichbare Tätigkeiten",
künstlerische Tätigkeiten sowie
die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
die Aufwandsentschädigung für die elterndienste läuft daher auch über die Übungsleiderpauschale.
es geht auch nicht drum, daß sie wieder voll einsteigt, sondern eben im notfall auch einspringen kann (da ihre elternzeitvertretung jetzt schwanger geworden ist und die nadere Erzieherin krank ist- lange geschichte. tut auch nichts zur sache, nur ists im Moment schwierig abzuschätzen, ob alle dienste in den näcshten monate über eltern abgedeckt werden können- daher dei idee.
die besagte erzieherin weiß von meienr idee noch gar nichts:) wollte mich nur mal informieren, falls ich sie frage und sie interesse hätte)
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 13:35 Uhr
Leider hast Du nur die Hälfte gelesen....
es gilt die Einschränkung: keine Einbindung in die Abläufe.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 13:44 Uhr
wo stehjt das denn?
finde ich nämlich nicht.
nur die folgenden passagen:
"Die Vergünstigung ist allerdings an die Voraussetzungen geknüpft, dass ...
die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und
im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung
... ausgeübt wird."
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 13:59 Uhr
Ich rechne schon seit Jahren Übungsleisterpauschalen ab und habe genau diese Info von sämtlichen Steuerberatern bekommen.
Ich habe jetzt auch keine Zeit das zu recherchieren.
Für das, was die Erzieherin da macht, ist der Minijob vorgesehen. Wo ist das Problem?
Gruß
Manavgat
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 14:15 Uhr
die erzieherin macht noch gar nichts.
daher meine frage- nach dieser option Ül- pauschale
lisasimpson
Beitrag von lisasimpson - 15.12.10 - 14:24 Uhr
ach so- wo das problem ist:
ich denke, wenn ich sie frage, ob sie für 3,33 die stunde kommt (wegen anrechnung auf ihr Eltenrgeld) wird die antwort anders ausfallen, als wenn ich sie fragen, ob sie für 10€ kommt...
andere frage: wie kannst du als gewinn-orientiertes nicht- staatliches Unternehmen denn ÜL- pauschalen abrechnen?
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 15.12.10 - 14:50 Uhr
meine Lehrer sind keine Übungsleiter bei der Tätigkeit für mich, da ich nicht gemeinsnützig bin, sondern Gewerbe.
Halte ich bei einem Verein, der VHS oder ähnlichem einen Vortrag, ein Seminar etc., dann schon.
LG
Manavgat
Beitrag von mausichen1988 - 15.12.10 - 22:59 Uhr
Die Übungsleiterpauschale gilt auch für Erzieher:
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.
Wo man das mit den Abläufen herbekommt würde mich auch interessieren. Ich hab davon noch nie was gehört.
Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Erzieher sind somit steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG. Bei dir manavgat bin ich bei der Steuerfreiheit aber eher nicht so sicher....
