Hi Ihr Lieben,
habe mal eine Frage.
Habe am 1.8. diesen Jahres eine neue Stelle angefangen auf 25 Stunden in der Gastronomie.
Zeitgleich hat ebenfalls in dieser Gastronomie eine Küchenhilfe auf 400€ angefangen.
Jetzt ist es so, dass jeder Weihnachtsgeld bezogen hat, außer ich.
Ich laufe ganz normal auf Lohnsteuerklasse II
Die 400€-Kräfte haben am Anfang des Monats eine Weihnachtskarte mit 50€ erhalten. Die anderen auf Steuerkarte, ganz normal mit Ihrem Gehalt am Anfang des Monats.
Bei mir ist nix.
Hätte wohl gedacht, dass auch ich anteilsmäßig Anspruch habe....
Hab ich einen Denkfehler?
Kennt sich jemand aus?
lg
xxladyxx
Hab ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
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Beitrag von xxladybirdxx - 15.12.10 - 14:09 Uhr
Beitrag von thea21 - 15.12.10 - 14:16 Uhr
Normalerweise NACH Probezeit, außer es ist anders im Vertrag geregelt.
Beitrag von myimmortal1977 - 15.12.10 - 14:32 Uhr
Du musst in Deinen Vertrag schauen, ggf. auch, falls das Unternehmen einem TV unterliegt, in diesen.
Bei mir wird kein Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt, wenn man nach dem 01.07. eines Jahres eingestellt wurde. Erst im Folgejahr.
Genauso hat man bei mir keinen Anspruch auf solche Leistungen, wenn man im ersten Halbjahr ausscheidet.
LG Janette
Beitrag von xxladybirdxx - 15.12.10 - 15:13 Uhr
Hallo,
es ist vertraglich gar nichts festgehalten.
In unseren Verträgen steht nichts von irgendwelchen Weinhachtsgeldern.
Ich finds halt nur ein wenig komich, dass ausnahmenslos ALLE etwas bekommen, sogar 400€-Kräfte als Geste 50€ in den Umschlag und ich gehe leer aus.
Kann ich nicht verstehen.
lg
Beitrag von kathi.net - 15.12.10 - 15:19 Uhr
Nun, da nichts im Vertrag steht - und einen Tarifvertrag wirds wohl nicht geben - gibts wohl nichts
oder vielleicht erst mit der Dezemberabrechnung?! Oder vielleicht nur etwas später?
Beitrag von kleinehexe1606 - 15.12.10 - 16:23 Uhr
Das stimmt nicht so ganz. Wenn alle bekommen muß der Chef eine Begründung geben warum einer keines bekommt.
Beitrag von kathi.net - 15.12.10 - 16:50 Uhr
Wieso? Vielleicht ist es ja bei denen, die es über Steuerkarte bekommen ein 13. Gehalt?! Und bei den anderen ein "privates Geschenk" im Umschlag?
Und der AG hat natürlich das Recht, das Weihnachtsgeld von der Arbeitsleistung abhängig zu machen.
Beitrag von tritratrullalala - 15.12.10 - 17:14 Uhr
Hallo,
Anspruch hat man, so diese Zahlung nicht im Vertrag festgehalten ist, sowieso nicht. Bei uns gibt es zum Weihnachtsgeld immer ein Schreiben dazu, dass es eine freiwillige Zahlung ist und sich daraus kein Anspruch für Folgejahre ableiten lässt.
Wenn eine Angestellte, die zeitlgleich mit dir angefangen hat, allerdings etwas bekommen hat und du nicht, würde ich einfach mal nachfragen. Auf Anspruch pochen kannst du nicht, aber nachfragen ist ja nicht verboten. Und wenn du das höflich formulierst, sollte das auch kein Problem sein.
LG,
Trulli
Beitrag von xxladybirdxx - 15.12.10 - 17:34 Uhr
Das ist es eben, was mich stutzig macht. Das wirklich JEDER etwas bekommen hat.
Wir haben einen jungen Mann, der zwischendurch kommt und Altpapier entsorgt oder Glasflaschen, der kommt so 1x die Woche und entledigt quasi den Müll. Selbst dem hat sie 20€ in eine Weihnachtskarte getan.
Mir geht ja nicht unbedingt um den Anspruch als solches aber ich fühle mich so ein bisschen " aussenstehend"...
Es steht auch nix zwischen uns, ganz im Gegenteil. Aufgrund meiner 4-jährigen Tochter und deren KiGa-Zeiten, hatte sie mir vorher gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen, dass ich auf Abruf bereit sein muss ( an Feiertagen z.B. ) das würde dann die anderen übernehmen, da 2 der Angestellten ganz gerne mehr Stunden machen würden.
Nun kam es aber schon 5 Mal vor, dass ich doch eingesprungen bin. Gerne sogar, also kann es nicht sein, dass sie mit meiner Leistung nicht zufrieden wäre. Das hab ich mir ja auch schon durch den Kopf gehen lassen.
Acuh kennen wir uns privat schon 7 Jahre und sie war diejenige, die mich damals anrief und fragte, ob ich die Stelle gerne haben wollen würde. Hatte nach der Geburt meiner Tochter nur auf 400€ gearbeitet und fand nicht wirklich etwas auf Steuerkarte nach 4 Jahren, als sich mein Mann aus dem Staub machte, also etwas, was auch in die KiGa-Zeiten passte. Sie hörte es und rief mich an. Ich hatte dort hier und da schon mal ausgeholfen, wenn Not am Mann war, wo ich noch kein Kind hatte. Also das kommt nicht hin, dass sie so mit mir nicht zufrieden ist.
Außerdem ist sie sehr direkt und ehrlich, sprich, sie hätte mich schon lange angesprochen, wenn irgendwas wäre, was ich hätte anders machen sollen.
Na ja,mich machts halt nur etwas truarig. Klar kann ich sie ansprechen aber irgendwie komm ich mir da ein wenig blöd vor, wenn ich ehrlich bin....
Na ja, ich danke euch für die Antworten!
lg
Beitrag von tritratrullalala - 15.12.10 - 22:40 Uhr
Aber gerade wenn das Verhältnis gut ist, würde ich mal nachfragen. Tenor: "Sorry, vielleicht ist das jetzt ne doofe Frage, aber habe ich deshalb kein Weihnachtgeld bekommen, weil ich erst so kurz da bin? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich die einzige ohne bin." Vielleicht ist es einfach ein Fehler.
Beitrag von marion2 - 15.12.10 - 18:36 Uhr
Hallo,
wenn nichts anderes aufgeschrieben wurde, steht dir auch Weihnachtsgeld zu.
LG Marion
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.12.10 - 22:31 Uhr
Hallo
Einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat man nicht. Das ist vertragsabhängig.
Ich denke, sie hat keins bekommen, weil sie erst so kurz da ist. Bei manchen Betrieben muss man erst eine Zeit da sein, um diese Zuwendungen zu bekommen, wenn überhaupt.
Rechtlich wird sie da wenig machen können.
Bianca
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 10:26 Uhr
Der Betrieb darf nicht für sie eine andere Regelung treffen als für alle anderen und da die gleichzeitig eingestellte Kollegin Geld bekommen hat, steht ihr auch welches zu.
Es gibt immer noch einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Da könnte sie rechtlich sehr wohl was machen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.12.10 - 10:28 Uhr
Ok, wenn die andere welches bekommen hat, dann ja.
Aber Grundsätzlich hat man KEINEN Anspruch, wenn es nicht vertraglich festgehalten wurde.
BIanca
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 10:30 Uhr
"Jetzt ist es so, dass jeder Weihnachtsgeld bezogen hat, außer ich. "
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.12.10 - 11:01 Uhr
Habe ich doch oben geschrieben, wenn ide anderen es erhalten haben.
Es besteht aber nicht automatisch ein Anspruch, auch wenn es andere bekommen.
In der Firma von Fabians Patenonkel bekommen die neueingestellten auch keins, steht so im Vertrag.
Mitarbeiter, die schon länger da sind und alte VErträge haben, bekommen es. Da ist es vertraglich festgehalten.
Bianca
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 11:06 Uhr
es geht aber grad nicht um die firma des patenonkels deines sohnes und um dessen neue Mitarbeiter sondern um die TE
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 11:55 Uhr
Ja und da ist der einzige Punkt, der einen evtl. Anspruch vermuten lassen könnte, die Kollegin, die zeitgleich angefangen hat.
LG,
W
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 11:54 Uhr
Wenn die anderen Kollegen alle länger im Unternehmen sind, kann auch das rechtens sein.
Gruß,
W
