Kündigungsfrist Fragen?

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Beitrag von fantastic-four2009 - 15.12.10 - 14:30 Uhr

Hallo zusammen

Also mein Lebensgefährte arbeitet bei einer Zeitarbeit, nun hab ich mal eine Frage oder auch zwei.

Wie ist es er ist Entliehen bei einer Firma die aber keine Arbeit mehr haben, also müßte die Zeitarbeit ihn dann ne andere Firma zuordnen wenn vorhanden.
Aber wie ist es wenn sie keine andere haben und die Zeitarbeit in kündigt.
Da gelten doch dann die Kündigungsfristen im Vertrag.

So nun steht da,Kündigung innerhalb der Probezeit §9.3 MTV

Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten drei Monate eine Woche, dannach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von zwei Wochen

Kündigung nach der Probezeit § 9.4 MTV

Das Arbeitsverhältnis kann gemäß § 622 BGB Abs. 1 mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werde.

Aber was gilt jetzt irgendwie verstehen wir es nicht, Probezeit hat er nicht mehr.

Gruß

Beitrag von myimmortal1977 - 15.12.10 - 14:34 Uhr

Dann gilt der Paragraph nach der Probezeit.

Beitrag von thea21 - 15.12.10 - 14:35 Uhr

Während der ersten 3 Monate - 1 Woche

Dann bis zum 6. Monat 2 Wochen

Danach 4 Wochen.

Frage: Ist er an ein großes Unternehmen entliehen?

Beitrag von fantastic-four2009 - 15.12.10 - 14:39 Uhr

Danke für die Antworten

Also wie Groß die Firma ist wo er entliehen ist weiß ich nicht.

Also ist es theoretisch so das sie bis zum 31.12.10 in kündigen müßten 4 wochen oder vom 15.01.11 4 Wochen

Beitrag von thea21 - 15.12.10 - 14:50 Uhr

Nee, bis morgen noch zum 15.1. oder spätestens 31.12 zum 31.01

ABER auch wenn, Aufträge gibts doch immer mal wieder (weiß ich von hier)...die müssten für eine betriebsbedingte Kündigung schon feste Gründe haben, meine ich.

Beitrag von fantastic-four2009 - 15.12.10 - 15:06 Uhr

Ok danke schön

Na wir hoffen es natürlich nicht, man weiß ja nie.
Bis jetzt haben se auch noch nihcts genaueres gesagt. Wir müßen Weihnachten abwarten hieß es.

Nur die eine von der Zeitarbeit meinte wollen wenn dann fristlos kündigen und das geht ja net.

Gruß

Beitrag von parzifal - 15.12.10 - 16:32 Uhr

Wieso nur noch bis morgen um zum 15.01.11 zu kündigen?

Vier Wochen sind nicht ein Monat!

Selbes gilt auch für die Kündigung zum 31.01.11.

(Zulässigkeit einer Kündigung unterstellt).

Beitrag von fantastic-four2009 - 15.12.10 - 18:25 Uhr

wie meinst du es??

Gruß

Beitrag von parzifal - 15.12.10 - 19:26 Uhr

So wie ich es geschrieben habe. Ich verstehe die Nachfrage nicht.

Beitrag von parzifal - 15.12.10 - 20:21 Uhr

Nochmal konkreter. Warum soll eine Kündigung nicht auch am 16.12. zum 15.01. möglich sein. Die 4-Wochenfrist wäre dann doch eingehalten.

Ich lese Deinen Beitrag so, dass Du 4-Wochen mit einem Monat gleichsetzt was falsch ist.

Beitrag von windsbraut69 - 15.12.10 - 14:43 Uhr

Ja, steht doch da "Kündigung nach der Probezeit.."

4 Wochen zum 15. oder Monatsende!

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 15.12.10 - 22:25 Uhr

Die Zeitarbeit kann íhn aber auch nicht so einfach kündigen, wenn sie momentan keine Arbeit für ihn haben ist dies keine Kündigungsgrund!