Kurze Frage.
meine schwester hat noch restanspruch auf 80 tage alg 1 was aus einer vollzeitbeschäftigung entstand.
nun war sie in elternzeit ( 1 Jahr ) und findet keinen job. sie will nun aber evtl. nur noch teilzeitarbeiten wg. Tochter.
Bekommt sie den Restanspruch 80 tage auch dann nochmal in "vollzeithöhe " ausbezahlt wenn sie sich nun für teilzeit "anmeldet " oder dann halt das teilzeitarbeislosengeld nur halt 80 tage länger ?
lg
restanspruch alg 1 aus vollzeit nun in " teilzeit" ausbezahlen ???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von candysandy - 15.12.10 - 22:27 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 15.12.10 - 22:31 Uhr
Weder noch.
Sie erhält nur das, was du "Teilzeitarbeitslosengeld". Für diese 80 Tage.
Beitrag von kati543 - 16.12.10 - 03:24 Uhr
Sie hat noch einen Anspruch von 80 Tagen, aber die Höhe wird neu berechnet. Da sie ein Kind hat (falls es ihr erstes ist) bekommt sie ja auch den erhöhten Satz jetzt. Aber natürlich gibt es auch nur für die Stunden ALG1, für die sie sich meldet.
Beitrag von manavgat - 16.12.10 - 16:44 Uhr
Sie sollte sich Teilzeit für mindestens 30 Std/Woche arbeitslos melden. So schnell vermitteln die nicht. Sonst verliert sie zuviel Geld. Reduzieren kann sie das immer noch....
Gruß
Manavgat
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 23:18 Uhr
Hallo,
sie will "evtl." nur noch Teilzeit arbeiten?
Das heißt Vollzeit wäre unter Umständen doch möglich?
Dann kann sie sich auch Vollzeitarbeitslos melden.
Gruß Marion
