Guten Morgen!
Ich habe mir gestern mal so ein paar Gedanken zu meiner gestern eingetroffenen Gesprächseinladung von der ArGe gemacht.
Aber von vorne:
Ich bin seit 3 Monaten dort arbeitssuchend gemeldet (nicht arbeitslos, weil so oder so KEIN finanzieller Anspruch von meiner Seite her besteht). ALG 2 erhalte ich auch nicht, weil ich derzeit noch in einer Eigentumswohnung lebe (die noch nicht bezahlt ist).
Man sagte mir vor drei Monaten, dass ich also kein Geld von denen bekomme, dass ich auch für die Rente usw. dort nichts bekomme, weil die Kinder noch unter 12 Jahren sind.
Jedenfalls kam gestern ein Schreiben, dass ich nächsten Monat einen Termin dort habe zur Zukunftsbesprechung (yeah) und ich doch Unterlagen mitbringen soll, mit denen ich nachweise, dass ich mich auch fleißig um Arbeit bemüht habe.
Ich bin bei der ArGe eingetragen mit der Suche nach Job im Büro, Einzelhandel oder Reinigungskraft und habe von denen bisher NULL Vorschläge erhalten. Sämtliche Bewerbungen habe ich auf eigene Faust bei Firmen eingereicht, wenn mal was in der Zeitung stand. Bzw. habe ich auch Firmen angerufen, Initiativbewerbungen geschrieben und in Geschäften angefragt. Bisher hat es nicht geklappt mit einem Job.
Ich habe auch Liste geführt wann ich mich wo beworben habe, wo ich angefragt habe usw. Ich kann also was vorlegen, was ich auch machen werde, logisch!
Aber ich habe derzeit wohl zu viel Zeit zum Nachdenken, bzw. versuche ich mich von meinen finanziellen Problemen abzulenken, weil ich ab Januar ehrlich gesagt kaum noch weiß wovon leben...aber wen stört das schon...
WAS würde die ArGe machen, wenn ich KEINE Unterlagen hätte mit denen ich Bewerbungsbemühen nachweisen kann?
Geld sperren geht nicht, weil ich nichts bekomme.
Rentenpunkte sperren geht nicht, weil ich noch nichts angerechnet bekomme.
Ich habe natürlich nicht vor meine Unterlagen zu Hause zu lassen, ich nehme die mit, logisch. Aber trotzdem würde mich das nun echt mal interessieren, womit man mich dann noch unter Druck setzen könnte, wenn ich das dann nicht machen würde...
Ich weiß, eigentlich absoluter Quatsch diese Überlegung *gg*
Trotzdem bin ich neugierig...
LG redhex
Mal ne Theoriefrage zur ArGe
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Beitrag von redhex - 16.12.10 - 08:22 Uhr
Beitrag von thea21 - 16.12.10 - 08:25 Uhr
Wieso bekommst du kein ALG 2 nur weil deine Eigentumswohnung noch nicht bezahlt ist? Bezahlst du die grad, quasi wie Mietzahlungen?
Wenn du kein Anspruch auf ALG2 hast, dann aber doch keine Kinder?
Zur Frage: Nimmste nix mit, könnse dir nix.
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 08:38 Uhr
Hallo!
Die Eigentumswohnung wird als Vermögen angerechnet, weil auch mein Ex einen Teil mit einbezahlt. Die Hälfte genaugenommen, weil Wohnung jedem zum gleichen Teil gehört.
Das Geld was er bezahlt, wird mir als theoretischer Unterhalt angerechnet. Die rechnen also, dass ich mehr Geld theoretisch zur Verfügung habe, als ich wirklich habe. Wo genau da die Logik liegt habe ich nicht verstanden, aber egal.
Die Kinder haben keinen Anspruch auf ALG2, weil DIE widerum ihren Unterhalt vom Ex bekommen. Die Kinder sind nicht hilfsbedürftig.
Und da mein Freund nun auch ab Januar bei mir lebt, sind wir raus, weil sein Geld plus mein theoretisch vorhandenes Geld den Satz überschreiten. Würde man mir den Darlehensanteil meines Ex NICHT anrechnen, DANN hätten wir Anspruch.
Meine Nerven liegen mittlerweile blank, denn derzeit geht hier auch alles Mögliche kaputt. Nach dem Auto von meinem Freund (zweimal), der Heizung, der Dunstabzugshaube, der Waschmaschine... hoffe ich jetzt ganz arg, dass NICHTS mehr daneben geht, denn sonst weiß ich echt nicht mehr wovon ich dann noch Essen kaufen soll.
Man hat mir schon vorgeschlagen zur Tafel zu gehen, ABER dazu müsste ich nachweisen, dass ich ALG 1 oder 2 beziehe... haha...
Na ja, ich versuche mit gerade mit blödsinnigen Gedanken wohl abzulenken und überlege wohl deswegen was der ArGe im Januar so lustiges einfallen könnte, wenn ich die Unterlagen nicht hätte. Denn rausfinden werde ich das nicht, da ich meine Unterlagen mitnehmen werde!
LG redhex
Beitrag von susesausewind84 - 16.12.10 - 09:20 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht, wie das in Deiner Stadt ist, aber es gibt einige Städte, die haben sowas wie einen Sozialpass. Bei mir nennt der sich Leipzig Pass und den bekommt man auf dem Bürgeramt, bei Vorlage eines Bescheides. Den Du zwar nicht hast, aber ich habe gehört, dass man auch ohne einen bekommen kann, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Versuch es doch mal, geh hin, leg Deine Einkünfte vor, sag Du bekommst nix von der ARGE und vielleicht hast Du Glück!?
Mit dem Pass kannst Du dann bei der Tafel einkaufen gehen!
LG Suse
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 09:22 Uhr
Hallo Suse!
Danke für den Tipp!
Ich rufe gleich mal bei unserer Stadtverwaltung an und frage nach, ob es das bei uns auch gibt.
Wobei dann die Frage wieder ist, ob die nicht genauso rechnen wie das Amt... aber das sehe ich dann...
LG redhex
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 09:26 Uhr
...habe angefragt, gibt es hier nicht.
Man könnte ja durch die Bescheide von ALG usw nachweisen, dass man hilfebedürftig ist.
Dadurch, dass ich das nicht habe, bin ich garnicht hilfebedürftig.
Ok...dann weiß ich ja Bescheid...
LG redhex
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 09:29 Uhr
Habe schon telefoniert, während ich die erste Antwort geschrieben habe, deswegen jetzt auch die so schnelle Antwort, dass es das bei uns nicht gibt :)
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 09:37 Uhr
Ich rufe jetzt einfach mal bei der Verwaltung der Tafel an :)
Vielleicht können die mir ja weiterhelfen und sagen, ob nicht doch in irgendeiner weise die Möglichkeit besteht vielleicht einmal im Monat was zu bekommen, wenn es mit dem Geld dann absolut nicht mehr langt :)
Denn DIE müssen das ja dann wissen!
Beitrag von susesausewind84 - 16.12.10 - 10:05 Uhr
Wissen tun die viel, nur ob sie es preis geben 
Die Arge handeld auch nach dem Prinzip "was ich nicht weiß - macht mich nicht heiß"! Kannst Dich ja auch mal bei der Caritas informieren!
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 10:54 Uhr
Die Tafel ist gemeinnützig. Warum sollten die Bedürftigen Hilfe vorenthalten???
Gruß,
W
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 12:25 Uhr
Das kommt darauf an, wie sie "bedürftig" definieren. 
Gruß Marion
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 13:48 Uhr
Es ging mir um das hier:
"Wissen tun die viel, nur ob sie es preis geben
Die Arge handeld auch nach dem Prinzip "was ich nicht weiß - macht mich nicht ..."
LG
Beitrag von susesausewind84 - 16.12.10 - 10:02 Uhr
Naja, als ich damals nen 40+ Job mit 800,- Netto raus hatte, hab ich ja auch zusätzlich fast 150,- ALG II bekommen, quasi als Wohngeld.
Da liegen dann die Einkommensgrenzen ganz wo anders. Und sicher hängt das auch vom Bundesland mit ab.
Ich Drück Dir die Daumen!
LG
Beitrag von ziva2008 - 16.12.10 - 09:23 Uhr
Selbstbewohntes Eigentum ist KEIN verwertbares Vermögen....
Was dein Ex zum Abtrag zahlt, stellt Unterhalt dar, egal auf welche Weise er diesen zahlt.
Wenn die Kinder Kindergeld und Unterhalt bekommen, versuchs doch mal mit Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag?
Schau doch mal, ob das hinkommt http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf
Wenn du weder ALG I noch ALG II bekommst, hat dein Nichterscheinen oder Nichtvorlegen der Unterlagen zur Folge, dass eventuell eine Sanktion verhangen wird, die im Falle eines späteren zeitnahen Leistungsbezuges greift oder du aus der Arbeitsvermittlung genommen wirst und somit keine Bewerbungskosten mehr, keine Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen etc....
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 09:28 Uhr
Hallo!
Wohngeldablehnung habe ich hier liegen.
Kinderzuschlag bekommen wir auch nicht, da die Kinder wie gesagt NICHT hilfsbedürftig sind, sie haben ihr Einkommen in Form von Unterhalt.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten hat man mir auch abgelehnt, könnte ich ja bei der Steuer mit geltend machen.
Können mich also höchstens aus der Arbeitsvermittlung rausnehmen, wo ich eh bisher nichts von hatte...
LG redhex
Beitrag von litalia - 16.12.10 - 10:15 Uhr
na also, raus dort... was willste dort? ein stellenangebot wirst du von denen sicher nicht bekommen.
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 10:55 Uhr
Das Wohneigentum muß aber auch angemessen sein!
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 13:21 Uhr
Die Wohnung hat knapp 72 qm.
Wir sind ab Januar zu viert mit meinem Freund, bis zum 31.12. bin ich mit den Kindern noch alleine hier gemeldet, also mit drei Personen.
Beitrag von windsbraut69 - 16.12.10 - 10:47 Uhr
Dann wird Deine Wohnung nicht angemessen sein.
Warum bist Du denn drin geblieben, wenn Du sie nicht finanzieren kannst?
Kannst Du nicht vermieten?
Gruß,
W
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 13:22 Uhr
Die Wohnung hat 72 qm, wenn sie nicht angemessen ist, dann würde ich eher sagen, dass sie zu klein ist...
Ich kann die Wohnung nicht vermieten, weil die Darlehen damit nicht finanzierbar sind und ich die Kosten weiterhin mittragen muss.
Außerdem will mein Ex weder die Wohnung vermieten NOCH selber einziehen.
Ich bin sozusagen "gezwungen" hierdrin zu wohnen, bis sich ein Käufer gefunden hat.
Beitrag von litalia - 16.12.10 - 10:12 Uhr
was soll die arge da machen?
GARNICHTS.
mich hat man alle 4 wochen eingeladen, nur um mir ständig so eine maßnahme aufspitteln zu wollen!
stellenangebot? nicht ein einziges habe ich bekommen.... ich habe fleißig jede maßnahme dankend abgelehnt denn wozu sollte ich mich in so eine schwachsinnsmaßnahme setzen (sorry 95% davon sind absoluter schwachsinn)
ich habe mich aus dem verein abgemeldet denn meine zeit war mir zu schade jeden monat dort anzutackeln für nichts und wieder nichts.
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 10:24 Uhr
Hallo,
"Man sagte mir vor drei Monaten, dass ich also kein Geld von denen bekomme, dass ich auch für die Rente usw. dort nichts bekomme, weil die Kinder noch unter 12 Jahren sind. "
Das ist mir ja ganz neu.
Warum müssen die Kinder denn über 12 sein?
Gruß Marion
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 10:31 Uhr
Die meinten, dass ich vorher wegen der Kinder ja noch in dieser Rentenzeit drin bin und deswegen auch nur als arbeitssuchend nicht als arbeitslos eingetragen werde.
Da ich "nur" Teilzeit erst mal was suche.
Ich suche Job täglich bis 12.30 Uhr (außer WE) oder halt sogar viermal die Woche bis 16 Uhr... Ich könnte bis zu 34 Stunden die Woche arbeiten, gilt aber noch als Teilzeit...
Daher nur als arbeitssuchend, nicht arbeitslos. Weil bei arbeitslos ich wohl bis zu 2 Stunden Arbeitsweg in Kauf nehmen muss (hä?) und bei arbeitssuchend nur 1 Stunde.
Fühl zwar gelinde gesagt mittlerweile vom gesamten System verar**** aber was solls...
LG redhex
Beitrag von marion2 - 16.12.10 - 10:46 Uhr
Hallo,
das ist aber Quatsch.
Ich muss nur 20 km fahren
und brauch auch nur Teilzeit arbeiten.
LG Marion
Beitrag von redhex - 16.12.10 - 13:24 Uhr
So hatte die gute Dame bei der ArGe mir das gesagt.
Ich habe aber auch kein Auto zur Verfügung!
Habe zwar Führerschein, aber der fährt mich ja nicht zur Arbeit ;)
