Hallo!
Wir haben im Februar 2010 unser drittes Kind bekommen. Nach mehrmaligen Auffordern hat der Chef meines Mannes aber das 3. Kind auf der Gehaltsabrechnung immer noch nicht berücksichtigt.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich das "verlorene" Geld bei der nächsten Einkommensteuererklärung zurück holen kann?
Wäre für rasche Antworten sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nina
Frage zu Kinderfreibetrag?! DRINGEND!
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Beitrag von london1997 - 16.12.10 - 12:23 Uhr
Beitrag von nakiki - 16.12.10 - 12:26 Uhr
Hallo!
Welches "verlorene Geld" denn? Der Freibetrag macht sich doch kaum bemerkbar, ich bekommt doch Kindergeld.
Zu deiner Frage: Ja, bei der Steuererklärung wird dies berücksichtigt und ihr bekommt das Geld dann zurück.
Habt ihr das Kind denn im Februar auf die Steuerkarte deines Mannes eintragen lassen? Wenn nicht, kann der Chef es auch nicht berücksichtigen.
Gruß nakiki
Beitrag von london1997 - 16.12.10 - 12:31 Uhr
Hallo!
Danke, für deine schnelle Antwort.
Ja, wir haben es sofort eintragen lassen. Es war also nicht unsere Schuld.
Und ja, es macht sich schon bemerkbar. Man bezahlt dann etwas weniger Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, usw. Nicht viel, aber aufs Jahr gerechnet macht es schon was aus.
LG
Nina
Beitrag von kati543 - 16.12.10 - 12:46 Uhr
Ein drittes Kind bringt doch nicht weniger Lohnsteuer. Beim Soli macht es etwas aus - bei Kirchensteuer kenne ich mich nicht aus.
Beitrag von nakiki - 16.12.10 - 12:58 Uhr
Hallo!
Auf die Lohnsteuer wirkt sich der Kinderfreibetrag nicht aus. Nur auf Soli und Kirchensteuer.
Zahlt dein Mann überhaupt welche. Je nach Einkommen und Steuerklasse zahlt er eventuell gar keinen Soli und daher kann sich dann auch an der Gehaltsabrechnung nichts ändern.
Wenn er Soli und Kirchensteuer zahlt, macht der Kinderfreibetrag meist zwischen 5 und 10 Euro im Monat aus. Aber wie gesagt, bei der Steuererklärung wird es dann vom FA berücksichtigt.
Gruß nakiki
Beitrag von london1997 - 16.12.10 - 13:22 Uhr
Hallo!
Ja, er zahlt welche.
Wollte ja nur wissen, ob ich mir die paar Euro bei der Steuererklärung wieder holen kann, oder ob das Finanzamt sagt: Pech gehabt.
Vielen Dank für deine Antwort. Bin jetzt beruhigter.
Lg
Nina
Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:17 Uhr
Ja, gibts alles bei der Einkommenssteuer dann zurück!
Beitrag von miau2 - 16.12.10 - 13:30 Uhr
"Welches "verlorene Geld" denn? Der Freibetrag macht sich doch kaum bemerkbar, ich bekommt doch Kindergeld."
Es gibt tatsächlich Menschen, wo es einiges ausmacht. Und es gibt welche, wo es eben so viel ausmacht, dass es sich lohnt, direkt aufs Kindergeld zu verzichten und "nur" den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.
Das sind dann die Besserverdienenden, die keine Lust haben, Vater Staat Monat für Monat einen zinslosen Kredit zu geben.
Und JA, die gibt es!
