kündigungsfrist

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Beitrag von niyyat - 16.12.10 - 12:45 Uhr

hallo !

Ich hoffe das mir hier evt. einer weiterhelfen kann. Ich schilder mal den Fall.

Ich bin Floristin und bin Vollzeitangestellt seid 1999. Habe bei meiner Chefin bis 2006 gearbeitet (40Std. Woche/ war zu letzt die einzigst Angestellte).
Von 2006 - Januar 2011 bin ich im Erziehungsurlaub. Sie sagte mir nun das sie mich kündigen muss da sie mich nicht weiter bezahlen kann. (das sagte sie mir als ich ein Schreiben brauchte um einen Kitagutschein zubeantragen) . Ich meinte das sie mir das Schreiben trotzem geben muss da sie mich ja in der Elternzeit nich kündigen darf
(RICHITG oder ? ) !!!
Sie stellt mir das Schreiben aus.
Nun schickte ich ihr vor ca einer Woche eine Mail wo ich erfragte was den nu sei , wann und ob ich nun am 02.01.2011 wieder zu Arbeit erscheinen soll da sie mir ja noch keine Kündigung zukommen lassen hat.
Sie rief mich an und fragte ob ich den schon was gemacht hätte, ich häää was soll ich den machen ? naja zum Jobcenter gehen, ich meinte ja ich war beim Jobcenter , aber nur um mich zu erkundigen wie es mit einer Umschulung aussieht.
Naja heute hat sie mir den die Kündigung überreicht.

Heute ist der 16.12.2010 und sie kündigt mich zum 02.01.2011
GEHT DAS , IST DAS RECHTENS !!!


Lg Nicole

Beitrag von sonne.hannover - 16.12.10 - 12:49 Uhr

natürlich nicht, außer Ihr habt vertraglich eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart. Ansonsten hast Du aufgrund Deiner langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von vier Monaten. Lass Dich beim Arbeitsgericht (kostenlos) oder Anwalt beraten.

Beitrag von niyyat - 16.12.10 - 12:53 Uhr

habe mihc shcon gewundert ;-)
aber ich denke mir ds sei es weiss #kratz
soll ich sie erst selber drauf ansprechen ?
weiss echt nicht genau was ich machen soll #schmoll
oder oder gehe mit dem schrieben mogen zum jobcenter , evt. können die mir ja weiter helfen mit den rechten und pflichten

Beitrag von sonne.hannover - 16.12.10 - 12:56 Uhr

hab ich Dir doch gerade geschrieben..... lass Dich beraten beim Arbeitsgericht (kostenlos) oder aber Anwalt. Zum Jobcenter musst Du sowieso....

Beitrag von niyyat - 16.12.10 - 12:57 Uhr

okay danke dir !

Beitrag von niyyat - 16.12.10 - 13:09 Uhr

okay andere frage, wenn ich der kündigung zustimme und die kündigung einfach beim jobencenter einreiche ist das okay ?
was ich damit meine ist eich will nicht umbedingt gegen die kündigung vorgehen , ich möchte nur das es seine richitgkeite hat. würde gerne eine umschulung machen :-)

Beitrag von thea21 - 16.12.10 - 13:14 Uhr

Nein, das ist nicht okay.

Beitrag von niyyat - 16.12.10 - 13:16 Uhr

okay !
danke dir für die info´s werde mich dann mal schlau machen

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:13 Uhr

Nien, du bekommst dann kein Geld und keine Unterstützung!

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:12 Uhr

Du musst zum Anwalt und das schnell, die Frist ist nicht lang für eine Klage dagegen und wenn ihr sie erst noch anschreiben wollt, dann braucht der Anwalt jeden Tag!

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:11 Uhr

Die wäre ja uninteressant, weil sie zum einen in Eltenrzeit ist und zum anderne das BGB vorrangig gilt, also Kündigungsfrist mindestens 4 Monate zum Monatsende, wenn sie überhaupt zu kündigen geht!

Beitrag von kristallklar - 16.12.10 - 13:18 Uhr

Während der Elternzeit ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen seitens des AG nicht möglich. Dies müsste geprüft werden.

Nach Beendigung der Elternzeit kann der AG in deinem Fall aufgrund wirtschaftlicher Gründe auch ohne Einhaltung der Fristen für die ordentliche Kündigung den Arbeitsvertrag kündigen. Diese müssen natürlich offengelegt und glaubhaft gemacht werden.

Du solltest dich auf jeden Fall informieren, ehe du hier aufgrund von Meinungen evtl. die falschen Schritte unternimmst bzw. dir Rechte verlustig gehen.

LG

Beitrag von parzifal - 16.12.10 - 15:44 Uhr

"Nach Beendigung der Elternzeit kann der AG in deinem Fall aufgrund wirtschaftlicher Gründe auch ohne Einhaltung der Fristen für die ordentliche Kündigung den Arbeitsvertrag kündigen. Diese müssen natürlich offengelegt und glaubhaft gemacht werden."

Die Quelle würde mich brennend interessieren. Eine fristlose Kündigung wegen wirtschaftlicher Probleme des AG?


Beitrag von kristallklar - 16.12.10 - 22:20 Uhr

Wer hat etwas von fristloser Kündigung gesagt?
Bei einer hier möglicherweise bestehenden 6monatigen Kündigungsfrist, die bei einer Kündigung nach Beendigung der Elternzeit zu laufen beginnen würde, kann eine wirtschaftliche Notlage selbstverständlich eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Belies dich mal, ehe du oberschlau daherredest.

Beitrag von parzifal - 17.12.10 - 04:16 Uhr

Ich bat Dich um Mitteilung der Quelle. Ich habe nicht schlichtweg abgelehnt, dass es nicht so ist.

Könntest Du diese nachreichen?

Was verstehst Du unter "vorzeitiger Auflösung"? Wie läuft diese konkret ab?

Wie nennst Du eine Kündigung ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen (wobei ich den Begriff außerordentliche und nicht fristlose Kündigung hätte verwenden müssen). Ist das keine außerordentliche?

Redest Du von einer Insolvenz des Arbeitgeber? Dann solltest Du das klarstellen.

Beitrag von kristallklar - 17.12.10 - 07:45 Uhr

......Redest Du von einer Insolvenz des Arbeitgeber? Dann solltest Du das klarstellen.....




Ja.



Habe es hiemit klar gestellt. Quelle allgemein zugänglich.


LG#niko

Beitrag von parzifal - 17.12.10 - 08:53 Uhr

Zwischen "wirtschaftlichen Gründen" und "Insolvenz" liegen aber Welten.

Ist die Firma der AG denn insolvent? Der Sachverhalt gibt dazu nichts her. Also nein.

Und wirtschaftliche Gründe allein berechtigen eben nicht zu einer Kündigung unter Umgehung der ordentlichen Kündigungsfristen. Die lägen ja schon vor, wenn es schlecht läuft.

Insofern war dieser Hinweis nur verwirrend und nicht zielführend. Wenn Du Insolvenz meintest solltest Du dies auch sagen.

Darf ich fragen, warum Du allgemein von "wirtschaftlichen Gründen" (von denen es sicher 100 gibt) gesprochen hast, wenn Du den krassen Einzelausnahmefall der Insolvenz gemeint hast?

Und das auch bei einer Insolvenz natürlich Fristen gelten (bis drei Monate Kündigungsfrist ändert sich z.B.gar nichts in einer Insolvenz) sei nur der Vollständigkeit genannt. .

Beitrag von kristallklar - 16.12.10 - 13:20 Uhr

Nachtrag: es sollte natürlich heißen, dass nur in Ausnahmefällen eine Kündigung während der Elternzeit möglich ist. Also grundsätzlich ist sie nicht möglich.

Beitrag von kati543 - 16.12.10 - 13:26 Uhr

Die Kündigung zum Ende der Elternzeit ist vom AG normal nicht möglich. Er hat nur ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 MONATEN (!!!). Es ist also völlig egal, wie lang die Kündigungsfrist in deinem AV ist. Der AG kann dir gar nicht mehr zum Ende der Elternzeit kündigen. Eine Kündigung bedarf auch immer der Schriftform. Also das, was sie dir vorher mal erzählt hatte, zählt nicht als Kündigung.
Du MUSST am 02.01. ordnungsgemäß auf deiner Arbeitsstelle erscheinen und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Wenn du mit deiner Chefin einigermaßen gut auskommst, dann teile ihr jetzt mit, dass diese Kündigung ungültig ist und dass du am ersten Arbeitstag erscheinen wirst.

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:14 Uhr

Diese ONderkündigungsrecht hat nur der AN! Der AG muss die normalen Fristen einhalten und kann die Kündigung frühestens am ersten Arbeitstag übergeben!

Beitrag von kati543 - 16.12.10 - 15:23 Uhr

Stimmt, hatte das verwechselt. Der AN kann mit 3 Monaten kündigen und der AG hat nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung - dafür braucht er aber die Zustimmung der Behörde.

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 14:10 Uhr

Du bist in Elternzeit?!?

DAnn kann sie dich ohne ZUstimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde gar nicht kündigen!

Also ab zum Anwalt.

Außerdem bist du ja schon mehr als 10 Jahre bei ihr (Elternziet zählt ja als Betriebszugehörigkeit), somit hast du eh eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende.

Sie kann dich also frühestens am 2.1.2011 zum 31.5.2011 kündigen!

Da hilft dann nur der Anwalt, aber zu dem musst du zügig, weils Fristen gibt!

Beitrag von parzifal - 16.12.10 - 15:50 Uhr

Nein das geht nicht.

Du musst innerhalb von drei Wochen (!) Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn Du gegen die Kündigung vorgehen willst.

Hierzu gibt es regelmäßig Vordrucke beim Arbeitsgericht.

Einen Anwalt musst Du selbst bezahlen, wenn kein Rechtsschutz besteht.

M.E. reicht die Einschaltung eines Anwaltes wenn der Gütetermin scheitert.

Beitrag von kristallklar - 16.12.10 - 22:24 Uhr

- Einen Anwalt musst Du selbst bezahlen, wenn kein Rechtsschutz besteht. -




Muss sie nicht, wenn ihr PKH bewilligt wird.

Beitrag von parzifal - 17.12.10 - 04:22 Uhr

Das ist richtig.

Wenn sie ratenfreie PKH bewilligt bekommt muss sie nichts zahlen.

Prinzipiell aber sind in der ersten Instanz die Kosten des Anwalts selbst zu zahlen, selbst wenn man gewinnt (was die TE zweifelsfrei würde).