Arbeitsamt macht ärger

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Beitrag von karmen2999 - 16.12.10 - 15:30 Uhr

Hallo,

ich bin leider alleinerziehende Mama von 2 Kindern, der kleine wird erst 2. Ich habe das zu hause sitzen, und vom Arbeitsamt abhängig sein satt gehabt und mich beworben und eine Stelle gefunden. Für diese habe ich eine mündliche Zusage und warte derzeit auf meinen Arbeitsvertrag.

Ich habe beim Arbeitsamt angerufen um dies schonmal anzugeben, habe auch mitgeteilt, dass ich noch keinen Vertrag habe, dieser mir aus der Hauptniederlassung zugeschickt wird, etc.

Heute bekomm ich einen Brief, dass ich meinen Einkommensnachweis + Vertrag unverzüglich dem Arbeitsamt zukommen lassen sollen.

Ich habe angerufen, die Dame war ziemlich frech und meinte, ich muss beides binnen 7 Werktagen vorlegen ;(

Wie soll ich das denn machen?

Beitrag von myimmortal1977 - 16.12.10 - 15:39 Uhr

Was nicht da ist, kann man nicht vorlegen. Das die Sachbearbeiter manchmal auf anderen Sternen zu hause sind, ist bekannt.

Wenn die Frist zur Abgabe naht, schreibst Du einen Brief per Einschreiben, dass Du es noch nicht vorlegen kannst, da nicht vorhanden, Du es aber nachreichst, sobald vorhanden.

Deinen zukünftigen AG würde ich da raushalten, da der bestimmt abgenervt ist, wenn da gleich das Amt nachfragt, wo gewisse Unterlagen bleiben.

LG Janette

Beitrag von karmen2999 - 16.12.10 - 15:43 Uhr

Ja, da habe ich auch etwas bammel meinen AG gleich damit zu "belästigen" Ich bin so froh, dass ich dann nicht mehr aufs Arbeitsamt angewiesen bin, nur noch diesen einen Monat Januar und ich habe wirklcih Angst, das wir zum 01.01.2011 kein Geld erhalten ;(

Beitrag von oberhuhnprillan - 16.12.10 - 16:16 Uhr

Das klingt für mich nach Willkür. "Unverzüglich" heißt ja erstmal nichts anderes, als dass die die Sachen ohne schuldhaftes Verzögern vorgelegen sollst. Wenn die die Unterlagen noch nicht hast, kannst du auch nichts verzögern.

Diese Frist von 7 Tagen ist doch völlig unsinnig, wenn du noch keinen Vertrag (unterschrieben) hast. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis. Ich würde noch mal anrufen, und betonen, dass ich noch keine schriftliche Zusage und noch keinen Arbeitsvertrag habe.

Beitrag von manavgat - 16.12.10 - 16:39 Uhr

Anrufen bringt - außer Verdruß - nix.

Ich würde schriftlich mitteilen, dass ich das nicht kann, weil....

und das würde ich vorab faxen, damit der Nachweis da ist, dass sie es bekommen haben! Danach noch per Post.

Gruß

Manavgat

Beitrag von oberhuhnprillan - 16.12.10 - 17:05 Uhr

Ja, schriftlich ist wohl besser.

Was ich nicht verstehe, ist, was den Beginn dieser 7-Tage-Frist ausgelöst haben soll. Sie hat ja noch nichts getan, was irgendwie "meldewürdig" ist. Die mündliche Zusage könnte ja rein theoretisch noch widerrufen werden. Und Geld hat sie auch noch nicht verdient. Wenn sie keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen will, muss sie doch auch ihren Verdienst nicht nachweisen, den sie noch gar nicht hat.#gruebel

Beitrag von manavgat - 16.12.10 - 18:05 Uhr

Das wird fast immer so gemacht. Es steht ein eventueller Arbeitsbeginn ins Haus, Betonung liegt auf "eventuell" und flugs werden schon mal sämtliche Leistungen eingestellt...

Gruß

Manavgat

Beitrag von susannea - 16.12.10 - 17:19 Uhr

Kann das evtl. sein, dass du hier gar nicht vom Arbeitsamt sprichst?

Nachdem was du schreibst gehts ja wohl eher um die ARGE und der teilt man ja erst etwas mit, wenn man ihre Hilfe nicht mehr braucht oder weniger Anspruch hat und dann ist klar, dass die das gleich haben wollen.