Hallo in die Runde.
Habe eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Habe nun zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte aber nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen.
Angenommen ich werde dann während der Elternzeit wieder schwanger. Werden dann die Monate in denen ich Teilzeit gearbeitet habe für die Berechnung des Elterngeldes hinzugezogen? Selbst wenn ich da ja noch in Elternzeit war?
Öhm versteht ihr was ich meine?
Meine Güte das ist ja komplizierter als gedacht.
Für jede Hilfe dankbar!
Elfenfeee
Elterngeld auch nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung?
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Beitrag von elfenfeee - 16.12.10 - 19:47 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 16.12.10 - 19:54 Uhr
ja!
es werden 12 monate vor dem muschu (ausgenommen zeiten des Mutterschutzes und des Elterngeldbezuges) zur berechnung herangezogen
lisasimpson
Beitrag von littlequeen - 17.12.10 - 10:13 Uhr
Es werden nur Zeiten von Elterngeldbezug (und da auch nur die 12 bzw 14 monate, nicht die gesplittete Zeit) und Mutterschutzgeld ausgeklammert, die Elternzeit hat da nix mit zu tun.
Also würde dein Elterngeld wohl aus der Teilzeittätigkeit berechnet werden und die restlichen monate die zu den 12 monaten fehlen würden aus der Zeit vor dem ersten Kind dazu genommen werden.
Viel Erfolg
