Hallo.
Eine Bekannte hat folgendes Problem:
Ihre Tochter wohnt mit Kind bei Ihr. Diese hat Ihr Zimmer + eigene Küche zur Verfügung und muss Miete abgeben.
Die ARGE übernimmt diese aber nicht, da kein Zähler für Strom und Wasser gesetzt ist. Wäre es nicht möglich, dass die ARGE zumindest die Kaltmiete übernimmt? Ein Zähler zu setzen wäre viel zu teuer.
Welche Möglichkeiten gäbe es hier?
2. Die ARGE rechnet nun ab 1.1. das Elterngeld mit 300€ an. Die Tochter hat es aber splitten lassen auf 150 €. Ist das rechtens?
Soll auch Sie eine Auszahlung beantragen? Wie läuft das dann? Die Auszahlung wird dann doch auch angerechnet?
3. Die Tochter erhält KEINEN Alleinerziehendenzuschlag, weil sie zu Hause wohnt. Ist das rechtens? Die Mutter erhält kein ALG, die BG besteht lediglich aus Mutter + Baby!!!
Danke LG 0815
Expertenfrage zu ALG 2, Alleinerziehendenzuschlag, Elterngeld, Miete
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von -0815- - 17.12.10 - 09:54 Uhr
Beitrag von manavgat - 17.12.10 - 10:09 Uhr
da kein Zähler für Strom und Wasser gesetzt
Wasserzähler können geleast werden und die Kosten hierfür den Umlagen zugeschlagen werden. Zahlt dann die ARGE...
Strom weiß ich nicht, meine aber, dass ein Zwischenzähler unproblematisch ist. Einfach den örtlichen Elektriker fragen.
Alleinerziehendenzuschlag: Widerspruch einlegen!
Anrechnung Elterngeld: Widerspruch einlegen!
Bei Problemen: Anwältin einschalten (läuft über PKH!) oder sich an www.tacheles-sozialhilfe.de wenden. Die helfen auch vor Ort.
Alles Gute
Manavgat
Beitrag von -0815- - 17.12.10 - 10:35 Uhr
Danke, werde ich weiter geben!
Beitrag von landmaus - 17.12.10 - 10:12 Uhr
Hallo,
Deine Bekannte soll sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und den Bescheid von einem engagierten Sozialrechtler prüfen lassen. Solche findet sie hier http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche?form.widgets.federalstate:list=--NOVALUE--&form.buttons.search=Suchen&form.widgets.addresstype:list=RA&rtype=&form.widgets.areacode=&sort_on=&form.widgets.umkreis=&form.widgets.federalstate-empty-marker=1&form.widgets.addresstype-empty-marker=1&pagenumber=1
Alles Gute
Beitrag von -0815- - 17.12.10 - 10:35 Uhr
Danke.
Beitrag von schnullertrine - 17.12.10 - 11:15 Uhr
Hallo,
dass das gesplittete Elterngeld komplett angerechnet wird ist richtig. So steht es in dem Schreiben das die Elterngeldstellen zzt. rausschicken.
Verlängerte Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen: Bei dieser Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bishher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nach der neuen Regelung werden ab 2011 sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge bei den Grundsicherungsleistungen vollständig als Einkommen berücksichtigt, wenn nicht aufgrund des Einkommens vor der Geburt ein Elterngeldfreibetrag zusteht.
Sofern Sie die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben und Sie zustäzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, empfehlen wir Ihnen daher unbedingt, die Verlängerung Ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmölglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei Ihrer Eltergeldstelle zu widerrufen (sofern Sie dies nicht schon getan haben). Die noch nicht gezahlten Teilbeträge werden Ihnen in einer Summe ausgezahlt. Für Fälle, in denen die Verlängerung noch im Jahr 2010 widerrufen wurde (eine Auszahlung im Jahr 2010 aber aus technischen Gründen nicht mehr erfolgen konnte), soll gesetzlich möglicherweise noch eine Übergangsregelung getroffen werden, nach der die bisherigen weniger strengen Anrechnungsregeleungen zur Anwendung kommen.
Bei den anderen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.
LG schnullertrine
Beitrag von -0815- - 17.12.10 - 11:33 Uhr
Merkwürdige Politik.
Gut ich werde es weiter geben. Danke
