möchte kündigen, welche kündigungsfrist? vertragsstrafe?

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Beitrag von minniewinnie - 17.12.10 - 10:11 Uhr

hallo

ich brauche eure hilfe!

ich bin bei einer reinigungsfirma angestellt (seit knapp 2 jahren, habe einen beftristeten arbeitsvertrag bis 19.03.2011)

es handelt sich um einen minijob und ich verdiene 40! euro im monat.

zudem muss ich mein eigenes wasser mitbringen#zitter


Nun möchte ich kündigen! Ich habe kurzfristig ein Jobangebot bekommen wo ich bereis anfang januar anfangen kann, es ist mir dann nicht mehr möglich den job bei der reinigungsfirma auszuführen und das will ich auch garnicht mehr.

wie gesagt, ich möchte kündigen. nur welche kündigungsfrist habe ich?
in meinem vertrag steht " "Für die Kündigung gelten die tariflichen Kündigungsfristen"

was heisst das? 3 monate?

nun gut, gehen wir davon aus ich kann bereits ab januar diesen job nicht mehr ausführen.

in meinem vertrag steht unter vertragsstrafe:

"Beendet die Arbeitnehmerin seine Tätigkeit bei der Arbeitgeberin grob fahrlässig oder vorsätzlich vertragswidrig vorzeitig ohne Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist, so wird für jeden angefangenen Monat der vorzeitigen Beendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Vertragsstrafe in höhe eines zwölftel des Jahresbruttoentgeldes des Arbeitnehmers sofort fällig. Bei der Berechnung werden die auf den Tag des Ablaufes der Kündigungsfrist berechneten Urlaubsansprüche zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt, soweit sie vom Arbeitnehmer noch nicht in Anspruch genommen sind.....

...Nimmt die Arbeitnehmerin die Arbeit nicht oder verspätet auf oder verweigert sie verrübergehend die Arbeit schuldet die Arbeitnehmerin eine Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe entsteht nur, wenn die arbeitnehmerin grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Als Vertragsstrafe wird für jedn Tag der Zuwiderhandlung ein Bruttotagesentgeld vereinbart, insgesamt jedoch nicht mehr als ein 1 Bruttomonatsgehalt. ...

...Der Arbeitgeber behällt sich die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor. "


meine arbeitszeit ist übrigens

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, ohne pause 1 stunde bei einer 6 Arbeits-Tage-Woche"

Montag bis Samstag täglich 10 Minuten, Stundenlohn = 6,58 €
ich verdiene also monatlich circa 26,32 + 10 euro "wegegeld" oder irgendsowas bekomme ich sodass ich immer auf knapp 40 euro komme.


.so.. und nun? nehmen wir an ich kündige jetzt und gehe ab januar nicht mehr putzen? was könnte mir passieren? wieviel müsste ich strafe zahlen?


versteht mich nicht falsch, ich habe die faxen digge und möchte ab januar unbedingt den anderen job machen und kann keine rücksicht auf den reinigungsjob nehmen wo ich 40 euro verdiene.

Beitrag von thea21 - 17.12.10 - 10:25 Uhr

Wo putzt man den n 10 Minuten pro Tag? Oder hat er 10 Putzkräfte angestellt, die hintereinander jeder 10 Minuten irgendwas reinigen?

Beitrag von leopoldina1971 - 17.12.10 - 10:47 Uhr

....so wird für jeden angefangenen Monat der vorzeitigen Beendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Vertragsstrafe in höhe eines zwölftel des Jahresbruttoentgeldes des Arbeitnehmers sofort fällig....




Ein Zwölftel des Jahresbruttoentgeltes beträgt in deinem Fall 40,00 €.

Bis 19.03.2011 wären es drei angefangene Monate.

Also würde sich die Vertragsstrafe auf ca. 120,00 € belaufen. (ohne Berücksichtigung etwaiger Urlaubsansprüche)


Beitrag von lisasimpson - 17.12.10 - 11:15 Uhr

ich würde sogar sagen, daß das "wegegeld" in der vertragsstrafe nichts zu suchen hat, den ndas ist ja nicht dein "Bruttoentgelt"
Ich würde also von 3x 26,32 = knapp 80€ ausgehen-
mit dem wegegeld, wären es dann ja 30€ mehr- also auch nicht die welt...

lisasimpson

P.s. wie kann es sein, daß dein neuer job dir nicht mal 60 minuten in der woche läßt?

Beitrag von derhimmelmusswarten - 17.12.10 - 11:34 Uhr

Ich würde kündigen zum 1. Januar und mich um eine Vertragsstrafe nicht scheren. Das ist doch Pillepalle. Als ob ein Arbeitgeber bei so nem Minilohn vor Gericht ziehen würde. Ich bin nur reichlich erstaund, dass es solche Jobs gibt und jemanden, der sowas macht.

Beitrag von manavgat - 17.12.10 - 11:51 Uhr

wird für jeden angefangenen Monat der vorzeitigen Beendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Vertragsstrafe in höhe eines zwölftel des Jahresbruttoentgeldes des Arbeitnehmers sofort fällig.


Selbst wenn Du was zahlen müsstet - es geht um 40 Euro maximal für 3 Monate.

Allerdings: der AG müsste das einklagen. Macht keiner, ehrlich.

Gruß

Manavgat

Beitrag von morjachka - 17.12.10 - 13:03 Uhr

Hallo!

Könntest du mit den Leuten Reden? Und jemanden vorschlagen, der deine Arbeit übernimmt? Vieleich sogar jemand der ind der Nähe wohnt, der kein Weggeld brauch? Ist zwar eine inofizielle Lösung, aber bei den von dir zitierten Summen fände ich es für beide Seiten ok!

Beitrag von helen2007 - 17.12.10 - 14:32 Uhr

bitte um ein kurzfristigen aufhebungsvertrag