Resturlaub Auzahlung nach Elternzeit?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von ines01.06.79 - 17.12.10 - 19:16 Uhr

#winke

Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir die Frage beantworten!
Ich hoffe ich drücke mich verständlich genug aus!#schwitz

Also ich bin Elternzeit bis April 2011 und habe noch Resturlaub. Diesen habe ich mit dem Antrag für Elternzeit gleich mit beantragt und ihn auch schriftlich genehmigt bekommen. Ich habe ihn also lt. Antrag dirkt nach der Elternzeit!

Nun ist es so, das ich ab April evtl. eine neue Arbeitsstelle annehmen könnte.
Muß mir der Arbeitgeber bei dem ich dann kündigen würde dann den Resturlaub auszahlen?
Oder braucht er es nicht machen weil ich ja vorher kündigen würde?

Bin über Antworten echt dankbar!!!

lg ines

Beitrag von susannea - 17.12.10 - 23:12 Uhr

Ja, muss er.