Hallo,
Frage stehe schon oben. Bzw. halt Rücksendung der Ware.?
LG
Hat man das Recht auf Umtausch gegen Geld, bei einem Online Shop?
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Beitrag von curlysue1 - 17.12.10 - 19:23 Uhr
Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:27 Uhr
Ja hast Du, und zwar 4 Wochen nach Erhalt der Ware.
Beitrag von curlysue1 - 17.12.10 - 19:29 Uhr
Sie muß es mir also auf alle Fälle wieder zurücküberweisen?
Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:49 Uhr
Ja, Geld gegen Ware.
Du mußt die Ware zurückschicken. Beträgt der Wert der Ware mehr als 40,-€, muß der Verkäufer auch die Rücksendekosten erstatten bzw. auslegen (manche haben schon extra vorgefertigte Rücksendescheine, die bei der Post nur noch abgescannt werden).
Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:52 Uhr
Sorry, kleine Korrektur: die Widerrufsfrist beträgt grds. 4 Wochen. Sie verkürzt sich auf 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung dem Käufer bereits bei Vertragsschluß bekannt gegeben wird.
Zum nachlesen: §§ 355 ff BGB
Beitrag von parzifal - 18.12.10 - 10:04 Uhr
4 Wochen oder 1 Monat?
Beitrag von myimmortal1977 - 18.12.10 - 13:18 Uhr
http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/43-jura-ad-acta-gutscheine-statt-geld-fuer-zurueckgegebene-ware.html
Fernabsatz ja
Wegen Mangels ja
Gefällt nicht nein / Fernabsatz ja
Online-Shopping fällt immer unter das Fernabsatzgesetz. Da man keine Chance hat, die Ware vor Ort zu prüfen hat man egal, warum man zurück sendet, das Recht auf Rückerstattung des Geldes.
Nur wenn man die Ware vor Ort prüfen konnte, gekauft hat und es einem zu hause doch nicht gefällt, ist der Laden dazu berechtigt, einen Gutschein auszustellen.
LG Janette
