Hat man das Recht auf Umtausch gegen Geld, bei einem Online Shop?

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Beitrag von curlysue1 - 17.12.10 - 19:23 Uhr

Hallo,

Frage stehe schon oben. Bzw. halt Rücksendung der Ware.?

LG

Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:27 Uhr

Ja hast Du, und zwar 4 Wochen nach Erhalt der Ware.

Beitrag von curlysue1 - 17.12.10 - 19:29 Uhr

Sie muß es mir also auf alle Fälle wieder zurücküberweisen?

Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:49 Uhr

Ja, Geld gegen Ware.
Du mußt die Ware zurückschicken. Beträgt der Wert der Ware mehr als 40,-€, muß der Verkäufer auch die Rücksendekosten erstatten bzw. auslegen (manche haben schon extra vorgefertigte Rücksendescheine, die bei der Post nur noch abgescannt werden).

Beitrag von hippogreif - 17.12.10 - 19:52 Uhr

Sorry, kleine Korrektur: die Widerrufsfrist beträgt grds. 4 Wochen. Sie verkürzt sich auf 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung dem Käufer bereits bei Vertragsschluß bekannt gegeben wird.
Zum nachlesen: §§ 355 ff BGB

Beitrag von parzifal - 18.12.10 - 10:04 Uhr

4 Wochen oder 1 Monat?

Beitrag von myimmortal1977 - 18.12.10 - 13:18 Uhr

http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/43-jura-ad-acta-gutscheine-statt-geld-fuer-zurueckgegebene-ware.html

Fernabsatz ja

Wegen Mangels ja

Gefällt nicht nein / Fernabsatz ja

Online-Shopping fällt immer unter das Fernabsatzgesetz. Da man keine Chance hat, die Ware vor Ort zu prüfen hat man egal, warum man zurück sendet, das Recht auf Rückerstattung des Geldes.

Nur wenn man die Ware vor Ort prüfen konnte, gekauft hat und es einem zu hause doch nicht gefällt, ist der Laden dazu berechtigt, einen Gutschein auszustellen.

LG Janette