Hallo,
ich habe ja etwas für 300€ ersteigert, nun weiß ich nicht ob ich es für Weihnachten behalte, da ich es in einem anderen Shop fast 100 € günstiger bekommen habe.
Eins von beiden brauch ich aber, sonst habe ich kein Weihnachtsgeschenk, nur kommt das zweite erst am Dienstag, der andere Online Shop meint ich muß mich bis morgen entscheiden und dann die Annahme verweigern, damit er es vor Weihnachten anderweitig verkaufen kann ( Spielzeug)
Er kann auch den Auslieferer anrufen, damit er es gleich wieder mitnimmt.
Ich würde aber erst warten bis ich beide Pakete habe und dann zurückschicken, hoffentlich versteht man was ich meine.
Gelten da meine 2 Wochen auch vom Fernabsatzgesetz? Die Frist beginnt doch erst mit erhalt der Ware zum laufen, oder?
LG
Umtausch Online Shop ????? Muß ich den Umtausch vorher ankündigen?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von curlysue1 - 18.12.10 - 23:11 Uhr
Beitrag von sandra9586 - 18.12.10 - 23:57 Uhr
Die Online-Händler freuen sich bestimmt über so Kunden wie dich!
Beitrag von curlysue1 - 19.12.10 - 10:48 Uhr
Daran ist nur Neckermann Schuld!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.12.10 - 10:55 Uhr
Hallo
Wieso ist NEckermann daran Schuld?
Bianca
Beitrag von curlysue1 - 19.12.10 - 11:20 Uhr
Wir haben bei Neckermann Ende November, diese Barbie Traumvilla bestellt, für 139,99€, jetzt eine Woche vor Weihnachten kommt die Nachricht, nicht lieferbar, obwohl uns schriftlich eine Bestelldauer von 2-3 Wochen zugesichert wurden.
Jetzt verlangen alle, bei Ebay und Onlinehändler dafür 299€, unserer hat seine Preise jetzt sogar auf 349,99€ hochgesetzt.
LG
Beitrag von vwpassat - 19.12.10 - 19:03 Uhr
Und was kostet se jetzt?
Ich würde den Zirkus (bzw. Preiswucher) gar nicht mitmachen.
Dann hätt es was anderes gegeben zu Weihnachten. Macht Euch doch nicht zum Sklaven Eurer Kinder.
Beitrag von curlysue1 - 19.12.10 - 20:20 Uhr
179,99 +18 €
Beitrag von sonne_1975 - 19.12.10 - 00:42 Uhr
Wenn du das vom Online Shop behälst, was machst du dann mit der ersteigerten Ware? Die kannst du doch nicht zurückgeben.
Dann hast du beides?
Ansonsten gelten natürlich 2 Wochen, es wäre nur netter für den Onlineshop, damit er es noch verkaufen kann.
LG Alla
Beitrag von windsbraut69 - 19.12.10 - 09:36 Uhr
Wie auch immer die Rechtslage ist, es wäre nur fair, dem Händler die Chance zu geben, um die er bittet!
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 19.12.10 - 10:03 Uhr
Warum überhaupt Umtausch?
Du willst doch widerrufen, oder?
Gruß,
W
Beitrag von curlysue1 - 19.12.10 - 10:29 Uhr
Stimmt, wiederrufen will ich, weil ich es woanders eben fast 100€ günstiger bekommen habe, allerdings weiß ich nicht ob das andere pünktlich kommt, vor Weihnachten.
LG
Beitrag von vwpassat - 19.12.10 - 10:48 Uhr
Tja, für 100 € muss man eben etwas Risiko eingehen.
Beitrag von curlysue1 - 19.12.10 - 11:06 Uhr
Hast Recht, ich sage zum Online Händler, ich verweigere die Annahme.
