Huhu,
wünsche einen wunderschönen, verschneiten 4. Advent 
Ich habe ne Frage bzgl. der Änderungen des Elterngeldes ab dem 01.01.11.
Wir haben diesen Infobrief gestern bekommen und laut Brief würden wir (so hab ich es verstanden) nicht in die Änderung reinfallen.
Mein Mann ist berufstätig und ich Hausfrau ohne jegliches Einkommen.
Nun haben wir aber Wetterbedingt das Problem, das mein Mann sich in der Schlechtwetterphase befindet und wir demnach nur noch 67% Lohnauszahlung bekommen. Zur Überbrückung wollten wir Wohngeld beantragen.
Wohngeld fällt aber doch in die Sozialhilfe oder? Sodaß wir ja dann doch in die Änderung des Elterngeldes reinrutschen würden.
Es soll ja nur zur Überbrückung sein, bis das Wetter wieder einen vollen Job zuläßt.
Das Elterngeld haben wir uns auf 2 Jahre aufteilen lassen, wenn ich nun Wohngeld beantragen würde, würde das Elterngeld wegfallen?
Könnte man dieses dann nach der Überbrückung wieder für die restl. Monate beantragen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen 
LG Lavy
Frage bzgl. Änderung des Elterngeldes
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Beitrag von lavy - 19.12.10 - 09:22 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 19.12.10 - 09:31 Uhr
Das Elterngeld fällt bei niemandem weg, es wird nur auf Sozialleistungen (ich denke aber, beim Wohngeld nicht) angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 19.12.10 - 09:32 Uhr
Unsinn.
Es gibt eine Einkommensgrenze ab 01.01.11, darunter fallt Ihr aber offensichtlich nicht, wenn Ihr Wohngeld in Erwägung zieht.
LG,
W
Beitrag von lavy - 19.12.10 - 09:49 Uhr
für deine Antwort.
Kann man diese Einkommensgrenze schon irgendwo finden, weißt du das zufällig?
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.12.10 - 10:02 Uhr
250 000 Euro pro Elternteil.
Gruß,
W
Beitrag von seikon - 19.12.10 - 10:17 Uhr
Sozialhilfe ist Sozialhilfe und Wohngeld ist Wohngeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Alg 2 bekommen Leute, die ihren Bedarf nicht allein decken können/wollen und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig sind.
Sozialhilfe bekommen Leute, die nicht arbeitsfähig sind.
Elterngeld wird nur dann voll als Einkommen angerechnet, wer Sozialhilfe bekommt, und wer Alg 2 bekommt und vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war.
Würdet ihr jetzt zustätzlich zum Wohngeld noch Kinderzuschlag beantragen wollen oder bereits beziehen, dann wird das beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet.
Beitrag von lavy - 19.12.10 - 10:37 Uhr
Huhu,
danke dir.
Das mit dem Kinderzuschlag stand auch im Infobrief. Hatte nicht vor, dieses als Überbrückung zu beantragen.
Denn bis hier der Kinderzuschlag berechnet wird, kannst im Rhein schon wieder baden gehen 
Wir kommen sonst ohne jegliche Hilfen gut über die Runden, nur halt in dieser Wetterphase geht einen auf gut Deutsch der "Poppes" auf Glatteis. Sind nunmal 33% die mal eben wegfallen. Den Dezember konnten wir GsD auffangen, jetzt im Januar sieht es dann schon deutlich anders aus.
Vielen lieben dank 
LG
Beitrag von susannea - 19.12.10 - 23:39 Uhr
Habt ihr mal geguckt, ob er nicht evtl. zeitgleich Elterngeld bekommen kann?
Beitrag von lavy - 20.12.10 - 08:59 Uhr
Huhu,
danke nochmals für die Antworten.
Habe heute einfach mal bei der Elterngeldstelle angerufen. Bei uns wird, trotz Wohngeld das Elterngeld nicht wegfallen. Sie meinte nur, dass das Elterngeld beim Wohngeld wohl angerechnet wird.
Aber darum gings mir ja nicht 
und einen schönen Tag
LG
