Hallo zusammen!
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen von der Elterngeldstelle.
Meine Situation ist folgende:
Vor der Geburt habe ich gearbeitet, mein Elterngeld für 14 Monate betüge ca.640 Euro Ich habe aber auf die doppelte Zeit gesplittet (28 Monate) und bekam dann immer ca. 320 Euro. zusätzlich bekamen wir Unterstützung von der Arge, dabei hatte ich ja 150 Euro "frei" und der Rest wurde als Einkommen angerechnet -- so weit, so gut. Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab würde jetzt alles angerechnet und ich hätte nichts mehr "frei".
Nun hab ich das 1. Jahr schon rum und hab letztens irgendwo gelesen das man sich den Rest in einer Summe auszahlen lassen kann. Das wären ja dann fast 4000 Euro. Wie ist das dann mit dem Amt wenn ich das so machen würde?
Wir würden von dem Geld unser Bad und den Hauseingang behindertengerecht umbauen, da mein Mann 100% Schwerbehindert ist mit Merkzeichen aG und auf den Rollstuhl angewiesen ist (wie lange dieser Zustand noch andauert weiß im Moment niemand.) mit Pflegestufe 2.
Vieleicht kann mir ja jemand schon eine Auskunft geben. Ich werde gleich Montag oder Dienstag bei der Elterngeldstelle anrufen und mich dort auch erkundigen. Ich wollte nur schon gern im Voraus schon etwas mehr wissen.
Ich werde nach meiner Elternzeit wieder in Vollzeit und im Schichtsystem arbeiten gehen, trotz 3 Kids und meinem behinderten und pflegebedürftigen Mann -- nur für diejenigen die gleich wieder losschießen wollen wegen alg 2 ...
LG
Sandra mit Max (9 Jahre), Ben (3,5 Jahre) und Lea (15 Monate)
Kann ich Elterngeld echt auszahlen lassen?wie verhält sich das mi ALG2
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Beitrag von beth22 - 19.12.10 - 13:25 Uhr
Beitrag von kati543 - 19.12.10 - 13:32 Uhr
Hallo Sandra,
ich kann dir mit dem Elterngeld nicht wirklich weiterhelfen. Aber soweit ich informiert bin, kannst du die Splittung widerrufen und dir dann das Geld auf einmal auszahlen lassen (natürlich nur das, was du schon bekommen hättest normal).
Aber wieso lasst ihr den Umbau nicht vom Sozialamt bezahlen? Die sind doch dafür zuständig. Das müsste doch über die Eingliederungshilfe laufen. So etwas müsst ihr doch nicht selber privat zahlen (naja, zumindest nicht komplett).
Beitrag von die_schnute - 19.12.10 - 21:31 Uhr
Stimmt...ihr könnt bei der gesetzlichen Kranken/Pflegekasse etwas über 2500€ als wohnraumverbessernde Maßnahme einreichen.
Rampen für den Hauseingang und die wichtigsten Zimmer gibts auch von den meisten Kassen erstattet.
Ebenso gängige Hilfsmittel (Lifter, Duschstühle etc)
Das würd ich erstmal ausschöpfen ;)
LG
schnuti
Beitrag von seikon - 19.12.10 - 13:48 Uhr
Wenn du vor der Geburt des Kindes Erwerbstätig warst, dann hast du einen Freibetrag. Der ist so hoch wie das Erwerbseinkommen, höchstens aber 300 Euro.
Wenn du also mehr als 300 Euro Elterngeld (bei dir ja 640 Euro) bekommst, dann ändert sich bei dir eigentlich nichts. Das müsste die Arge aber eigentlich berücksichtigen.
Du hast dann weiterhin die 150 Euro als Freibetrag.
Das ist im Bescheid von der Elterngeldstelle aber auch erklärt. Lies das nochmal genau durch.
