Hallo
wir haben Zwillinge die am 1.3.2011 zwei Jahre alt werden.
Ich muss/möchte gerne ab März wieder Teilzeit vormittags zum arbeiten gehen. Vor den Kindern hatte ich eine Vollzeitstelle als Büroangestellte. Mein Arbeitgeber meint er könnte mir keinen Teilzeitjob anbieten, da dies vom Betriebsablauf her nicht möglich sei.
Ich habe mündlich mitgeteilt das ich bis Feb. 2011 nicht arbeiten kann und will wegen der Kinder. Ab März sind die Zwillinge dann im Kiga.
Wie kann ich mich mit meinem Chef einigen das ich falls ich nicht gleich was neues finde vom Arbeitsamt gesperrt werde?
Elternzeitende / Wiedereinstieg frage.
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Beitrag von quitschoo - 19.12.10 - 19:19 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 19.12.10 - 22:00 Uhr
Du musst deine Elternzeit verlängern, sprich das 3.Jahr nehmen. Dafür hast du noch etwas Zeit, 7 Wochen vor dem Anfang (oder waren es 8?) musst du es schriftlich anmelden.
Gleichzeitig musst du Teilzeit in Elternzeit beantragen, wenn dein AG mehr als 15 Angestellte hat, dann kann er es nur sehr schwer ablehnen.
Mit "dringend betrieblichen Gründen", die sind sehr selten.
Wenn du es ohne Elternzeit beantragst (wie jetzt), dann kann er es viel leichter ablehnen ("betriebliche Gründe").
Du musst in den Antrag gleich die Uhrzeiten und Stunden reinschreiben, die du haben willst, er hat 4 Wochen Zeit dir abzusagen (mit Grund, und dass es vom Betriebsablauf nicht möglich ist, ist kein Grund, als Büroangestellte).
Sollte er absagen (und zwar mit sehr gewichtigem Grund, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich es vom Anwalt prüfen lassen), dann kannst du im 3. Jahr ALG1 beantragen, ohne da kündigen zu müssen.
LG Alla
Beitrag von susannea - 19.12.10 - 23:36 Uhr
Ich würde auch die Eltenrzeit verlängern, aber nicht das 3. Jahr nehmen, sondern das 1. Jahr vom 2. Kind (du konntest ja bisher nur für eine Kind Elternzeit nehmen) und gleichzeitig noch die Übertragung von jeweils einem Jahr auf später beim AG beantragen (dann hast du nämlich noch die Möglichkeit 2 Jahre anzuhängen).
Du kannst dann in Elternzeit auch ALGI beantragen wenn dein Chef die Ablehnung von Teilzeit schriftlich mitteilt!
