Eigenheimzulage und Kinderzuschlag

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Beitrag von puschok - 19.12.10 - 23:07 Uhr

Hallo!!!

Vielleicht kennt sich einer aus und kann mir helfen.

Wir haben im Jahre 2005 gebaut und erhalten noch die Eigenheimzulage. Jetzt mussten wir einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die verlangen von uns das wir denen nachweisen was wir mit der Eigenheimzulage machen. Wenn das zur Zinsenabbezahlung/Tilgung verwendet wird oder wenn es für Baumaterialien verwendet wird dan wird es nict als Einkommen angerechnet stand in dem Brief und wenn nicht dan rechnen die das als Einkommen. Dürfen die das? Das ist doch eine staatliche Leistung die nur für Bauherren bezahlt wird und für das bauen. Und kann man das auch begründen wenn man das zum Dispoausgleich nimmtß


Wer kann helfen?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Beitrag von myimmortal1977 - 19.12.10 - 23:43 Uhr

Der Staat verlangt selten Dinge, die sie eigentlich nicht dürfen.... Warum sollten sie das auch?

Natürlich dürfen staatl. Leistungen gegen staatl. Leistungen gegen gerechnet werden.

Wenn Du Rente bekommst und zusätzlich z. B. noch Grundsicherung benötigst, bekommst Du auch nicht den vollen Satz. Es wird nur aufgestockt, bis zu der Grenze, die der Staat als Satz festschreibt, was man zum Leben so braucht.

Selbst wenn das nur an Bauherren bezahlt wird, heißt es noch lange nicht, dass das Geld auch in den Bau mit einfließt. Ich habe die Förderung damals nicht in meine Eigentumswohnung gesteckt. Sondern mir ein neues Auto davon gekauft.

Ihr bekommt doch sicherlich auch noch für Eure Kinder 800 € pro Jahr Zuschuss, wenn Ihr noch die Eigenheimzulage bezieht?

Wir bekommen noch 800 € zusätzlich, zu den 2.500 € p. J. für unser Kind.

Das sind 3.300 € pro Jahr. Rechne das mal auf den Monat um. Das ist ne nette monatliche Einnahmequelle.

Sicherlich will der Staat dann auch von Euch was genaueres über den Verbleib des Geldes wissen.

Ich glaube nicht, dass sich der Staat für Euren Dispo interessiert. Aber versuchen könnt ihr es, in der Regel werden aber solche Arten von Schulden nicht berücksichtigt.

Alles Gute, Janette



Beitrag von susannea - 20.12.10 - 10:15 Uhr

Wie kommst du denn auf 2500 Euro?!?

Eigenheimzulage 2005 waren bzw. sind 1250 Euro + 800 Euro je Kind!

Beitrag von myimmortal1977 - 20.12.10 - 15:35 Uhr

Ja, bei "Altbauten"! Bei Neubau ca. das doppelte. Die TE schrieb, dass sie 2005 neu gebaut hätten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage

Beitrag von susannea - 20.12.10 - 15:41 Uhr

Nein, bei Neubauten sinds nur 1250 Euro, weiß ja, was ich jedes Jahr auf miene Konto bekomme;)

Steht ja auch in deinem Link so drin:

"Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind."

Beitrag von myimmortal1977 - 20.12.10 - 16:05 Uhr

#klatsch Oh Gott, ich sollte das nächste Mal vielleicht etwas genauer lesen #schock

#hicks Asche auf mein Haupt #hicks

#danke

Beitrag von sonne_1975 - 19.12.10 - 23:47 Uhr

Wenn ihr 2005 gebaut habt, dann habt ihr doch einen Kredit laufen? Und der ist bestimmt höher, als diese 3300 EUR im Jahr durch 12, sprich 275 EUR.

Sag doch, dass dieses Geld für die Kreditabzahlung genommen wird, am monatlichen Kontoauszug sieht man, dass die Summe höher ist als die Eigenheimzulage auf Monat gerechnet.

Oder ist es zu einfach und ich habe einen Denkfehler?#kratz

LG Alla

Beitrag von myimmortal1977 - 20.12.10 - 00:28 Uhr

Um bei dem Vorhaben erfolgreich zu sein, müssen sie nachweisen, dass sie die 2.500 € bzw. 3.300 € bisher zustätzlich, zu den monatlichen Raten in die Tilgung mit einfließen lassen.

Sie werden ja bei der Berrechnung des Kindergeldzuschlags ihre Einnahmen und die monatlichen Aufwendungen für das Haus angegeben haben. Wenn Sie nur die Eigenheimzulage als Tilgung in den Kredit stecken, was man auch machen kann, hätten sie aber netto mehr aus den Arbeitseinnahmen zur Verfügung. Das wäre dann dieselbe Rechnung, als wenn sie Eigenheimzulage für andere Dinge aufwenden, als für die Kredittilgung. Sie hätten dadurch auf alle Fälle eine Mehreinnahme, die es dann gegen zu rechnen gilt.

Können sie die Verwendung zur zusätzlichen Kredittilgung nicht ausreichend nachweisen, ist das Geld eine Einnahme, die sie monatlich für andere Dinge frei zur Verfügung hätten, z. B. für Windeln, Babynahrung, Kleidung für das Kind, wo sie ja jetzt der Meinung sind, ihnen würde das Geld fehlen, um diese Dinge decken zu können.

Nur sagen, dass sie es so tun würden, reicht da nicht aus. Dann könnte auch jeder kommen und lange Geschichten erzählen ;-)

LG Janette

Beitrag von sonne_1975 - 20.12.10 - 00:42 Uhr

Hast Recht! Ich wusste, dass es zu einfach war.;-) Das Geld muss zusätzlich fürs Eigentum ausgegeben werden, sonst ist es ein Einkommen.

Beitrag von susannea - 20.12.10 - 10:17 Uhr

Wie kommst du denn auf 2500 Euro?!?

Eigenheimzulage 2005 waren bzw. sind 1250 Euro + 800 Euro je Kind! Also gehts hier um deutlich weniger Geld!
Und wenn sie gleich nur angegeben haben, dass sie die Eigenheimzulage tilgen, dann sollte das auch ok sein!

Beitrag von myimmortal1977 - 20.12.10 - 15:40 Uhr

"Eigenheimzulage 2005 waren bzw. sind 1250 Euro + 800 Euro je Kind! Also gehts hier um deutlich weniger Geld!"

Nö, siehe andere Antwort auf Deinen Thread zum Verweis Höhe Förderung von Neubauten.

"Und wenn sie gleich nur angegeben haben, dass sie die Eigenheimzulage tilgen, dann sollte das auch ok sein!"

Dann hätten sie aber vom Arbeitslohn mehr netto frei zur Verfügung, was vom Betrag her nicht unerheblich wäre. Somit wahrscheinlich Kindergeldzuschlag auch ade.

LG Janette

Beitrag von susannea - 20.12.10 - 15:45 Uhr

Wie schon geschrieben, stimmt das nicht, dort steht, wenn die Wohnugn gekauft oder hergestellt wurde von 2004 bis 2005!

Außerdem bekommen wir die für Neubauten aus 2005, das sind und bleiben 1250 Euro! War früher höher!

Und nein, dann haben sie nciht mehr zur Verfügung, da hast du einen Denkfehler. Wenn sie beim Kidnerzuschlag die Ausgaben nicht angegeben haben um sie davon zu tilgen bleibt der freie Beitrag ja so, wie vorher sichtbar!

Beitrag von susannea - 20.12.10 - 10:17 Uhr

Alla, wie kommst du denn auf 2500 Euro?!?

Eigenheimzulage 2005 waren bzw. sind 1250 Euro + 800 Euro je Kind!

Beitrag von sonne_1975 - 20.12.10 - 15:24 Uhr

Stimmt, irgendwie kam es mir komisch vor, aber ich habe nicht nachgedacht.

Dann sind es nur 2000 EUR im Jahr, sprich 170 EUR mtl. Aber trotzdem müssten sie doch extra fürs Haus ausgegeben werden...

Beitrag von susannea - 20.12.10 - 15:28 Uhr

Nicht unbedingt. Wenn sie die Kosten vorher nicht als Ausgaben bzw. Belastungen angegeben haben, weil sie die nur davon decken wollten sollte das ok sein.

Lassen sie aber die Tilgung als Belastung berücksichtigen und dann wollen sie das Geld behalten ohne es dort reinzustecken, gehts natürlich nicht!

Beitrag von loonis - 20.12.10 - 17:02 Uhr




Ja ,das dürfen sie ...

bei uns wird d. Eigenheimzulage sogar bei der Berechnung der
KiTa -Kosten einberechnet ....


LG Kerstin