ALG II - Unterhalt & Kindergeld

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Beitrag von susesausewind84 - 19.12.10 - 23:22 Uhr

Hallo,

das Thema Unterhalt und Kindergeld steht für mich gerade sehr hoch.
Wie ich das so mitbekommen habe, wird das ja zu 100 % als Einkommen bei der ArGe angerechnet!? Wozu soll ich dann noch Unterhaltszuschuss beantragen, wenn der von meinem freund nicht ausreicht? Da kann ich mir doch den Papierkram und die Rennereien sparen und mir den Unterhaltsvorschuss für später aufheben, oder!?

Ich erwarte in ca. 2 Wo mein erstes Baby, die SS war ungeplant und musste deswegen meine Berufliche Umschulung über die DRV unterbrechen, dafür musste ich mich leider Gottes Harz 4 melden biss ich meine Ausbildung weiter machen kann.

Wie wird das bei euch gerechnet?

LG Suse

Beitrag von duchovny - 19.12.10 - 23:40 Uhr

Also soweit ich weiß, musst du alles tun um deine Bedürftigkeit zu verringern! Erst kommt alles andere und wenn dies dann nicht reicht, dann bekommst du ALG II! Nett gedacht, nur die ARGE wird dir da einen Strich durchmachen.
GGLG

Beitrag von susesausewind84 - 20.12.10 - 00:09 Uhr

Hm, da hast Du ja recht.
Nur irgendwie hat es doch nix mit meiner Bedürftigkeit zu tun, denn der Unterhalt und das Kindergeld ist in meinen Augen nicht für mich, sondern für mein Kind!
Mein Kind hat doch auch einen Bedarf und bekommt ihn nicht!?
Mit einem Minijob hätte ich doch auch 100,- € anrechnungsfrei, warum bekommt es das Kind nicht auch auf das Kindergeld z.B.?

Beitrag von duchovny - 20.12.10 - 10:58 Uhr

Ich weiß jetzt nicht was du meinst! Dein Kind und du bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

Die 100 € und mehr sind generell für ERWERBSeinkommen! Wenn dein Kind arbeitet, bekommt es seine 100,- € Freibetrag!;-)

Du kannst argumentieren wie du möchtest! Fakt wird sein, sie werden so rechnen als ob du den Unterhaltsvorschuss erhältst! Ob du ihn erhältst oder nicht! Weil du ihn einfach zu beantragen hast, in ihren Augen!

GGLG

Beitrag von windsbraut69 - 20.12.10 - 11:03 Uhr

Die Freibeträge gelten nur für Erwerbseinkommen, um Auslagen wg. des Jobs auszugleichen und einen Anreiz zur Arbeit zu schaffen.

Auf andere Einnahmen gibt es natürlich keine Freibeträge, ALGII dient ja nur dazu, dort einzuspringen, wo man selbst den Bedarf nicht aus eigenen Mitteln wie Unterhalt usw. decken kann.

Gruß,

W

Beitrag von susesausewind84 - 20.12.10 - 20:59 Uhr

Also wird das Kindergeld und der Unterhalt zu 100% angerechnet?

Beitrag von duchovny - 20.12.10 - 21:58 Uhr

Ja!