erg. ALG II, Zahnersatzeigenanteil Kostenübernahme möglich?

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Beitrag von gbmaintal - 20.12.10 - 08:26 Uhr

guten Morgen,

wir besziehen noch erg. ALG II und mir steht eine größere Zahnbehandlung bevor unter anderem dann auch Zahnersatz.

Gibt es die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme für den Eigenanteil in irgendeiner Form oder ist sowas in den Regelleistungen mit enthalten?
Evtl auf Darlehensbasis?

Wäre sehr dankbar wenn jemand da einen Rat hat.

Herzlichen Dank und lieben Gruß

G. Backes

Beitrag von ziva2008 - 20.12.10 - 09:04 Uhr

Guten Morgen, es bestünde die Möglichkeit einen Antrag auf besondere Bedarfe zu stellen, dies würde aber bedeuten es handele sich um unabweisbare, laufende und nicht nur einmalige besondere Bedarfe. Dürfte in diesem Fall nicht zutreffen, weil Zahnersatz kriegst du ja nur einmal...
Einen Antrag auf Darlehen kannst du stellen mit dem Kostenavoranschlag als Anlage, die Entscheidung allein obliegt deinem Leistungsbearbeiter. Im Idealfall benennst du gleich die monatliche Tilgungsrate, die du zahlen kannst, die sollte schon realistisch sein :-).

Hier nochmal für den Antrag § 23 Abs. 1 SGB II: Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen.

#winke

Beitrag von gh1954 - 20.12.10 - 10:10 Uhr

Du kannst bei deiner Krankenkasse einen Härtefall-Antrag stellen.

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 10:14 Uhr

Antrag bei deiner Krankenkasse auf Härtefall. Du bekommst dann die kompletten Leistungen einer Regelversorgung!!!! bezahlt. Alles was darüber hinausgeht, mußt du selbst tragen.

Die Einkommensgrenzen für 2010 sind: Alleinstehende 1.022,00 Euro; mit einem Angehörigen 1.405,25 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 255,50 Euro.

LG Kathi

Beitrag von gbmaintal - 20.12.10 - 11:53 Uhr

Hallo,

danke euch vielmals für euere Antworten.
Die Härtefallregelung ist ja von der KK schon bewilligt und in Abzug gebracht worden.

es werden ja auch zu 100 % die zahnärztlichen Gebühren bezahlt von der KK, aber bei den Laborkosten nur 60 % und die übersteigenden Kosten ( in meinem Fall sind es knapp 200 € ) muss ich selber tragen.
Es ist nichts besonders oder außergewöhnliches an Metall, nur eine Interimsversorgung für die Zeit von 8 - 10 Wochen während der Wundheilung ( durch die notwendigen Zahnextraktionen ).

Dann werde ich die geplante Behandlungsgeschichte für 1,5 - 2 Monate nach hinten verschieben müssen und das Geld ansparen damit ich es dann zur Verfügung habe.

GLG und ein schönes Weihnachtsfest an alle

gabi

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 12:13 Uhr

Wie soll denn diese Interimslösung aussehen? Als Brücke?

Beitrag von gbmaintal - 20.12.10 - 12:37 Uhr

Hallo,

nein, keine Brücke, sondern herausnehmbarer Zahnersatz ohne irgendwelchen schnickschnack, das einfaches was es gibt.
Es wird auch hinterher keine Brücke geben, denn das kann ja niemand bezahlen, sondern eine normale Modellgussprothese ohne Teleskope oder so.

GLG Gabi

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 12:46 Uhr

Hmmmm.... entweder es ist keine Regelversorgung oder aber du bist kein Härtefall. #kratz

Im Übrigen werden immer die Gesamtkosten bezuschusst. Das heißt, Laborkosten werden nicht seperat berechnet - einzige Ausnahme Heilfürsorge (aber das trifft bei dir ja nicht zu)

Beitrag von gbmaintal - 20.12.10 - 13:02 Uhr

Hallo,

es steht auf dem HUK foglendes ausgefüllt von der Barmer KK : Härtefallregelung: Ja

ZA Honorar nach GOZ : 119,02 €
Laborkosten : 450,00 €
Gesamtbetrag : 569,02 €


Übernahme der KK für OK ( 2 Zähne in der Front )und UK ( 2 Zähne in der Front ) Versorgung mit Interim. 359,84 €


Alles versehen mit Stempel und Unterschrift der Barmer.

Ich blick da nicht durch.

GLG Gabi

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 13:10 Uhr

Siehst du: Honorar GOZ ist privat! Wofür soll das denn sein? Da müsste noch ein Anhang an dem rosa Formular sein.

Beitrag von nele27 - 20.12.10 - 11:55 Uhr

Mal interessehalber: Was beinhaltet die Regelversorgung? Z.B. ei einer Krone?

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 12:21 Uhr

Bei einer normalen Krone liegt der Festzuschuss bei 121,57 €. Wenn die Krone im "sichtbaren" Bereich liegt gibts noch 44,14 € für die Verblendung.

Oben drauf kommen eben dann eventuelle Boni oder 100 % bei Härtefällen.

Für die Regelversorgung gilt, wenn man Härtefall genehmigt bekommt, KEIN Edelmetall und Standardverblendung im Verblendbereich. Dann muß man bei der Krone nichts zuzahlen. Aber wie gesagt nur bei Härtefällen.

LG Kathi