Bonuszahlung

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Beitrag von betty38 - 20.12.10 - 11:37 Uhr

Hallo zusammen,

mein Mann sollte übers Jahr verteilt eine Zusatzzahlung von insgesamt 3000 Euro brutto bekommen, eigentlich vierteljährlich, aber das zögerte seine Firma immer weiter hinaus, bis zur diesjährigen Weihnachtsfeier.

Dort bekam er einen Umschlag in die Hand gedrückt, mit einem Bargelbetrag, der weit unter dem o. g. Bruttobetrag liegt.

Wenn ich einen Brutto-Netto-Gehaltsrechner nehme, mit allen entsprechenden Abzügen, komme ich auf fast das Doppelte, als das, was sein Chef ihm bar ausgezahlt hatte.

Es ist doch richtig, dass wir nur diese normalen gesetzlichen Abzüge (Steuern, Krankenkasse, RV) haben oder kommt da noch was dazu, weil es eine Sonderzahlung ist ?

Wie würdet ihr vorgehen ? Leider gibt es nichts schriftliches, wir würden auch nicht dagegen vorgehen, aber was sagt man in einem solchen Fall. Ist doch unfair.

(Die anderen Kollegen haben teilweise nichts bekommen).

lg betty

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 12:25 Uhr

Du hast zu dieser Vereinbarung nichts schriftlich? Die anderen haben gar nichts bekommen? Das ganze läuft am Fiskus vorbei?

Und du willst dich darüber beschweren?

Ich würde mich bedanken und die Füsse still halten. #augen

Beitrag von betty38 - 20.12.10 - 14:39 Uhr

Ich will mich keinesfalls beschweren und auch keine Schwarzzahlung. Aber nun hat er ihm wohl das Geld netto ausgezahlt und wohl auch alle Steuern und co. abgezogen. Ich wundere mich nur, dass es weit weniger als die Hälfte ist. Das kann wohl nicht sein. (Wenn ich mit seiner dem Bruttogehaltsrechner und seiner Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer etc. rechne.)

Diese Bonuszahlung war eine Art Gehaltserhöhung...welche er mit ihm vereinbart hat.

Aber man lernt wohl nie aus. Sollte er sich dann schriftlich geben lassen. Ist ne kleine Firma.

Beitrag von kathi.net - 20.12.10 - 14:54 Uhr

Ohne Abrechnung ist es defacto "schwarz"

Und NEIN. Nur weil es brutto vielleicht doppelt soviel wäre, muß es netto nicht auch doppelt soviel sein.

Beitrag von terminor - 21.12.10 - 22:29 Uhr

Sonderzahlungen/Einmalzahlungen werden steuerlich anders berechnet.Insofern kannst Du das nicht mit einem normalen Gehaltsrechner berechnen.

Beitrag von kati543 - 20.12.10 - 13:02 Uhr

Wenn er keine schriftliche Abrechnung dafür erhalten hat, dann wurde dafür auch nichts gezahlt an Steuer und Versicherung. Normalerweise erhöht so eine Zahlung die Steuer und Versicherung gewaltig. Letztendlich würde von dem Geld (brutto) ca. die Hälfte in Netto über bleiben.

Beitrag von betty38 - 20.12.10 - 14:40 Uhr

Wird es nicht wie beim normalen Bruttogehalt gerechnet ?

Beitrag von kitty1979 - 20.12.10 - 17:47 Uhr

Hallo!

Es wird als Einmalbezug gerechnet, und da fallen wesentlich mehr Steuern an!

Lg Nicole