Rücklastschriftgebühr rechtens in der höhe

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Beitrag von melly2907 - 20.12.10 - 13:13 Uhr

hallo,

habe auf einer aktuellen rechnung eine Rücklastschriftgebühr zu zahlen von 19 Euro #schock.
ist das rechtens?wegen mangelnder kontodeckung?mir erscheint das sehr hoch....#schein

muss ich das zahlen oder wie sieht die lage aus.wollte nämlich die neue rechnung zahlen,aber bin ernsthaft am überlegen ob ich die 19 euro abziehe,denn das ist ne frechheit oder?

lg

Beitrag von thea21 - 20.12.10 - 13:16 Uhr

Ich würde sagen, lies die Vertragsunterlagen die du unterzeichnet hast.

Steht dort, in welcher Höhe Rücklast zu tragen ist im Falle eine Rückbuchung, dann musst du die tragen, oder aber Sorge tragen, das dein Konto gedeckt ist.

Beitrag von -kopfsalat- - 20.12.10 - 13:19 Uhr

ja. die musst du zahlen.

Beitrag von mamavonyannick - 20.12.10 - 13:28 Uhr

Woher weißt du das?

Beitrag von -kopfsalat- - 20.12.10 - 13:36 Uhr

weil ich täglich damit zu tun habe.

Beitrag von mamavonyannick - 20.12.10 - 13:41 Uhr

deswegen kommt es aber trotzdem auf den Vertrag an. Ohne den zu kennen, kannst du doch nicht sagen, dass es richtig so ist.#kratz

Beitrag von -kopfsalat- - 20.12.10 - 13:51 Uhr

eine Gebühr bei einer Lastschriftretoure zu erheben, ist rechtens. Diese einfach nicht zu zahlen, zieht weitere Kosten nach sich. Die Gebührenhöhe ist natürlich unterschiedlich. Aber 19 Euro erscheinen mir da durchaus normal.

Beitrag von thea21 - 20.12.10 - 14:10 Uhr

Ich meine um die 8 Euro gingen noch als "normal" durch UND: das berechtigt trotzdem nicht zur Erhebung sittenwidriger Gebühren, die in den Himmel steigen.

Beitrag von myimmortal1977 - 20.12.10 - 15:26 Uhr

Man muss da unterscheiden, ob Deine eigene Bank Dir die Rücklastschriftgebühr aufgedrückt hat oder der Gläubiger sie Dir in Rechnung stellt, der das Geld einziehen wollte, aber nicht konnte.

Deine Bank darf Dir keine Gebühren aufdrücken, wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung platzt. Darüber hatte der Gesetzgeber entschieden, das es eine normale Aufgabe und Arbeit der Bank wäre und dafür keine extra Gebühren erhoben werden dürfen.

Stellt Dir aber der Gläubiger eine solche Gebühr in Rechnung, ist es rechtens und muss von Dir getragen werden.

Bis zu welcher Höhe dieses rechtens wäre, musst Du mal selbst googeln.

Aber generelle Zahlungspflicht besteht.

LG Janette

Beitrag von wuestenblume86 - 20.12.10 - 16:10 Uhr

Warum lässt man überhaupt abbuchen, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist!? #kratz Normalerweise kennt man doch seine Zahlungsverpflichtungen und auch den Termin #hicks

Beitrag von vwpassat - 20.12.10 - 16:15 Uhr

Tja, normalerweise................


Was ich von manchen Leuten im realen Leben höre und hier dazu noch lese, da stehen mir echt die Haare zu Berge.


Das Schlimme daran ist ja die Uneinsichtigkeit, dass man halt dafür zur Strafe mehr bezahlen muss. Dann ist die Kohle eh schon knapp und dann platzen die nächsten Abbuchungen............

Und dann kommt die PI.

Beitrag von wuestenblume86 - 20.12.10 - 18:34 Uhr

Ja eben #gruebel das kostet dann eben Strafe und damit muss man leben und diese dann auch zahlen.....tut natürlich doppelt weh, wenn das Geld eh schon knapp ist.

Dennoch kann/will ich es nicht so recht verstehen #hicks und ich habe weiß Gott nicht die beste heimische Buchhaltung ;-)

Beitrag von anarchie - 20.12.10 - 18:51 Uhr

Na Moment mal...

Das ist mir auch schon passiert, einfach, weil ich aus Versehen vom falschen Konto hab abbuchen lassen..kann doch passieren!

Beitrag von wuestenblume86 - 20.12.10 - 21:16 Uhr

Es ist mir auch schon einmal passiert ;-) hat auch fast 10 Euro extra gekostet...die ich anstandslos ohne Diskussion bezahlt habe :-p

Wie gesagt, es kann passieren aber dann sollte man sich nicht über die Extragebühren echauffieren #aha

Beitrag von anarchie - 21.12.10 - 08:11 Uhr

Das stimmt allerdings;-)

Beitrag von manavgat - 20.12.10 - 17:22 Uhr

Bei uns sind es 10 Euro Verwaltungsgebühr + 8 Euro Rücklastschriftgebühr (3 Euro eigen, 5 Euro fremd).

Gruß

Manavgat

Beitrag von bebimupfl - 20.12.10 - 20:40 Uhr

Hallo melly!

Ist die rls-gebühr von der Bank oder der Firma? Banken dürfen eigentlich lt. BGH keine Gebühren für eine rls erheben.nur portokosten soweit ich weiß. Allerdings stellen Banken oftmals die gebühren der lastschriftberechtigten Firma in Rechnung und diese wiederum dem Schuldner. Wenn diese kosten in den AGBs aufgeführt sind musst du wohl zahlen.

Lg