Finanzielle Unterstüzung???

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Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 18:42 Uhr

Hallo,

ich bin ich der 15. ssw. Nach der Geburt wollte ich eigentlich ein Jahr Elternzeit nehmen und dann wieder arbeiten.

Aber nun ist es so, dass mein Chef sehr extrem auf meine SS reagiert und mich ziemlich unfair behandelt. Außerdem ist jetzt eine Vertretung (40 Std./Woche) für mich (30 Std./Woche) gekommen, für die ich meinen Platz frei machen musste. Ich pendel jetzt jeden Tag zwischen den freien Plätzen. (Wenn die Azubis Schule haben)

Naja, da ich keinen Bock auf Stress habe, denke ich mir macht es keinen Sinn nach der Elternzeit wieder zu kommen, ich denke ich würde mich eh kündigen. Kein Platz, keine Arbeit, etc. ich weiß aus diesen Gründen geht das nicht, aber irgendwas lassen die sich ja immer einfallen.

Nun habe ich überlegt, ob ich das 2. Jahr auch zu Hause bleibe und eine Fortbildung, Umschulung, etc. mache. Bis jetzt habe ich immer einen neuen Job gefunden, teilweise auch immer 2 Angebote. Aber mit 2 Kinder wird das sicherlich noch schwieriger, da können noch ein paar Qualifikationen mehr nicht schaden.

Naja, zur eigentlichen Frage... wenn ich das 2. Jahr zu Hause bleiben würde um mich Weiterzubilden, etc. bekomme ich da irgendwelche Zuschüsse? Also nicht für die Fort-oder Weiterbildung, sonst für den Unterhalt. Denn das Einkommen von meinem Mann und das Kindergeld reicht dafür leider nicht. Elterngeld splitten ist finanziell auch nicht wirklich drin.

Ups ist ein wenig lang geworden. Sorry!

Viele Grüße
Anna

Beitrag von vwpassat - 20.12.10 - 18:45 Uhr

Warum bekommt Ihr ein 2. Kind, wenn es finanziell "nicht drin" ist, den Unterhalt selbst zu bestreiten?

Beitrag von mama-042009 - 20.12.10 - 18:56 Uhr

weil sie eigentlich wieder arbeiten wollte.....aber nach der Nachricht der Schwangerschaft wurde ihr chef zum arschl.....
kannst Du nicht lesen??#kratz

Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 19:09 Uhr

DANKE!!! :-)

Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 19:09 Uhr

Ich habe nicht geschrieben, das ein 2 Kind allgemein nicht "drin ist". Normalerweise würde ich nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen. Und da ist ein zweites Kind gut zu finanzieren, sonst hätten wir uns ja nicht dafür entschieden.

Ich habe ja nur ÜBERLEGT, um meine beruflichen Chancen zu verbessern, ob ich ein Teil des 2. Jahres dazu nutzen könnte mich weiter zu bilden. Und da solche Fort- und Weiterbildungen meist ein finanzieller Aufwand ist, den wir zwar tragen könnten, aber den restlichen Lebensunterhalt nicht komplett. Da wir dann ja nur ein Gehalt haben.

War ja auch nur ein Frage... das heißt ja nicht, dass ich mich den Rest meines Lebens auf Staatskosten ausruhen will. Dazu möchte ich dann doch gleich noch mal erwähnen, dass ich noch nie von irgendwelchen Unterstützungen gelebt habe. Also entspann Dich!!!

Beitrag von hedda.gabler - 20.12.10 - 20:10 Uhr

Hallo.

Es wäre so oder so schlauer, wenn Du gleich 2 Jahre Elternzeit beantragst (vor allem in Anbetracht der Situation bei Deinem Arbeitgeber), da Du dann ohne Probleme noch ein 3. Jahr dranhängen kannst, wenn Du nichts neues findest ...

... aber hier hast Du einen Denkfehler:

>>> Und da solche Fort- und Weiterbildungen meist ein finanzieller Aufwand ist, den wir zwar tragen könnten, aber den restlichen Lebensunterhalt nicht komplett <<<

Wenn Du ergänzende Gelder wie Alg II oder Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen möchtest (was Ihr tun könnt, wenn Ihr Euren Bedarf nicht decken könnt ... Du kannst ja mal mit einem Alg II-Rechner ausrechnen, ob das für Euch überhaupt in Frage käme: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html Dieser Rechner verweist auch gleich auch Wohngeld und Kinderzuschlag, wenn Ihr keinen Alg II Anspruch habt.
Ihr könnt aber nicht Euer verfügbares Einkommen erst einmal um die Weiterbildungskosten absenken, um dann für Euren Lebensunterhalt ergänzende Leistungen zu beantragen, d.h. das Geld, das Euch zur Verfügung steht, müsst Ihr erst einmal nehmen und daraus den Anspruch errechnen. Habt Ihr keinen Anspruch, müsst Ihr sehen, wie Ihr zu Recht kommt ... habt Ihr einen Anspruch, müsst Ihr gucken, ob sich dann überhaupt eine Weiterbildung noch zusätzlich finanzieren lässt.
Eine Weiterbildung finanziert über einen Bildungsgutschein der ARGE scheidet meines Erachtens auch aus, da Du in einem Angestelltenverhältnis, wenn auch ruhend, während der Elternzeit stehst.

Am Schlausten wäre es wahrscheinlich, wenn Du Dich im ersten Jahr intensiv nach einer neuen Stelle umschaust (Kinderbetreuung ist ja anscheinend gewährleistet, wenn Du nach 1 Jahr wieder einsteigen wolltest) und dann nach 1 Jahr woanders wieder beginnst.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von vwpassat - 20.12.10 - 20:10 Uhr

Ich kann Dir dennoch nicht folgen.

Dein Chef wird sich auch nicht anders "benehmen", wenn Du erst nach 2 oder 3 Jahren wiederkommst.

Ergo hast Du 1 Jahr Zeit, Dir eine neue Arbeit zu suchen. Theoretisch könntest Du Dich auch bereits in dem 1 Jahr Elternzeit weiterbilden, muss ja nicht gleich 4 Wochen nach der Entbindung sein.

Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 20:21 Uhr

Dann musst Du mal richtig lesen, oder schreibe ich so undeutlich? :-)

Ich möchte ja gar nicht zurück, auch nicht in 2 oder 3 Jahren, eben deswegen... er wird sich dann auch nicht anders benehmen.

Mein Plan ist ja, mir in dem 1. Jahr was neues zu suchen und nach meiner Elternzeit woanders anzufangen. ABER, in meinem Umfeld werde ich dafür belächelt, so nach dem Motto: Was glaubst Du wer Dich mit 2 Kindern einstellt. Nach der Geburt von meinem Sohn habe ich mich auch neu beworben und hatte am Ende 3 Angebote. Wie gesagt, ich war bis jetzt nie arbeitslos und hatte auch immer gute Jobs. Aber nun bekomme ich doch Zweifel, ob ich mit 2 Kindern auch noch so gute Chancen haben.

Deswegen war ja meine Überlegung, erstmal einfach nur so dahin überlegt... ob ich mich irgendwie weiterbilden kann.

Im 1. Jahr wüsste ich nicht wie ich das schaffen sollte, da ich dann keine Betreuung für das Baby habe und abends mit 2 Kindern, halte ich das auch für unmöglich.

Beitrag von vwpassat - 20.12.10 - 20:29 Uhr

Dein Umfeld mag nicht ganz unrecht haben, aber zeig es ihnen doch, dass Du es schaffst.

Arbeitet Dein Mann auswärts oder warum bist Du abends mit den Kids allein?

Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 20:32 Uhr

Ja das werde ich versuchen, bis jetzt hat es ja auch immer geklappt. :-)

Auswärts nicht immer, aber meistens lang... mal schauen was sich mir für Möglichkeiten auftun, wenn ich abgestillt habe. Vorher geht´s eh nicht, aber auch dann habe ich ja noch einn wenig Zeit, abends was auf die Beine zu stellen.

Beitrag von ballroomy - 20.12.10 - 19:41 Uhr

Ich weiß nicht wo ihr wohnt, aber in einigen Bundesländern gibt es Landeserziehungsgeld. Und dann gibt es noch Kinderzuschlag oder Wohngeld. Aber vielleicht kennt sich hier wer besser aus, oder Du googlest mal danach.


Grüße
ballroomy

Beitrag von derhimmelmusswarten - 20.12.10 - 20:27 Uhr

Wenn du verheiratet bist, gibt dir das ja viel Spielraum, denn du bist über deinen Mann krankenversichert. So kannst du doch im 2. Jahr auch einen 400 Euro-Job ausüben. 400 Euro + 2x184 Euro Kindergeld ist doch nicht schlecht für die paar Stunden, die man bei einem 400 Euro-Job arbeiten muss. Das kannst du ja sogar in der Zeit machen, in der dein Mann daheim ist und auf die Kinder aufpasst.

Was den Job angeht: Geh nicht freiwillig. Beantrage drei Jahre Elternzeit und dann sieh weiter. Notfalls geh zum Anwalt und klage deine Rechte ein. Dein Chef hat es doch nicht besser verdient.

Beitrag von anna280278 - 20.12.10 - 20:40 Uhr

Und was habe ich davon, wenn ich 3 Jahre beantrage? Das hilft mir ja für das 2. und 3. Jahr auch nicht. Oder?

Ich meine wann der Stress mit meinem Chef weiter geht ist ja irgendwie auch egal. Und wenn ich was finden sollte, muss ich mir das ja nicht länger antun.

Kann er mich eigentlich direkt nach der EZ kündigen, also 4 Wochen zum Monatsende oder gibt es da auch Fristen?

Hm, das mit dem Anwalt habe ich mir auch schon überlegt, einfach schlau machen was mein Chef darf und was nicht. :-)

Beitrag von windsbraut69 - 21.12.10 - 10:11 Uhr

Nach der Elternzeit kann er Dir kündigen wie jedem anderen AN auch.
So einfach ist das aber auch nicht und ich kann nicht nachvollziehen, warum Du wegen bisschen Gezicke gleich das Handtuch werfen willst.

Gruß,

W

Beitrag von tweety12_de - 21.12.10 - 05:43 Uhr

hallo,

ich würde folgendes machen:

2 jahre ez einreichen, und sehen, das du ne neue stelle bekommst.

beim 2. jahr gleich teilzeit in ez beantragen, so kannst du , wenn du evtl. einen 400 euro job etc. findest wenigstens jobben. ( er kann dir die erlaubnis nur aus bestimmten gründen verweigern , kongurrenz etc).

sollte es nicht direkt nach dem ersten jahr nich klappen, bist du immer noch versichert und zwar betrags befreit (bei der gesetzlichen).

und dann würde ich JETZT schon einen anwalt zu rate ziehen, um zu hören, ob das was der mann so macht sich auch im rechtlichen rahmen bewegt.
da du da ja nicht mehr hin willst, hast du da ja auch nix zu verlieren....

ich denke, wenn euer geld fürs leben reicht, wirst du kaum ergänzende leistungen bekommen, weil du dich weiterbilden willst.

dies ist in der regel privatsache

lg und alles gute alex

Beitrag von nele27 - 21.12.10 - 08:44 Uhr

Hi,

kommt auf die Weiterbildung an... mein Mann hat nach der Elternzeit die Technikerschule gemacht. Wir haben das zwar alles von meinem Gehalt finanziert, aber viele Mitschüler haben Geld bekommen, Schüler-BaföG (war mein Mann zu alt) und Meister-BaföG (hatte er keinen Anspruch mehr).
Nach 1,5 J. Elternzeit und weiteren 1,5 J. Weiterbildung arbeitet er nun wieder voll.

LG, Nele