Fehltag durch Krankheit des Kindes

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Beitrag von kikki78 - 20.12.10 - 20:35 Uhr

Letzten Freitag konnte ich nicht zur Arbeit gehen da mein Kind krank war(Magen-Darm).sonst ist mein Mann zu Hause-hatte aber an dem Tag ein Vorstellungsgespräch und konnte daher nicht aufpassen. Da ich durch die Magen-Darm Geschichte nicht zum Kinderarzt konnte-habe ich dadurch keine Bescheinigung.Wie sieht es denn aus in diesem Fall.Muß ich mir einen Tag Urlaub nehmen oder ist da gesetzlich (ausser den 10 Tagen) etwas festgelegt??
Ich wäre dankbar für Antworten damit ich das so schnell wie möglich klären kann!
LG Kikki

Beitrag von bebimupfl - 20.12.10 - 20:45 Uhr

Hallo,

Normalerweise bist du dann zwar kindkrank kriegst jedoch kein Geld für den Tag.ich würd einfach nochmal zum arzt gehen ihm deine Situation schildern und wenn du noch freie Tage hast wird er dich schon für den Tag krankschreiben.dann kriegst du zumindest das Gehalt von der kk.

Lg

Beitrag von terminor - 20.12.10 - 20:46 Uhr

Du brauchst eine Besdcheinigung vom Arzt, das Dein Kind krank war. Der Tag zählt dann nicht als Arbeitstag und wird Dir quasi vom Gehlat abgezogen.Stattdessen bekommst Du dann diesen Tag teilweise von der Krankenkasse bezahlt.

Ohne Bescheinigung geht da aber nix.

Beitrag von kikki78 - 20.12.10 - 20:50 Uhr

Danke für die schnellen Antworten:-)

Beitrag von ina_bunny - 20.12.10 - 21:09 Uhr

Solltest du keine Bescheinigung mehr bekommen, heute ist ja schon Montag...
kannst du entweder Urlaub, unbezahlten Urlaub oder (falls es das bei euch gibt) die 3 Tage Regelung in Anspruch nehmen.

LG Ina

Beitrag von derhimmelmusswarten - 21.12.10 - 14:02 Uhr

Ich hätte beim Hausarzt angerufen und die hätten mir bestimmt ne Bescheinigung ausgestellt. Wird bei dir aber jetzt zu spät sein. Wenn du nen Tag Urlaub nimmst, ist das doch sogar besser. So hast du keinen Einkommensverlust durch das Krankengeld. Ich habe mich total drüber geärgert und werde nie wieder für 1-2 Tage mein Kind krank schreiben lasse. Dann nehme ich lieber Urlaub oder lasse mich selbst krank schreiben. Mein Chef hat nämlich dann noch schön die Ausfüllung der Verdienstbescheinigung verweigert und nun darf ich womöglich wegen 2 Tagen "Kind krank" mit ihm vor Gericht ziehen :-[