Hallo zusammen,
ich habe heute den Brief mit den Neuerungen des ELG bekommen!
Ich verstehe das aber nicht so ganz und weiss jetzt nicht ob das auch für mich zutrifft????????
Also ich habe vor Geburt mehr als 1200 Netto gehabt! Habe mir mein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen! Meine Tochter ist im Oktober 1 Jahr geworden somit bin ich in der zweiten Auszahlungshälfte!
Muss ich jetzt meine Aufteilung wiederrufen um keine Kürzung zu bekommen? Mein letzter Bezugmonat wäre August 2011........
Bitte bitte helft mir denn NATÜRLICH habe ich weder Telefonisch noch per Mail jemanden erreicht beim Versorgungsamt
Kürzung des Elterngeldes bei Netto über 1200€????????????
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sveniflo - 20.12.10 - 23:22 Uhr
Beitrag von susannea - 21.12.10 - 00:16 Uhr
Nein, dich kann es nicht betreffen, ansonsten reicht es ja zu widerrufen, dann muss komplett ausgezahlt werden!
Beitrag von sveniflo - 21.12.10 - 08:28 Uhr
Aber indem Schreiben steht das es alle betrifft auch wenn man seine Berechnung sprich den Bescheid bereits hat und ELG bezieht!!!
Versuche nun schon seit 8 Uhr jemanden zu erreichen leider ohne erfolg!
Das ist doch wirklich nicht normal das man so kurz vor Änderung erst diese Schreiben verschickt
Beitrag von susannea - 21.12.10 - 08:47 Uhr
Sie behaupten, sie dürften jetzt neu berechnen, aber Moante, die nicht mehr imBezugszeitraum liegen, du ihnen also nur dien Geld geborgt hast, können sie wohl kaum noch ändern!
Auch bei allem anderne halte ich das für sehr fraglich.
Suche auf der Seite des Ministeriums und rufe sonst da an und frage bzw. schreibe eine Mail.
http://www.bmfsfj.de/
Beitrag von sveniflo - 21.12.10 - 08:59 Uhr
Erstmal vielen Dank für deine Antworten.......
Klingt Logisch und hatte ich mir auch so gedacht aber man weiss ja nie..........
Also nachdem ich es jetzt 1 h dort versucht habe mit dem Anrufen und meine mittlerweile 3 Mail nicht beantwortet werden, werde ich mir später mal deinen Link anschauen und dann weiter sehen.
Sollte das alles nichts helfen muss ich wohl morgen persönlich hin um meine Fragen zu klären! Das ist so eine Frechheit mal wieder........
Beitrag von vwpassat - 21.12.10 - 08:59 Uhr
Dein eigentlicher Bezugszeitraum ist doch schon zu Ende, also hat es keine Auswirkung.
Ansonsten Widerspruch einlegen.
Beitrag von genuine - 21.12.10 - 11:52 Uhr
Hallo!
ich habe auch gestern das Schreiben bekommen! Habe auch gleich da angerufen und nachgefragt, ob wir davon betroffen sind, da auch ich mehr als 1200,-€ netto verdient habe! Ich bekomme das Elterngeld auch über 2 Jahre ausgezahlt! Das erste Jahr endet jetzt am 3.1.2011, d.h. sie können vielleicht die 3 Tage anrechnen, aber laut telefonischer Auskunft bin ich nicht davon betroffen, da ja der Bezugszeitraum 2010 betrifft. Sich das EG über 2 Jahre auszahlen zu lassen heißt also nicht, dass sie jetzt "beliebig" kürzen können. Wollen wir hoffen, dass dem auch wirklichso ist, denn überzeugend hörte sich die gute Dame am Telefon nicht an...
Schreib mal was du in Erfahrung gebracht hast!
Liebe Grüße,
genuine
