auf Mutterschutz verzichten aber Urlaub nehmen - geht das?

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Beitrag von isenheimer - 21.12.10 - 07:32 Uhr

Hi,
bitte jetzt nicht erklären, dass das bescheurt ist, ich weiß.
Ich habe nur das Problem, dass ich theoretisch wg. einer Ausbildung meine "Arbeitszeit" bis 15.3. bescheinigt brauche. ET ist der 20.3.

Jetzt habe ich mir gedacht, man kann ja auf den Mutterschutz davor verzichten und weiterarbeiten. Theoretisch dürfte doch nichts dagegen sprechen, dass ich in der Zeit meinen Urlaub nehme, oder? Meine Sachbearbeiterin tat das ab mit, sie wisse gar nicht, wie sie das eintragen soll, aber die ist auch nicht die Fitteste...

Wär schön, wenn mir jemand fundiert helfen könnte!
Vielen Dank schonmal!
Isa

Beitrag von bob-andrews - 21.12.10 - 07:52 Uhr

Hab ich bei wikipedia gefunden:

"Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“."

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 21.12.10 - 07:52 Uhr

hallo,

ich habe meine tochter während des vierten semesters bekommen und habe meinen mutterschutz auch genommen, aber ich bin nach absprache mit meiner damaligen ansprechpartnerin bis zum schluss gegangen.

ich fühlte mich gut, ich wollte nicht so viel verpassen und es klappte.

sicher gab es auch tage an denen ich nicht erschien, aber da wunderte sich dann auch niemand, denn immerhin war ich ja im mutterschutz gewesen.

sicher, bei mir etwas anders als bei dir, denn ich ging auch nach dem großen semesterferien wieder auf die schulbank zurück und meine tochter kam mit knapp 10wo in die krippe.

vg und alles gute

Beitrag von susannea - 21.12.10 - 09:20 Uhr

Wenn du da Urlaub nehmen kannst, kannst du auch in Mutterschutz gehen, denn Mutterschutz ist wie Anwesenheit!

Aber du kansnt natürlich dort weiterarbeiten, nur Urlaub nehmen wird eben nicht klappen, weil das ja damit eine widerrufen deiner freiwilligen Arbeit zu der Zeit ist.

Beitrag von lisasimpson - 21.12.10 - 10:10 Uhr

"Aber du kansnt natürlich dort weiterarbeiten, nur Urlaub nehmen wird eben nicht klappen, weil das ja damit eine widerrufen deiner freiwilligen Arbeit zu der Zeit ist."


aber wieso kann sie nicht normal weiterarbeiten und auch normal urlaub nehmen?

jetzt mal ab von der frage?

lisasimpson

Beitrag von susannea - 21.12.10 - 14:37 Uhr

Sie arbeitet freiwillig weiter, dass musst du meist sogar schriftlich abgeben, dass du das wünscht.

Nach MuSchG ist dies jederzeit zu wiederrufen udn wenn sie die ganze Zeit dafür Urlaub nimmt, tut sie das doch.

ZUmal es doch keinen Sinn macht, denn es ist beides Arbeitszeit ohne das sie arbeitet!

Beitrag von isenheimer - 21.12.10 - 15:44 Uhr

Ja, genau das ist meine Frage.

Ich kann auf Mutterschutz verzichten, das weiß ich. Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber allerdings nur, da sehe ich aber eigentlich kein Problem drin.
Ich sehe auch ein, dass man sich nicht im Mutterschutz krankmelden kann, dann würde logischerweise der Mutterschutz greifen, das verstehe ich auch.

Aber wenn ich denn normal arbeiten kann, wüßte ich nicht, warum ich in der Zeit nicht meinen Urlaub eintragen kann, das zählt doch im Prinzip wie arbeiten, oder???

(Ich mein, ich hab nen echt anstrengenden Job, ich werde das definitiv nicht bis zum Ende durchhalten, hab das schonmal, zugegebenermaßen mit Zwillies, recht lang durchgehalten, aber irgendwann geht nicht mehr. Deshalb würde ich halt in den letzten sechs Wochen vorsorglich Urlaub eintragen wollen) Die Schulbank muss ich danach wieder drücken, aber so weit bin ich noch nicht in der Planung :-)

Aber danke zumindest für eure Mühe !!!
LG Isa

Beitrag von lisasimpson - 21.12.10 - 15:57 Uhr

aber wenn das stimmt was susannea schreibt- daß der mutterschutz genauso zählt, als hättest du urlaub, dann würde es sich ja nicht lohnen für dich.

kann mir allerdigns nicht vortellen, dß es nicht gehen sollte (was würde dagegen sprechen-. du verzichtest auf ein recht daß dir zusteht aber eben nicht auf das andere recht (urlaub), das dir ja genauos zusteht...?!)

Hm- keien ahnung

lisasimpson

Beitrag von nakiki - 21.12.10 - 19:11 Uhr

Hallo!

Ich glaube ebenfalls, dass man den Mutterschutz nicht durch Urlaub ersetzen kann. Ich kann freiwillig arbeiten, aber wenn ich Urlaub habe, arbeite ich nicht, daher greift dann der Mutterschutz.

Wäre dem nicht so, würden wohl viele AG ihre schwangeren Mitarbeiter dazu nötigen, auf den Mutterschutz zu verzichten und stattdessen den Urlaub und Überstunden zu nehmen.

Gruß nakiki

Beitrag von lisasimpson - 21.12.10 - 19:28 Uhr

hm- wäre ner erklärung..

lisasimpson

Beitrag von nakiki - 21.12.10 - 19:13 Uhr

Hallo!

Du kannst auf den Mutterschutz verzichten um zu arbeiten. Wenn du Urlaub nimmst, arbeitest du jedoch nicht, daher greift dann wieder der Mutterschutz, da sonst einige AG ihre schwangeren Mitarbeiter dazu nötigen würden ihren Resturlaub und Überstunden zu nehmen, statt den gesetzlichen Mutterschutz.

Mutterschutz zählt wir arbeiten. Du erwirst in dieser Zeit ja auch einen Urlaubsanspruch.

Gruß nakiki

Beitrag von susannea - 21.12.10 - 21:12 Uhr

Wieso willst du denn den Mutterschutz nicht nehmen?!? Der zählt doch genauso als ob du arbeitest!