Hey
mal eine frage
weiss irgendjemand in diesem tollen forum eine antwort auf meine frage? und zwar:
mein befristeter vertrag läuft ende juli aus. angenommen ich bin bis dahin schwanger, was ich noch nicht bin (leider ) möchte ich keinen neuen job, da ich mit kind eh daheim bleiben will. jetzt ist es so, ich arbeite in der schweiz und wohne in deutschland und mein mann arbeitet und wohnt in deutschland. würde ich ab august irgendwas an geld bekommen, wenn ich vorher in der schweiz gearbeitet habe und nie in deutschland? ich bin mir da nicht so sicher... will eben mit baby dann daheim bleiben, weil man in der schweiz ja wieder sehr früh antreten muss und das will ich nicht.
das mit dem elterngeld is dann nochmal ne andere geschichte später mal...
weis das irgendjemand?
wollte mir nämlich ein termin auf dem arbeitsamt sparen, weil..naja...da ne antwort zu bekommen is nich so leicht..
vielen dank, für eure eventuelle hilfe..
Deutschland wohnen, Schweiz arbeiten
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Beitrag von janine79669 - 21.12.10 - 11:31 Uhr
Beitrag von ziva2008 - 21.12.10 - 11:53 Uhr
Bist du denn sogenannter GRENZGÄNGER? Sprich fährst du mindestens 1x die Woche nach Hause nach Deutschland?
Beitrag von janine79669 - 21.12.10 - 13:08 Uhr
ja ich wohne mit meinem mann in deutschland und fahre jeden tag hin und her und er arbeitet ind eutschland und ich eben in der schweiz...
Beitrag von valeska1979 - 21.12.10 - 15:35 Uhr
Hallo,
meine beste Freundin ist auch Grenzgängerin. Sie wohnen in Deutschland und sie arbeitet in der Schweiz.
Ich nehme an, dass du in Deutschland abgaben bezahlst und auch in Deutschland krankenversichert bist. So ist das jedenfalls bei meiner Freundin.
Sie bekommt ganz regulär das Elterngeld für 12 Monate. Allerdings ist ihr Job dann futsch. In der Schweiz gibt es 14 Wochen Elternzeit (wie Deutschland ja auch) und da sie aber nicht nach der Geburt wieder gleich arbeiten wollte, musste sie kündigen.
Geh doch mal zur Grenzgänger-Beratung. Die wissen da noch besser Bescheid.
Viele Grüße
Beitrag von lea12 - 27.12.10 - 22:06 Uhr
Wenn dein Mann in Deutschland arbeitet, bezahlt dir der deutsche Staat Elterngeld! Gerechnet wird, was du in den 12. Monaten vor der Geburt steuern bezahlt hast. Natürlich musst du dir die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub anrechnen lassen, die der schweizer Staat bezahlt. Ist bei dir eventuell nicht der Fall, da dein Vertrag vorher endet.
