Hallo,
darf/sollte im Zeugnis stehen, in welchem Zeitraum ich im Mutterschutz und Erziehungszeit war? Ich halte das nicht für relevant. Was meint ihr?
Gruß
Heike
Was ist Zeugnis rein?
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Beitrag von baby1012 - 21.12.10 - 12:08 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 21.12.10 - 12:21 Uhr
ich halte das schon irgendwie für relevant, sind immerhin die Zeiten, die du nicht im Unternehmen gearbeitet hast bzw. gar nicht da warst.... oder ?
Beitrag von myimmortal1977 - 21.12.10 - 15:45 Uhr
Ein Arbeitszeugnis spiegelt immer Deinen kompletten Werdegang wieder, mit sämtlichen Stationen und Besonderheiten.
Daher findet auch eine längere Abwesenheit wegen Kindeserziehung in einem Zeugnis Erwähnung.
Die einzige Abwesenheit, die nicht in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden darf, sind Fehlzeiten wegen Krankheit.
LG Janette
Beitrag von manavgat - 21.12.10 - 15:59 Uhr
Nein. Gehört nicht in das Zeugnis.
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 21.12.10 - 23:09 Uhr
Das ist nicht korrekt.
Es darf drin stehen, z. B. wenn der AN gerade 3 Jahre in EZ war und nach einem Zwischenzeugnis verlangt oder durch Trennung direkt nach der EZ ein Anspruch auf ein Endzeugnis besteht.
Oder die Elternzeit in einem allgemeinen Missverhältnis zur gesamten Betriebszugehörigkeit steht.
http://www.brennecke-partner.de/13859/Erwaehnung-der-Elternzeit-im-Arbeitszeugnis
LG Janette
Beitrag von srilie - 21.12.10 - 19:00 Uhr
Na klar, bei mir ist das drin und ich finde, es gehört auch rein. Sonst hast du eine Lücke im Lebenslauf, falls du dich nach dem Elternjahr neu bewerben musst.
