hallo kennt sich jemand mit mahnfristen aus. ich wurde heute gemahnt einen betrag vom januar 2010 zu bezahlen (hatte bei einer warenrücksendung wohl vergessen das porto trotzdem zu zahlen). das war heute auch der erste brief, nach einem jahr???? dürfen die dann überhaupt noch mahnen????
liebe grüße
Mahnung über Forderung aus Januar 2010???
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Beitrag von cooky1984 - 21.12.10 - 13:00 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 21.12.10 - 13:03 Uhr
Hallo,
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
vg, m.
Beitrag von windsbraut69 - 21.12.10 - 13:05 Uhr
Natürlich.
Die Forderung verjährt 3 Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres.
Beitrag von nick71 - 21.12.10 - 18:06 Uhr
Die Rechnung ist noch lange nicht verjährt. Und sei froh, dass man dich gemahnt hat. Man hätte auch gleich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können...und das wäre wesentlich teurer für dich geworden.
