hallo ihr lieben.hab da mal ne frage zu dem elterngeld.habe 2jahre elterngeld beantragt das aber heute wieder auf ein jahr verkürzt da ja im neuen jahr veränderungen zwecks elterngeld eingeführt werden.bekomme 750euro nachzahlung von den vergangenen monaten.hab aber eine kontopfändung laufen zur zeit.wird es mir dann gepfändet.bitte nur antworten wenn das wirklich jemand weiss.lg
nachzahlung elterngeld pfändbar
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schnecktus - 21.12.10 - 15:14 Uhr
Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 16:02 Uhr
wenn du ein P-Konto hast dann nicht (normales Girokonto,wird aber als P-Konto amrkiert), hast du noch keines geht zur Verbraucherzentrale mit deinen Unterlagen udn lass dir nen schein ausstellen udn reich den bei der bank ein .....
Beitrag von rittmeisters - 21.12.10 - 20:01 Uhr
Ja kann Gepfändet werden, weiß ich aus eigener Erfahrung, da nützt dir auch ein P-Konto nix....
Es ist zwar eine Sozialleistung aber das ist der Bank in dem Falle Schnuppe!
Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 20:57 Uhr
stimmt nicht, wenn es innerhalb des pfändungsfreien Betrages des P-Kontos ist und /oder wenn sie sich ne gerichtliche Freistellung des Betrages besorgt (denn Elterngeld ist pfändungsfrei) kann es niemand pfänden und daran muss sich die bank auch halten
Beitrag von rittmeisters - 22.12.10 - 11:31 Uhr
Mag ja sein, dennoch kann die Bank das Geld Einbehalten und das Konto Pfänden, denn wenn einem ein Geldbetrag zufließt und das in der Höhe, sollte es Selbstverständlich sein das man seine Schuld zu erst abbezahlt....
Die Bank darf das Konto auch jeder Zeit Kündigen!!!
Beitrag von supermutti8 - 22.12.10 - 11:41 Uhr
ein P-Konto darf se nicht einfach so kündigen udn das Geld ist ja zweckgebunden und aus diesem Grund nicht pfändbar -ansonsten stimme ich dir aber zu,das man seine Schulden doch den machbaren Möglichkeiten entsprechend begleichen sollte .....hat nur leider nichts mit der Frage und den Fakten der Antwort zu tun
Beitrag von becca78 - 21.12.10 - 21:09 Uhr
Hallo!
Soweit mir bekannt, sind Sozialleistungen 7 Tage nach Kontogutschrift nicht pfändbar und die Bank ist verpflichtet, die Beträge auszuzahlen (notfalls nach Vorlage eines Beweises, z.B. Bewilligungsbescheid).
LG,
Becca
P.S. Zumindest war das so, als ich noch nicht in Elternzeit war (2007). Korrigiert mich, falls es sich inzwischen geändert haben sollte.
Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 22:44 Uhr
hi becca
sind jetzt statt 7 ganze 14 tage ,die man zeit hat um ans Geld zu kommen ...
lg annett
Beitrag von becca78 - 22.12.10 - 10:32 Uhr
Beitrag von mama2003-2009 - 22.12.10 - 07:56 Uhr
Hallo
Also das gleiche hat sich meine Freundin gefragt die hat anfang des Jahre ne Kontopfändung gehabt und Elterngeld nachzahlung bekommen und NEIN das wurde nicht gepfändet,da es Sozialleistungen sind und nicht gepfändet werden dürfen.... Steht ja drauf das es von der Elterngeldstelle kommt bzw das es ELTERNGELD ist
Viell. ist das von Bank zu Bank verschieden, das manche sich weigern und manche nicht.....
Beitrag von sassie87 - 27.12.10 - 00:48 Uhr
Jein-also meines Wissens musst du deine Sozialleistungen egal in welcher Form innerhalb von sieben Tagen auszahlen lassen, ansonsten kommst du dort nicht mehr ran.
Lg
