nachzahlung elterngeld pfändbar

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von schnecktus - 21.12.10 - 15:14 Uhr

;-)hallo ihr lieben.hab da mal ne frage zu dem elterngeld.habe 2jahre elterngeld beantragt das aber heute wieder auf ein jahr verkürzt da ja im neuen jahr veränderungen zwecks elterngeld eingeführt werden.bekomme 750euro nachzahlung von den vergangenen monaten.hab aber eine kontopfändung laufen zur zeit.wird es mir dann gepfändet.bitte nur antworten wenn das wirklich jemand weiss.lg

Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 16:02 Uhr

wenn du ein P-Konto hast dann nicht (normales Girokonto,wird aber als P-Konto amrkiert), hast du noch keines geht zur Verbraucherzentrale mit deinen Unterlagen udn lass dir nen schein ausstellen udn reich den bei der bank ein .....

Beitrag von rittmeisters - 21.12.10 - 20:01 Uhr

Ja kann Gepfändet werden, weiß ich aus eigener Erfahrung, da nützt dir auch ein P-Konto nix....

Es ist zwar eine Sozialleistung aber das ist der Bank in dem Falle Schnuppe!

Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 20:57 Uhr

stimmt nicht, wenn es innerhalb des pfändungsfreien Betrages des P-Kontos ist und /oder wenn sie sich ne gerichtliche Freistellung des Betrages besorgt (denn Elterngeld ist pfändungsfrei) kann es niemand pfänden und daran muss sich die bank auch halten :-)

Beitrag von rittmeisters - 22.12.10 - 11:31 Uhr

Mag ja sein, dennoch kann die Bank das Geld Einbehalten und das Konto Pfänden, denn wenn einem ein Geldbetrag zufließt und das in der Höhe, sollte es Selbstverständlich sein das man seine Schuld zu erst abbezahlt....

Die Bank darf das Konto auch jeder Zeit Kündigen!!!

Beitrag von supermutti8 - 22.12.10 - 11:41 Uhr

ein P-Konto darf se nicht einfach so kündigen udn das Geld ist ja zweckgebunden und aus diesem Grund nicht pfändbar -ansonsten stimme ich dir aber zu,das man seine Schulden doch den machbaren Möglichkeiten entsprechend begleichen sollte .....hat nur leider nichts mit der Frage und den Fakten der Antwort zu tun ;-)

Beitrag von becca78 - 21.12.10 - 21:09 Uhr

Hallo!

Soweit mir bekannt, sind Sozialleistungen 7 Tage nach Kontogutschrift nicht pfändbar und die Bank ist verpflichtet, die Beträge auszuzahlen (notfalls nach Vorlage eines Beweises, z.B. Bewilligungsbescheid).

LG,
Becca

P.S. Zumindest war das so, als ich noch nicht in Elternzeit war (2007). Korrigiert mich, falls es sich inzwischen geändert haben sollte.

Beitrag von supermutti8 - 21.12.10 - 22:44 Uhr

hi becca

sind jetzt statt 7 ganze 14 tage ,die man zeit hat um ans Geld zu kommen ...

lg annett

Beitrag von becca78 - 22.12.10 - 10:32 Uhr

#pro

Beitrag von mama2003-2009 - 22.12.10 - 07:56 Uhr

Hallo

Also das gleiche hat sich meine Freundin gefragt die hat anfang des Jahre ne Kontopfändung gehabt und Elterngeld nachzahlung bekommen und NEIN das wurde nicht gepfändet,da es Sozialleistungen sind und nicht gepfändet werden dürfen.... Steht ja drauf das es von der Elterngeldstelle kommt bzw das es ELTERNGELD ist

Viell. ist das von Bank zu Bank verschieden, das manche sich weigern und manche nicht.....

Beitrag von sassie87 - 27.12.10 - 00:48 Uhr

Jein-also meines Wissens musst du deine Sozialleistungen egal in welcher Form innerhalb von sieben Tagen auszahlen lassen, ansonsten kommst du dort nicht mehr ran.

Lg