Hallo,
vielleicht kennt sich der ein oder andere mit meinem "Problem" aus. 
Also:
Im Januar geh ich wieder arbeiten, nach einem Jahr Elternzeit (die ich auch so beantragt habe).
Habe bei meinem AG für das Jahr Jan. 2011 - Jan. 2012 auf Teilzeit reduziert (urspr. 3/4 Stelle). Nun ist es so, dass ich im Januar und Februar bereits Mehrarbeit leisten soll (ist ständig üblich bei uns in der Firma), wo ich statt 20 h die Woche bis manchmal 30-35 h die Woche (ab und zu) arbeiten soll.
Ist dies rechtens?
Ich meine: Ich bin zwar nicht mehr in Elternzeit, doch habe ich doch bzgl. der Betreuung meiner Tochter (11 Monate) für ein Jahr Stunden reduziert. Nun soll ich wieder Ü-Stunden machen bei weniger Lohn. Eigentlich passt mir das nicht, wollte mich aber erstmal vergewissern, ob dies rechtens ist oder nicht.
Und: Ich habe ja nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Habe ich eigentlich noch ein Recht auf die 2 weiteren Jahre, auch wenn ich diese damals nicht beantragt habe. D. h. wenn ich z. B. jetzt 1 Jahr teilzeit arbeiten gehe und ich evtl. nach diesem Jahr noch ein Jahr Elternzeit nehmen möchte, wäre dies möglich?
Fragen über Fragen : Aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
Liebe Grüße und Herzlichen Dank
tommy78
Ende Elternzeit nach 1 Jahr , Mehrarbeit... wer kennt sich aus?
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Beitrag von tommy78 - 21.12.10 - 20:10 Uhr
Beitrag von susannea - 21.12.10 - 21:14 Uhr
Du hast nur noch aufs 3. Jahr anrecht. Und obs Rechtens ist sagt der Vertrag>!
Beitrag von tweety12_de - 22.12.10 - 10:06 Uhr
hallo,
ich frage mich immer, warum man sich über diese dinge erst informirt, wenn der zug abgefahren ist ?? 
besser wäre gewesen, du hättest gleich 2 jahre elternzteit eingereicht mit dem zusatz das du im 2. jahr teilzeit in ez arbeiten willst....
so hättest du das 3. jahr ez ohne zustimmung vom ag direkt dranhängen können....
und: du hättest durchweg kündigungsschutz gehabt.
ob überstunden bei dir in der firma rechtens sind oder nicht, müsste dir dein arbeitsvertrag sagen...
ich bin in einem beruf tätig, wo überstunden immer wieder notwendig sind, allerdings bekomme ich dann geld oder freizeitausgleich...
wenn du für die überstunden keine betreuung hast, kannst du sie ja nicht machen....
gruß alex
