Hallöchen ihr Lieben,
ich bin gerade nach ner Partynacht heim gekommen und da liegt der Brief von der IHK auf meinem Schreibtisch.
Ich hab in BüWo, 67 Punkte
Betriebslehre 34 Punkte
Wirtschafts- u Sozi 61 Punkte
Info 59 Punkte
der Notenschlüssel ist:
100-92 P; 1
92 - 81 P; 2
81 - 67 P; 3
67 - 50 P; 4
50 - 30 P; 5
30 - 0 P; 6
hab ich jetzt in BüWo ne 3 oder ne 4 und reicht das? schriftl prüfung hab ich im februar 2011
bitte helft mir weiter, sonst kann ich gar nicht mehr schlafen!
danke und liebe grüße christin
IHK kauffrau f bürokommunikation, bestanden?!
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Beitrag von christinchen0811 - 22.12.10 - 04:58 Uhr
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 07:44 Uhr
Hallo,
Viel mehr sollte dir deine Betriebslehrenote Sorge bereiten...Obwohl alle anderen eigentlich auch....
Aber zu deiner Frage: du hast da ne 3
Beitrag von mel1983 - 22.12.10 - 08:22 Uhr
Hallo,
neben dem Notenschlüssel ist auch noch wichtig zu wissen, ob alles als Durchschnittsgesamtnote genommen wird oder nicht.
Bei mir war es damals in der schriftlichen Prüfung so, dass wir der letzte Jahrgang waren, bei dem alle 3 schriftlichen Noten zu einer Durchschnittsnote zusammengefasst worden sind und danach entschieden wurde, ob bestanden oder nicht.
Das heißt, der Jahrgang danach = 1 schriftliche Note unter 50 Punkte und du bist raus. (mir hats das Heck gerettet, hatte Rechnungswesen nur 48, sonst alles über 80/90)
Wie das bei uns in der praktischen war, weiß ich nicht.
War das jetzt bei dir die praktische?
Nun, wie es bei dir gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich wünsch dir viel Glück!
Grüße
Beitrag von kruemlschen - 22.12.10 - 09:06 Uhr
Hallo,
eigentlich müsstest Du auch ein Schreiben darüber erhalten haben ob Du bestanden oder nicht bestanden hast.
Nachdem Du in einem Fach eine 5 hast (Betriebslehre) solltest Du eigentlich durchgefallen sein.
Die Prüfungsverordnung besagt dazu:
"§26 der IHK Prüfungsordnung Absatz 2:
Soweit fachliche Vorschriften nichts anderes regeln, ist die Prüfung insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen gemäß §15 Abs. 2 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden."
K.
Beitrag von schnulli2007 - 22.12.10 - 09:36 Uhr
Also, bei uns war das damals so, dass aus den vier Noten der schriftlichen Prüfung der Schnitt genommen wurde. Dann hat man noch die mündliche Prüfung gemacht. Eine der beiden Noten (weiß nicht mehr, welche), wurde dann doppelt gewertet und daraus dann der Mittelwert war die Schlussnote.
Würde also bei dir heißen, wenn du d
Schriftlich: 55,25 Punkte
Mündlich: 70 Punkte (mal angenommen)
Gesamtnote: Entweder 60,6 Punkte oder 65 Punkte (je nachdem, was doppelt gewertet wird)
Viele Grüße
Birgit
Beitrag von christinchen0811 - 22.12.10 - 09:54 Uhr
hallo danke für eure antworten, bei der ihk augsburg steht im internet das drin:
Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
• im Gesamtergebnis
• in der schriftlichen Prüfung
• in der praktischen Prüfung
• in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer a) bis c)
ausreichende Leistungen erbracht werden.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses der praktischen Prüfung hat das Prüfungsfach „Informationsverarbeitung“ das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsfach „Sekretariats- und
Fachaufgaben“.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die schriftliche und praktische Prüfung
das gleiche Gewicht.
Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die
Prüfung nicht bestanden.
ich stand noch nie in meinem leben so auf dem schlauch wie bei diesem zeug ob oder ob nicht.
und bei der IHK geht leider keiner ans telefon um mir auskunft geben zu können.
lg
Beitrag von tweety12_de - 22.12.10 - 10:01 Uhr
na dann hast du doch die antwort....
du hast eine ungenügent, also nicht bestanden
gruß alex
Beitrag von christinchen0811 - 22.12.10 - 10:13 Uhr
aber ich hab nicht ungenügend, ich hab eine mangelhaft in betriebslehre... und ich dachte immer man kann eine 5 haben und wenn der rest mind. 4 ist hat man bestanden außer man haut bei der mündl die ich im feb hab nochmal ne 5 rein...
Beitrag von tweety12_de - 22.12.10 - 10:16 Uhr
ich an deiner stelle wäre froh durchgefallen zu sein, so kannst du dich beim 2. versuch ordentlich auf den hosenboden setzen und einen einigermaßen guten abschluß zu machen.
denn mit dem was du da jetzt hast, wirst du alles nur keinen job bekommen....
gruß alex
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 10:22 Uhr
Sei froh WENN du durchfällst! Mit solcheinem Zeugnis, brauchst du dich nach deiner Ausbildung NIRGENDS bewerben!
Beitrag von maddi2704 - 22.12.10 - 11:40 Uhr
Nun ja,wenn sie jetzt aber die erste Prüfung bestanden hat auch mit so einem durchschnitt und die 2te locker schafft dann kann es immer noch sein das sie im Endergebniss eine 3 bekommt.
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 11:42 Uhr
Wenn sie die erste mit diesem Ergebnis schon versaubeutelt hat und nichtmal merkt, das dieses Ergebnis unglaublich schlecht ist, wird sie die Prüfung im nächsten Jahr nicht besser machen, sollte sie keine Erleuchtung in Form eines Blitzes treffen!
Beitrag von maddi2704 - 22.12.10 - 11:51 Uhr
Es gibt viele die zufrieden sind überhaupt ihre Prüfung zu bestehen,da ist ihnen auch egal mit welchem durchschnitt.
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 11:54 Uhr
Find ich traurig!
Beitrag von wasteline - 22.12.10 - 14:48 Uhr
Das sind dann die, die sich gerne mit alg2 begnügen.
Beitrag von sassi31 - 23.12.10 - 03:22 Uhr
Klingt ähnlich wie bei meiner Prüfung. Da wurde Handelsbetriebslehre doppelt gewertet. Und die Gesamtnote aus allen Fächern ermittelt (WiSo + Rechnungswesen + 2 x HBL : 4 = schriftl. Note. Mündlich lief separat.).
Aber grundsätzlich war eine Prüfung unter 50% nicht bestanden. Lag man nur knapp drunter, konnte man in die mündliche Nachprüfung. Ansonsten blieb nur die Möglichkeit, die Prüfung ein halbes Jahr später erneut zu schreiben. Dann allerdings nur das Fach, das man nicht bestanden hat.
Zumindest bis 2007 war das in meinem Ausbildungsberuf noch immer so. Seitdem hab ich mit Azubis nichts mehr zu tun, bin also nicht auf dem top-aktuellen Stand.
LG
Sassi
Beitrag von schnulli2007 - 22.12.10 - 09:57 Uhr
Also, bei uns war das damals so, dass aus den vier Noten der schriftlichen Prüfung der Schnitt genommen wurde. Dann hat man noch die mündliche Prüfung gemacht. Eine der beiden Noten (weiß nicht mehr, welche), wurde dann doppelt gewertet und daraus dann der Mittelwert war die Schlussnote.
Würde also bei dir heißen, wenn du d
Schriftlich: 55,25 Punkte
Mündlich: 70 Punkte (mal angenommen)
Gesamtnote: Entweder 60,6 Punkte oder 65 Punkte (je nachdem, was doppelt gewertet wird)
Viele Grüße
schnulli
Beitrag von kampfameise - 22.12.10 - 11:11 Uhr
Hallo
also komplett durchgefallen biste nicht!
Mein Mann hatte auch ganz ähnliche Noten, so einfach ist das nämlich nicht nebenher bei der IHK mal eben nen Fachwirt zu machen, die sind knallhart in der Benotung!
Der hatte bei 4 Fächern, in 3en eine 3 oder ne 4 und in einem Fach ne 5.
Bei ner 5 ist es so, das Du zu einer mündlichen eingeladen wirst, bei der Du dann aber einiges an Punkten holen mußt (wir dann mit den Punkten aus der Schriftlichen zusammengerechnet, so das Du quasi wieder besser als ne 5 sein muß).
Aber ab 30 Punkten ist es so, das Du nochmals in die Schriftliche muß. Das müsste beim IHK Schreiben eigentlich drunter alles nochmal stehen. War bei uns so.
Männe muß jetzt nochmal in die Mündliche und gut ist.
Die restlichen Noten lesen sich nach meiner Auffassung so:
3, 4, 4
Ameise + rudel :)
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 11:18 Uhr
Ich vermute anhand ihres Alters, das es bei ihr die (Erst)-ausbildung ist und da kann man nicht von "nebenher" ausgehen und ich finde die Noten da doch ziemlich beschämend.
Beitrag von lucky00 - 22.12.10 - 12:38 Uhr
Hallo Ameise,
sie versucht aber nicht ihren Betriebswert zu machen sondern die Ausbildung zur Kaffrau für Bürokommunikation zu bestehen.... das hat noch nix mit Betriebswirt zu tun..
LG,
Lucky00
Beitrag von sassi31 - 23.12.10 - 03:25 Uhr
Hallo,
soweit es mir bekannt ist, kommt man nur dann in die mündliche Nachprüfung, wenn man knapp an der 4 vorbei gerutscht ist. Das ist aber nicht der Fall, wenn man nur 34 Punkte hat und 50 haben müsste. Damit liegt man dann näher an der 6 als an der 4.
LG
Sassi
Beitrag von kathi.net - 22.12.10 - 11:30 Uhr
Ganz ehrlich? Ob da jetzt BüWo ne 3 oder 4 ist, macht bei dem Ergebnis auch nichts mehr.... zum Feiern wäre mir da jedenfalls nicht. 
Ich rate Dir, setz Dich auf Deinen Allerwertesten und sieh zu, dass Du bei der schriftlichen Prüfung vernünftig durchkommst. Dieses Abschlusszeugnis wird Dich nämlich ein Leben lang begleiten 
Kathi
Beitrag von maddi2704 - 22.12.10 - 11:37 Uhr
Hallo..
Ich kann dir nur sagen wie es be mir damals war.
Ich habe Einzelhandelskauffrau gelernt aber ich denke das bei der IHK die Auflistung der Punkte gleich ist.
Also wenn man eine 5 hat ist man nicht durchgefallen und kann ganz normal zur mündlichen/schriftlichen Prüfungen gehen.
Bei zwei 5. musst du eine zusätzliche Prüfung ablegen (war bei uns damals am gleichen Tag der 2ten Prüfung).Bei einer 6 ist man durchgefallen und muss ein halbes Jahr länger machen.
Eine 4 gilt immer noch als bestanden.
Für die Endnote werden dann die mündlichen und schriftlichen zusammen gezogen und wenn du dann da auch eine 4 hast,hast du trotzdem bestanden.
Beitrag von mani62726 - 22.12.10 - 12:40 Uhr
So war es bei uns auch.
Also für mich heißt das bei den Ergebnissen der TE, dass sie die Prüfung bestanden hat (wenn auch nicht mit dem besten Ergebnis).
LG
Marion
Beitrag von maddi2704 - 22.12.10 - 13:00 Uhr
Bei uns haben damals sogar die besten aus der Klasse schlecht abgeschloßen bei der Prüfung und eine,die wirklich immer gute Noten hatte ist sogar bei der 2ten durchgefallen.
Die "dümmste" hat ihre Prüfung bestanden...wie sie das gemacht hat weiß ich nicht
aber niemanden hätte damit gerechnet
