Hallo zusammen,
hoffentlich kennt sich jemand von Euch aus, wir haben nämlich inzwischen ganz verschiedene Auskünfte bekommen, je nachdem wo wir angefragt haben.
Die Arbeitsstelle meines Mannes wird im Januar 2011 aufgehoben und er bekommt eine Abfindung. Da die Abfindung wegen der Steuer sicher auf die Hälfte etwa schrumpfen wird, möchte er nun aus der Kirche austreten, damit er sich wenigstens die Kirchensteuer spart.
Mein Mann ist evangelisch und ich bin katholisch. Meine Befürchtung ist nun, dass eventuell ich die Kirchensteuer auf die Abfindung an die katholische Kirche abführen muss, wenn mein Mann aus der evangelischen Kirche austritt. Ist das so richtig, oder nicht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus
Jollymax
Kirchensteuer und Abfindung
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Beitrag von jollymax - 22.12.10 - 11:22 Uhr
Beitrag von seikon - 22.12.10 - 11:28 Uhr
Naja, ihr werdet bei der Steuer ja zusammen veranlagt. Das heißt, die Steuerlast wird ja je nach Einkommen auf euch aufgeteilt. Es kann schon sein, dass dein Mann indirekt für dich Kirchensteuer abführen muss.
Beitrag von mausichen1988 - 22.12.10 - 13:45 Uhr
Kirchensteuer zahlt nur derjenige, der auch in der Kirche ist. Das heißt bei der Einkommensteuerberechnung wird nur der Anteil mit Kirchensteuer belastet, der auch dem Ehegatten mit Kirchenzugehörigkeit zugerechnet wird.
Hier noch ein hilfreicher Link: http://www.steuer-forum-kirche.de/faq-gvehe.htm
Beitrag von jollymax - 24.12.10 - 05:02 Uhr
Vielen Dank
und Frohe Weihnachten
Jollymax
Beitrag von tamago - 31.12.10 - 11:47 Uhr
Hier handelt es sich um Gaubensverschiedene Ehen in dem Artikel.
Wenn der Hauptverdiener aus der Kirche austritt,
so muss er mit der nächsten Steuererklärung ein Kirchgeld entrichtet. (Das hat nichts mit der direkten Kirchensteuer zu tun) Das zieht das Finanzamt automatisch ein
und richtet sich nach dem Jahresgehalt des Hauptverdieners.
Damit wird verhindert, dass der Hauptverdiener sich die Kirchensteuer spart, aber der Rest der Familie unentgeldlich die "Vorteile" der Kiche weiter nutzt.
Hier ist es auch vom Gesetzgeber gleich, ob der Ausgetretene vorher Katholisch oder Evangelisch war.
Beitrag von tamago - 26.12.10 - 23:26 Uhr
Hallo,
also wenn Dein Mann austritt muss er weiter für Dich, wenn ihr zusammen veranlagt seid, und auch wenn Du nicht arbeitest,
das erweiterte Kirchgeld für dich abführen.
Das richtet sich nach dem Jahresverdienst und das kann aus dieser Tabelle entnommen werden:
http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html
Generell müssen alle Zahlungen anteilig für Dich Kirchlich Besteuert werden :-S
Rente, Abfindung etc.
Hoffe das hat Dir geholfen 
Wenn ihr keine Zahlungen mehr leisten wollt, müsst ihr beide austreten,
was ja offenbar dieses Jahr genügend gemacht haben.
Beitrag von jollymax - 27.12.10 - 13:03 Uhr
Hallo Tamago,
da ich katholisch bin und in Bayern lebe, guíbt es für mich kein Kirchengeld zu zahlen. Die Frage war nur, ob sich meine Kirchensteuer erhöht, wenn mein Mann eine Abfindung bekommt.
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Jollymax
Beitrag von tamago - 28.12.10 - 11:52 Uhr
Hallo,
wenn Dein Mann noch in der Kirche ist, muss er auf die Abfindung den selben Prozentualen Steuersatz zahlen, wie auf den Lohn.
Ist er ausgetreten, muss für Dich das Kirchgeld entrichtet werden, so Du nicht arbeitest. Das richtet sich nach dem Lohn von Deinem Mann.
Wenn Du natürlich arbeitest, zahlst Du Deine Kirchensteuer selber.
Aber es ist festgelegt, dann wenn ihr in einer Ehe seid, und Dein Mann austritt, dass er für Dich Kirchgeld zahlen muss. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle, die ich verlinkt habe.
Das wird nur nicht direkt abgeführt, sondern ihr bekommt das dann mit der eingerichteten Lohnsteuer mitgeteilt. Wird von der Rückzahlung abgezogen bzw. müsst ihr dann nachzahlen.
Grüße
Beitrag von jollymax - 29.12.10 - 17:15 Uhr
Hallo Tamago,
aber Kirchgeld gibt es in Bayern nur in der evangelischen Kirche. Da mein Mann ausgetreten ist und ich katholisch bin, werden wir kein Kirchgeld bezahlen müssen.
Viele Grüße
Jollymax
Beitrag von tamago - 31.12.10 - 11:43 Uhr
Hallo,
das Kirchgeld ist, wie ich es im Internet sehe, Bundesweit für Katholiken. Es fällt auch NUR an, wenn Dein Mann ausgetreten ist.
Sobald er keinen Beitrag an die Kirche -egal ob selbst katholisch, ev. o.ä. die mehr mit dem monatlichen Gehalt zahlt,
wird es ein Jahr später für Dich als Katholik von Eurer Steuererklärung mit abgerechnet.
Die Höhe richtet sich dann nach dem Jahreseinkommen Deines Mannes. Laut Internet gibt es da in Deutschland keine Ausnahmen.
Drücke Dir natürlich für die nächste Steuererklärung die Daumen.
Ist er erst ein paar Monate ausgetreten, wird das für Dich Monatsanteilig erst mal abgezogen und dann das Jahr drauf voll.
Beitrag von baerbelsche70 - 27.07.11 - 00:18 Uhr
Ich fand auch diesen Link ganz interessant:
http://www.giessenerland-evangelisch.de/downloads/service/abfindung08_103.pdf
