Hallo,
weiß jemand von Euch ob ein Mann, der mit seiner Lebensgefährtin und nicht ehelichem Kind in einer Gemeinschaft lebt, dass halbe Kind der Mutter auf seine Lohnsteuerkarte bekommen kann? Die Mutter arbeitet auf 400 Euro und die andere Hälfte hat der leibliche Vater des Kindes.
Wäre super wenn mir jemand helfen würde....
Liebe Grüße
Nicole
0,5 Kind auf die Lohnsteuerkarte?
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Beitrag von diekleine0780 - 22.12.10 - 12:50 Uhr
Beitrag von jamey - 22.12.10 - 13:00 Uhr
wenn das nicht eheliche kind seins ist kann das gehen, andernfalls logischerweise nicht
Beitrag von lady_chainsaw - 22.12.10 - 13:00 Uhr
Hallo Nicole,
hatten wir vor unserer Heirat auch.
Jeder hatte ein halbes Kind 
LG
Karen
Beitrag von thea21 - 22.12.10 - 13:09 Uhr
Ich, getrennt vom Vater habe ein halbes Kind und er auch!
Beitrag von diekleine0780 - 22.12.10 - 13:20 Uhr
Nein das Kind ist nicht sein leibliches.
Wenn wir jetzt verheiratet wären, dann könnte ich meinem " Mann " doch mein halbes Kind übertragen.
Das geht aber wenn wir nicht verheiratet sind nicht oder?
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 13:27 Uhr
"dann könnte ich meinem " Mann " doch mein halbes Kind übertragen."
Nein. Und es heißt auch nicht "halbes Kind".
Bei Verheirateten können auch die Stiefelternteile den Zähler 0.5 (nullPUNKTfünf) für den Kinderfreibetrag bekommen. Bei uns haben alle vier 0.5 auf der Karte.
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 14:18 Uhr
Wenn ihr verheiratet seid, dann hat jeder bei Steuerklasse 5 0,5 Kidner, bei 3/5, nur der mit 3 0,5 Kinder, egal wer.
So hast aber nur du 0,5 Kinder dort stehen!
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 14:25 Uhr
Wenn alle Steuerklasse IV haben, geht das genauso, dass jeder (also die BEIDEN leiblichen UND die BEIDEN Stiefeltern) 0.5 haben.
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 14:27 Uhr
Wo liest du denn was anderes?
Steht doch da, das dort beide 0,5 haben von dem jetzigen Paar (die anderen sind doch hier nicht interessant)!
Sie sind aber nicht verheiratet, somit hat nur sie 0,5 ihr Lebensgefährte keinen Freibetrag ;)
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 16:59 Uhr
"dann hat jeder bei Steuerklasse 5 0,5 Kidner"
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 17:02 Uhr
Naja, das das ein Tippfehler war, ist doch klar, denn bei Steuerklasse 5 hat man kein Kind ;) UNd beide 5 geht ja auch nicht ;)
MUss also, wie ja schon geschrieben 4 heißen ;)
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 17:03 Uhr
Geht nicht genauso, sondern eben nur bei 4 ;)
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 14:27 Uhr
Muss natürlich Steuerklasse 4 heißen!
Bei Steuerklasse 5 gitbs keinen Kidnerfreibetrag!
