Nutzungsausfall bei Verkehrsunfall

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Beitrag von sternenengel2000 - 22.12.10 - 17:21 Uhr

Hallo
Am Sonntag ist mir jemand in mein parkendes Auto gefahren :-[
Am Montag kam der Gutachter und meinte, ich könne vorsichtig fahren und keine Autobahn!!!

Heute bin ich das erste mal ins Auto und in die Werkstatt.

Die sagten, nachdem sie schon mal die Felgen getauscht und ihn hochgebockt haben, das die Achse total schief ist und ich nicht mehr fahren darf!!

So weit so gut: möchte aber keinen Leihwagen!
Jetzt lese ich überall von Nutzungsausfall. Aber nur während der Zeit der Reperatur in der Werkstatt #kratz

Aber der Wagen ist ja seit Sonntag morgen nicht mehr "fahrbereit", das Gutachten kommt frühestens Freitag, die habe soviel zu tun! Dann Feiertage, dann Ersatzteile bestellen. Evtl. kann der Wagen noch vor Silvester hin, aber wann er fertig ist...keine Ahnung #schmoll
Wie lange wird denn nun bezahlt? Weiß das wer?

Das was ich jetzt erledigen muß(te) bin ich mit der Bahn etc.

lg Tanja

Beitrag von mamavonyannick - 22.12.10 - 17:34 Uhr

Hallo,

Nutzungsausfall erhält man für den Zeitraum der Reparatur (wenn reparaturwürdig) Ruf doch einfach den GA an und kläre es mit ihm, vllt kann er sein GA dahingehend ändern.

vg, m.

Beitrag von parzifal - 22.12.10 - 18:49 Uhr

Solange wie der Nutzungsausfall dauert und Du Verzögerungen nicht zu vertreten hast.

Du solltest einen Rechtsanwalt beauftragen. Die entstehenden Kosten muss die gegnerische Versicherung erstatten.

Beitrag von manavgat - 22.12.10 - 20:32 Uhr

Da Du nicht schuld bist, kannst Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht leisten. Den zahlt dann die gegnerische Versicherung.

Der fordert dann schon alles ein, was Dir zusteht und es zieht Dich keiner über den Tisch.

Gruß

Manavgat