Elternzeit - Kündigung - finanzielle Frage

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Beitrag von angeleye1983 - 22.12.10 - 20:34 Uhr

Hallo ihr lieben,

ich frage heute mal im Interesse meiner Schwester, da ich hier gerade auch nicht weiter weiß.

Meine Schwester hat am 11.01.2010 ihren Sohn bekommen. Sie hat damals lediglich ein Jahr Elternzeit beantragt. Es war dann beabsichtigt, dass sie - wenn ihr Sohn 1 Jahr alt ist - erst mal auf 400-EUR-Basis zu ihrem AG zurückkehrt. Der AG hat ihr dann geraten, dass sie die Elternzeit auf 2 Jahre verlängern soll und dann im zweiten Jahr einfach stundenweise auf 400 EUR angestellt wird. Der alte Vertrag würde bestehen bleiben, damit sie nach dem 2. Jahr Elternzeit wieder ganz normal arbeiten gehen kann.

Nun war sie heute bei ihrem AG um die Sache nochmal zu besprechen und er hat ihr mitgeteilt, dass das nun so doch nicht machbar ist und er sie nicht auf 400 EUR Basis einstellen kann, da sie ständig wechselnde Arbeitszeiten hätte. Der Lebensgefährte meiner Schwester macht gerade eine Ausbildung zum Krankenpfleger und wechselt zwischen Schule und Schichtdienst im Krankenhaus. Mit dem AG war vereinbart, dass sie je nach Schicht von ihrem Lebensgefährten zum Arbeiten kommt, da ja andernfalls keiner auf meinen Neffen aufpassen kann. Nun ja, der AG hat heute eben mitgeteilt, dass er sich überlegt hat, dass das zu unregelmäßig ist.

Sie hat sich jedoch auf die Anstellung verlassen. Da das Elterngeld ja wegfällt bekommt sie dann gar kein Geld mehr.

Ihr AG meinte jetzt, dass er sie kündigen würde, damit sie zumindest ALG I bekommt, aber das geht ja während der Elternzeit nicht. Eine Kündigung ihrerseits geht ja auch nicht, da sie da die Sperre drin hat.

Kommt sie denn aus der Lage irgendwie wieder raus oder bekommt sie wirklich kein Geld ab Januar?? Ich will ihr hier wirklich schnellstmöglich helfen, da sie langsam am verzweifeln ist. Dadurch, dass ihr Lebensgefährte in der Ausbildung ist, bekommt er auch nicht viel Geld und sie sieht die finanzielle Situation gerade sehr aussichtslos. Aber hier muss es doch eine Möglichkeit geben, dass sie kündigen kann und ALG I bekommt auch wenn sie noch in Elternzeit ist, oder nicht? Sie würde dem Amt ja auch für ne andere Stelle zur Verfügung stehen, im Rahmen der Betreuungsmöglichkeit für ihren Sohn.

Ich wär sehr dankbar, wenn hier einige eine Antwort hätten.

LG
angel

Beitrag von windsbraut69 - 22.12.10 - 20:40 Uhr

Ich denke, die beiden sollten sich schnellstens eine Betreuung für das Kind besorgen.
Die Mindestverfügbarkeit, um anteilig ALGI beziehen zu können, sind 15 Wochenstunden (plus Fahrtzeit) zu ÜBLICHEN Zeiten.
Schichtbegleitend wird das kaum klappen.

LG,

W

Beitrag von angeleye1983 - 22.12.10 - 20:57 Uhr

Daran hatten sie auch schon gedacht. Der Kindergarten im Ort nimmt die kleinen Mäuse aber erst, wenn sie sauber sind und mit einem Jahr kann mein Neffe zwar schon sprechen und laufen, aber kann halt noch nicht selber auf n Topf und n Kindergarten außerhalb hat die Betreuung abgelehnt. Ich kenn mich da noch nicht so aus, aber anscheinend dürfen die ablehnen, wenn man nicht der Gemeinde angehört und ne Tagesmutter is ja viel zu teuer.

Aber die können sie doch auch nicht komplett ohne Geld dastehen lassen oder?! Hätte sie das vorher gewusst, dann hätte sie das 2. Jahr Elternzeit gar nicht genommen und der Chef hätte sie dann gleich fristgerecht gekündigt.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 12:38 Uhr

Eine Kündigung nach einem Jahr Elternzeit hätte auch nichts daran geändert, dass sie zu üblichen Zeiten verfügbar sein muß.
Was hat sie denn bislang beruflich gemacht?

Eine Tagesmutter würde übrigens bei niedrigem Einkommen über das Jugendamt finanziell gefördert.

Gruß,

W

Beitrag von nakiki - 22.12.10 - 21:06 Uhr

Hallo!

Hat deine Schwester denn jetzt für 2 Jahre Elternzeit eingereicht? Wenn ja, dann könnte sie sich jetzt bei einem anderen AG einen Job auf 400Euro-Basis suchen.
Ihren Vertrag beim alten AG sollte sie beibehalten und sich innerhalb des nächsten Jahres um eine vernünftige Betreuung kümmern. Für eine Tagesmutter kann eventuell ein Zuschuß beantragt werden, dies sollten sie mal prüfen. Außerdem alle Kitas in der Umgebung abklappern für einen Platz ab Januar 2012.

Das mit der Kündigung wird nicht funktionieren. Der AG kann ihr nicht kündigen und sie selbst würde ein Sperre bekommen. Fraglich ist eh, ob sie dann ALGI bekommen könnte, da sie dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden zur Verfügung stehen müsste.

Gruß nakiki

Beitrag von susannea - 22.12.10 - 22:36 Uhr

1. Kann der AG sie in Elternzteit nicht kündigen.

2. Kann sie auch in Elternzeit ALGI erhalten wenn der AG sie nciht Teilzeit beschäftigen kann. Sie muss nur die möglichen Stunden die sie arbeiten kann und eine Betreuung nachweisen können.

Beitrag von angeleye1983 - 22.12.10 - 22:48 Uhr

Ok, also hätte sie nach der Elternzeit trotzdem Anspruch auf ALG I, wenn der AG sie nicht Teilzeit beschäftigen kann etc. Das wäre an sich ja kein Problem.

Aber was macht sie im 2. Jahr der Elternzeit??? Das hat sie ja nun schon beantragt. Wird sie da komplett in der Luft hängen gelassen? Weil ALG I greift da ja nicht, weil sie dem Arbeitsmarkt ja nicht wirklich zur Verfügung steht oder? Sie würde zwar gerne im zweiten Jahr stundenweise arbeiten, aber da sie doch noch in Elternzeit ist greift doch das ALG I nicht oder hab ich da jetzt nen Denkfehler drin?

Beitrag von susannea - 22.12.10 - 22:52 Uhr

Denkfehler bei dir!

Sie hat auch in Elternzeit Anspruch auf ALG1 wenn der AG sie in der Elternzeit nicht Teilzeit beschäftigen kann!

Sie steht ihm ja zur Verfügung (wenn es mindestens 15 h/Woche sind.

Beitrag von angeleye1983 - 22.12.10 - 22:59 Uhr

ok, 15 Stunden pro Woche würde sie zusammen bekommen aber halt jede Woche zu anderen Zeiten, also die eine Woche z. B. 2 Tage vormittags, dann wieder nachmittags etc. Je nachdem wie ihr lebensgefährte Schicht hat. Ihr AG ist halt mit der Unregelmäßigkeit nicht einverstanden. Er hätte halt gerne, dass sie immer vormittags oder immer nachmittags kommt und das geht halt nicht.

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 00:10 Uhr

Soviel ich weiß muss sie dem Arbeitsamt keine festen Zeiten angeben dafür.

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 12:37 Uhr

Doch, es müssen ÜBLICHE Zeiten sein und wenn sie nen Bürojob hat, wird sie schlecht in 3 Schichten arbeiten können...

LG,

W

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 12:56 Uhr

Da irrst du, ich habe sicher auch keien üblichen Zeiten, weil ich sonst studiere, aber solange ich auf 15 Stunden kam, die ich dem Arbeitsamt glaubhaft angeben konnte, war es ihnen egal!


Und klar gibts auch Bürojobs mit Schichtarbeit!

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 13:46 Uhr

Bis sie Dir die erste Maßnahme präsentieren....

Klar gibt es auch Büros mit Schichtarbeit, es geht aber um die "Üblichkeit"!

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 14:01 Uhr

Nee, die werden sie nicht präsentieren, denn der Uni-Stundenplan ist ja genehmigt und abgegeben, daher ist so etwas vollkommen üblich, dass man nciht 9 to 5 Jobs nimmt ;)

Außerdem, was wollen sie einem Lehrer für Maßnahmen präsentieren?!?