ich habe da mal eine kurze frage mein freund wurde von seiner firma gekündigt wie sie erführen das wir im januar unser baby erwarten ! jetzt wurde mir zugetragen das er auch ein kündigungsschutz hat das der chef ihn nicht hätte kündigen können da sie zu diesen zeitpunkt wussten das er vater wird ist das richtig oder sind das nur falsche information die ich da bekommen habe
steht den werdenen papa auch ein kündigungsschutz zu?
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Beitrag von angie1987 - 22.12.10 - 21:02 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.12.10 - 21:05 Uhr
Hallo
Also soweit ich weiss, nein.
Bianca
Beitrag von blinki.bill - 22.12.10 - 21:07 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß, ist das nru bei der werdenden Mama so, aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
Lg
Daniela
Beitrag von nakiki - 22.12.10 - 21:08 Uhr
Hallo!
Väter haben keinen Kündigungsschutz.
Jedoch muss, je nachdem wie groß der Betrieb ist, die Sozialauswahl eingehalten werden. Da würde das Baby eventuell Berücksichtigung finden. Mit welcher Begründung wurde ihm denn gekündigt und wie groß ist der Betrieb?
Gruß nakiki
Beitrag von vwpassat - 22.12.10 - 21:09 Uhr
Ich weiß grad nicht, ob ich lachen oder heulen soll!
In was für einer merkwürdigen Firma arbeitet denn Dein Freund?
Achso, Kündigungsschutz für werdende Väter gibt es nicht. Wenn dies aber tatsächlich der Kündigungsgrund sein sollte, dann wär das Futter für nen guten Anwalt, um hier umindest noch ne Abfindung herauszuholen.
Beitrag von xxkleine-hexexx - 22.12.10 - 21:23 Uhr
"Ich weiß grad nicht, ob ich lachen oder heulen soll!
In was für einer merkwürdigen Firma arbeitet denn Dein Freund?"
das war doch eine ganz normale frage von ihr? 
wenn ihr das gesagt wurde, kann sie jawohl mal nachfragen. Wenn es nicht so ist,kann man das auch normal sagen und sich nicht lustig machen.
Das ,genau das ist der grund warum ich bei urbia immer weniger fragen stelle, genau wie meine freunde.
Weil man einfach mit den fragen ausgelacht, aufgezogen oder gesteinigt wird. .... unfassbar
Beitrag von gh1954 - 22.12.10 - 22:27 Uhr
Ich habe die Antwort deiner Vorschreiberin nicht als Lustigmachen verstanden.
Es ist doch wirklich mehr als merkwürdig, dass ein Mann entlassen wird, weil er Vater wird (falls das überhaupt stimmt).
Und jetzt reg dich mal wieder ab.
Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 07:07 Uhr
Er schreibt "komische FIRMA", nicht komischer Freund oder Fragestellerin!
Beitrag von susannea - 22.12.10 - 22:33 Uhr
So pauschal stimmt es nicht. Sobald er die Elternzeit eingereicht hat (wenn dies nicht mehr als 8 Wochen vor Beginn passiert), dann hat er schon welchen ;)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.12.10 - 21:11 Uhr
Hallo
Seid wann ist dein Freund da? Hatte er noch Probezeit?
Bianca
Beitrag von angie1987 - 22.12.10 - 21:14 Uhr
nein auf probezeit ist er nicht mehr er ist seit knapp 2 jahren in der firma tätig
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.12.10 - 21:15 Uhr
Hallo
Ok. Dann scheidet das aus. Würde gegen die Kündigung Wiederspruch einlegen.
DAs ist KEIN Grund zur Kündigung.
Bianca
Beitrag von angie1987 - 22.12.10 - 21:17 Uhr
das haben wir schon der gerichtstermin kommt in januar bin mal gespannt was dann dabei raus kommt
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 21:24 Uhr
Habt ihr denn einen Anwalt? Wenn nein, würde ich mich schleunigst um einen kümmern.
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 21:20 Uhr
Mensch, warum nur tust das in SOLCH existenziellen Dingen immer wieder?!
1. War deine erste Antwort schon unzureichend.
2. Legt man gegen eine Kündigung keinen Widerspruch ein, sondern erhebt Kündigungsschutzklage.
Wenn man sich seiner Sache nicht 100 %ig sicher ist und auch noch nicht mal was zu Fristen etc. zu sagen weiß, warum nur muss man dann trotzdem posten?!
Hallo? Hier geht es nicht um eine Kuchenrezept, sondern die Existenzgrundlage einer jungen Familie!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.12.10 - 21:27 Uhr
Ach, die kleine Arge ANGESTELLTE mal wieder.
Kannst du auch immer nur meckern? Mein Gott nochmal. Bei dir kann man schreiben was man will, nie ist dir was Recht.
Und ich habe ihr geschrieben, das die Kündigung in der Probezeit ausscheidet. Wenn du das nicht verstanden hast, Pech.
Und über Fristen etc habe ich hier nie was geschrieben. Also halt dich mal zurück.
Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 07:10 Uhr
Du schreibst aber Widerspruch und der genügt nicht.
Ohne den Hinweis auf Fristen und die nötige Klage ist der Rat fahrlässig.
Beitrag von parzifal - 23.12.10 - 00:07 Uhr
Bei wem soll man denn Widerspruch einlegen?
Und was soll dieser für eine rechtliche Relvanz haben?
Beitrag von seikon - 22.12.10 - 21:33 Uhr
Wieviele Mitarbeiter hat die Firma denn?
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 21:16 Uhr
Einen speziellen Kündigungsschutz gibt es nicht, aber man kann auch nicht pauschal sagen, dass es gar keinen gibt.
Es kommt darauf an, warum er gekündigt wurde, ob es einen Sozialplan gibt, weil der Arbeitgeber ohnehin Stellen abbaut etc. pp. Im Rahmen eines Sozialplans muss man werdende Väter nämlich durchaus berücksichtigen.
Am besten mal mit dem Betriebsrat sprechen oder aber mit einem Anwalt oder zur Fristwahrung schon mal beim Arbeitsgericht vorsprechen und Kündigungsschutzklage einreichen (da gibt es Rechtspfleger, die einem dabei helfen). Obacht: Er hat dafür nur drei Wochen Zeit!
LG
Ch.
Beitrag von angie1987 - 22.12.10 - 21:19 Uhr
danke schön für deine antwort die frima hat kein solzialplan oder sowas die suchen ja weiter und und und
Beitrag von king.with.deckchair - 22.12.10 - 21:24 Uhr
Was steht denn als Begründung in der Kündigung? Hat er was ausgefressen, gibt es Abmahnungen?
Beitrag von angie1987 - 22.12.10 - 21:26 Uhr
nein weder das eine noch das andere in der kündigung steht nichts drin
Beitrag von bezzi - 23.12.10 - 07:27 Uhr
Die Kündigung MUSS aber schriftlich erfolgt sein und es MUSS ein Grund genannt sein.
Ansonsten ist sie von vornherein nichtig.
Sehr wichtig wäre noch zu wissen:
Sprechen wir von Deutschland ?
Wie viele Beschäftigte hat die Firma insgesamt ? (mehr als 10 ?)
Gibt es einen Betriebsrat ?
Beitrag von parzifal - 23.12.10 - 17:23 Uhr
Eine Kündigung muss regelmäßig keinen Grund enthalten, insbesondere hier nicht. Sie wird dadurch auch nicht nichtig.
Man muss wenn man sie aus der Welt bringen will Kündigungsschutzklage erheben.
Schriftlich muss sie aber sein.
