Kennt sich jemand aus? Zwei Minijobs, welcher wird versteuert?

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Beitrag von mietze07 - 22.12.10 - 23:10 Uhr

Hallo Zusammen,

hab mal ne Frage und hoffe, jemand von Euch kann Sie mir beantworten ;-)
Ich bin im Moment noch in Elternzeit und habe in der gesamten Elternzeit zwei Minijobs gehabt. Das darf man ja in der Elternzeit, ohne diese versteuern zu müssen.

Jetzt gehe ich ab dem 1. Januar wieder arbeiten und würde ungern einen von den beiden Minijobs aufgeben. Den einen nicht, wegen dem Verdienst (ist sehr gut), den anderen nicht, weil er mir unheimlich viel Spaß macht :-)

Wisst ihr wie das ist? Welchen der beiden Jobs muss ich denn versteuern? Woher weiß ich das denn? Ich darf ja regulär dann nur noch einen Minijob haben. Jeden weiteren müsste ich ja versteuern...

Ich blick da net so ganz durch #gruebel

Danke Euch schon jetzt für Eure Antworten und
wünsche Euch allen Frohe Weihnachten !!

LG Katharina

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 00:13 Uhr

Man darf generell 2 Minijobs habenb, wenn man nicht über 400 Euro insgesamt kommt. Kommt man über 400 Euro, werden beide sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Auch in Elternzeit!


Ändert sich also nichts an dem bisherigen!

Beitrag von sassi31 - 23.12.10 - 03:05 Uhr

Das ist nicht ganz richtig. Die TE möchte wissen, was passiert, wenn sie ab Januar wieder abgabenpflichtig arbeitet, sprich die Elternzeit endet.

@TE:
Man darf neben einer sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Beschäftigung einen Job auf 400 Euro-Basis haben, der abgabenfrei (für den AN) ist. Für jeden weiteren Job auf 400 Euro-Basis müssen Abgaben gezahlt werden. Abgabenfrei ist die Tätigkeit, die zuerst aufgenommen wurde.

Siehe hier:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html

Gruß
Sassi

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 07:03 Uhr

Es gibt aber keine Sonderregelung zur Besteuerung während der Elternzeit!

LG,

W

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 07:23 Uhr

Das dachte ich auch, aber nach dem Link, den sie gespostet hat, ist sies scheinbar anders.

Beitrag von windsbraut69 - 23.12.10 - 14:02 Uhr

Nee, ich hab es nicht so verstanden (Du meinst Goldtaubes Link?).

" In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt."

Das ist keine Sonderregelung in der Elternzeit und Die Minijobs sind dann auch nur sv-frei, wenn sie unter 400 Euro bleiben...

LG,

W

Beitrag von susannea - 23.12.10 - 14:11 Uhr

Nee, den von Sassi31

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html

Scheint aber der selbe zu sein.

Sonderregelgun ist eben, dass man in der Elternzeit mehr al einene haben darf und sonst nicht:

"Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in "

"Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt."

Die Regelung, dass es also ab 400 Euro sozialversicherungspflichtig wird bei mehrerne ist nur da gültig, sonst wird immer der 2. sozialversicherungspflichtig nach dem Link.

Beitrag von mietze07 - 23.12.10 - 08:21 Uhr

Danke schön - lieb von Dir ;-)

Beitrag von mietze07 - 23.12.10 - 08:20 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

wollt nur nochmal klarstellen: während der Elternzeit gibt es eine Sonderregelung. Deshalb musste ich ja bisher nichts versteuern.

Ab Januar gehe ich aber wieder Teilzeit arbeiten bei meinem Arbeitgeber. Dann muss ich einen von den beiden Minijobs versteuern. Da man, wenn man wieder Voll- oder Teilzeit arbeiten geht, nur einen Minijob haben darf, den man nicht versteuern muss!!

Und ich wollte wissen, welchen von den beiden ich versteuern muss. Ob der, mit dem wenigeren Verdienst, oder den den ich zuerst begonnen habe... die Regelung hierzu kannte ich nicht :-)

LG und schöne Weihnachten
Katharina

Beitrag von sini60 - 23.12.10 - 09:13 Uhr

Du versteuerst dann beide. D.h. beide Jobs werden zusammengezählt und versteuert.

Beitrag von goldtaube - 23.12.10 - 09:43 Uhr

Also hast du dann 1 Job über 400 Euro und 2 Jobs bis 400 Euro, richtig?

Dann ist es so, dass 1 Minijob weiterhin frei ist und der 2. Minijob wird zur Hauptbeschäftigung dazugerechnet.
Wobei der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob, der freie Job ist und der den man zuletzt aufgenommen hat wird zur Hauptbeschäftigung dazugerechnet.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html