Unterhalt???

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Beitrag von luismama82 - 23.12.10 - 09:18 Uhr

Hallo, habe da mal eine Frage für ...meine Freundin, deren Kind jetzt 3 Monate alt ist....

Jetzt ist es so das wir gestern noch telefonierten und sie mich fragte wie das ist, da sie einen Bescheid bekommen hat und Unterhalt von 41 Euro vom Kindsvater bekommt-Elterngeld fällt für sie ab Januar flach und die zwei bekommen dann nur noch Arge und Kindergeld.....das reicht ja hinten und vorne nicht.....wird der Unterhalt auf Mindestunterhalt diese-ich glaub 133 sinds,-aufgestockt von Arge oder Unterhaltsvorschuss???
Sie überlegt jetzt doch schon wieder arbeiten zu gehen, aber so ein kleines Kind immer nur wegzugeben ist ja auch schon ziemlich hart!!!!

Beitrag von jamey - 23.12.10 - 09:20 Uhr

sie muss unterhaltsvorschuss beantragen, es erfolgt dann ggf. ene aufstockung

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 23.12.10 - 09:27 Uhr

sie wird aufstockendes uhv bekommen, welches jedoch bei der argeberechnung wieder als einkommen betrachtet wird,..

ich habe das bei mir damals selbst erlebt. kv konnte nur 81euro zahlen, ich bekam dann die differenz vom jugendamt, welche für ihn als unterhaltsvorschuss als rückzahlung auflief.

eine weile später bekam ich etwas mehr unterhalt von ihm und hätte eine differenz von 21euro gehabt. habe auf uhv verzichtet, musste zur vorsprache beim arbeitsamt und bekam das fehlende geld aufgestockt auf alg2.

warum verzichtete ich?
weil ich schon so viel uhv weg hatte und meine tochter noch so klein war. ich wollte nicht das ich in den ersten jahren schon alle rechtsansprüche weg habe, denn der vater hat haus, hof, garten, auto und motorrad - eben alles was man sich ermöglichen kann, und konnte dennoch nicht voll zahlen #nanana

die aussage, das er lieber einen auf ASSI machen möchte bevor er zahlen wird, unterstrich mein vorhaben nur, denn so hoffte ich auf längeren anspruch.

nun, es kam wie es kommen musste, als ob ich es ahnen hätte können: er hatte einen unfall, wird eu-rentner und ich muss auf uhv zurück greifen. mein antrag läuft jetzt von dezember an,.. also wer weis wozu es damals gut war, warum ich so handelte wie ich handelte.


vg

Beitrag von luismama82 - 23.12.10 - 09:33 Uhr

Habe sie eben am Telefon, sie bekommt jetzt UHV von der Arge solange bis das geklärt ist- 133 Euro-was nicht angerechnet wird....das heisst also das er 41 zahlen muss und sie dann noch auf diese Grenze von 133 vom UHV wieder aufgestockt wird und dann wars das oder wie?

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 23.12.10 - 09:55 Uhr

uhv wird immer angerechnet, sofern alg2 bezogen wird, denn es ist ja monatliches einkommen des kindes.

was bekommt sie denn momentan? bekommt sie alg2? wenn nicht, kann es auch nicht angerechnet werden ;-)


ich habe das eben aus deinen zeilen so heraus gelesen, das sie aufstocken bis zum sockelbetrag von 133€, ja.

vg

Beitrag von silbermond65 - 23.12.10 - 17:42 Uhr

UHV gibts nicht von der ARGE sondern vom JA.
Und die 133 Euro werden beim ALG 2 sehr wohl angerechnet.Genau wie Kindergeld.

Beitrag von seikon - 23.12.10 - 18:09 Uhr

Der Mindestunterhalt für Einkommen von unter 1500 Euro netto liegt bei 317 Euro. Davon darf der Unterhaltspflichtige das halbe Kindergeld abziehen, sodass er noch 225 Euro zahlen müsste. Offenbar kann er bislang nur 41 Euro zahlen. Das heisst, sie bekommt den UHV von 133 Euro aufstockend dazu. Also zusammen mit dem Unterhalt dann 174 Euro. Unterm Strich ist das aber für deine Freundin egal. Sie hat laut Arge für das Kind einen Bedarf von 215 Euro. UHV und Unterhalt werden 1:1 auf diesen Bedarf als Einkommen angerechnet. Sie bekommt dann also 133 Euro UHV + 41 Euro Unterhalt + 41 Euro Sozialgeld/Alg 2 für das Kind. Unterm Strich aber genau so viel wie jetzt. Nur das Elterngeld fällt halt insofern weg, als dass es als Einkommen angerechnet wird. Es sei denn, deine Freundin war vor der Geburt des Kindes erwerbstätig. Dann hat sie einen Freibetrag auf das Elterngeld.

Beitrag von manavgat - 23.12.10 - 16:06 Uhr

So ein Blödsinn.

Die Höhe des Unterhalts ist doch völlig egal, solange sie ALG2 bekommt.

und was soll: das reich hinten und vorne nicht?

Immerhin bekommt sie Alleinerziehendenzuschlag. Würde sie zumindest einen Minijob machen, dann hätte sie nochmal 160 Euro mehr.

Also nicht jammern.

Gruß

Manavgat