Elterngeldfreibetrag

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Beitrag von schnattie26 - 23.12.10 - 14:04 Uhr

Kann mir jemand sagen wie lange man vor der Geburt des Kindes erwerbstätig sein musste um den Elternfreibetrag nutzen zu können?

Mein Fall.

Erwerbstätig von Mai.2008- Juli 2009
Elternzeit ab dem 13.03.2010


Danke für eure Antworten

Beitrag von erdbeerschnee - 23.12.10 - 20:44 Uhr

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, musst du direkt VOR dem Mutterschutz erwerbstätig gewesen sein... sonst würde ja fast jeder den Freibetrag bekommen, wenn es reicht "irgendwann" vorher mal gearbeitet zu haben #kratz
Allerdings zählt ja bisschen Zeit mit in die Berechnung bei dir rein...!

Ansonsten nächste Woche mal bei der Familienkasse anrufen.

Erdbeerschnee

Beitrag von anyca - 23.12.10 - 21:00 Uhr

Eingerechnet werden die 12 Monate vor der Geburt. Monate ohne Einkommen werden mit Null berechnet.

Den Mindestbetrag (meintest Du das mit Freibetrag?) von 300 Euro kriegst Du auf jeden Fall, auch wenn Du noch nie erwerbstätig warst.

Beitrag von blinki.bill - 23.12.10 - 21:44 Uhr


Du meinst damit das Geld nicht bei der Arge angerechnet wird, oder?
Ich denke, das du da schon zu lange nicht arbeitest.

aber farge doch wenn du das meinst am besten bei der Elterngeldstelle oder bei der Arge nach.

lg