handelt zu haben.
ich frag für ne freundin, nicht für mich.
also: meine freundin und ihr Kind wohnen bei ihrer mutter. meine freundin und ihr kind bildeten immer eine bedarfsgemeindschaft, ihre mutter bildete eine eigene.
meine freundin erhielt schon seit jahren ergänzenden alg 2.
ihre mutter hat vor n bissel mehr als einem jahr einen geringfügig bezahlten job gefunden. die arge forderte sie auf, wohngeld zu beantragen. das geschah auch. im letzten dezember kam es dann zur ersten wohngeldzahlung.
vor kurzem musste ihre mutter das wohngeld neu beantragen. dabei fiel dann auf, was weder meine freundin noch ihre mutter wussten: wohngeld wurde auch für meine freundin und ihr kind bezahlt. meine freundin und ihre mutter hatten den wohngeldbescheid komplett falsch verstanden (wie genau würde jetzt den rahmen sprengen, jedenfalls war ihnen nicht klar, dass ein teil des wohngeldes auch für meine freundin + kind war).
es gibt genug zeugen, die nachweisen können, dass sie tatsächlich davon ausgingen, es handelte sich beim wohngeld um das alleinige wohngeld iher mutter (denn davon war immer nur die rede).
nun erhielt meine freundin ein schreiben von ihrer arge, dass sie die leistungen für ein jahr zurückzahlen soll. soweit ok.
aber was sie so wurmt ist, dass ihr "zumindest grobe fahrlässigkeit" angelastet wird.
absichtliches handeln kann sie durch zeugen (u.a. die wohngeldstellenarbeiterinnen) widerlegen. so schrieb sie das auch in der anhörung und schrieb auch, dass sie und ihre mutter den wohngeldbescheid falsch verstanden haben und dachten, es sei das alleinge wohngeld ihrer mutter.
was ist jetzt aber, wenn das grob fahrlässig nicht wegfällt. alg2 wird sie definitiv nicht mehr bekommen durch das wohngeld.
ist das grob fahrlässig (ausßer für die rückzahlung) irgendwie noch relevant?
danke und lg
ausversehenvon arge überzahlt + vorwurf zumindest grob fahrlässig ge-
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von overtherainbows - 23.12.10 - 18:16 Uhr
Beitrag von susannea - 23.12.10 - 19:29 Uhr
Hat sie denn den Wohngeldantrag irgendwie mit unterschrieben?
Wenn nicht, dann hat sie ja nichts doppelt beatragt usw.
Beitrag von overtherainbows - 23.12.10 - 20:42 Uhr
hi
definitiv nicht. den hat nur ihre mutter unterzeichnet. gezahlt wurde aber dennoch für alle 3. das geht wohl auch - insofern man sich dann doch mal auskennt bzw. es gesagt bekommt - auch aus dem wohngeldbescheid hervor, aber wie schon geschrieben: den haben sie komplett falsch verstanden. und ich hab das ding ja gesehen und auch mir leuchtete nicht sofort ein, dass für alle 3 wohngeld gezahlt wurde. erst, als sie es mir erklärten.
lg
Beitrag von overtherainbows - 23.12.10 - 20:54 Uhr
achso, falss noch wichtig:
ursprünglich kam es meiner freundin und ihrer mutter so vor, als wollte die wohngeldstelle die leistungen zurückfordern, aber die arge war schneller... finde ich komisch...
Beitrag von lockenlilly - 23.12.10 - 20:56 Uhr
die Antworten reichen dir wohl nicht?
http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-alg-ii-2/rueckforderung-von-arge-lang-19836.html
Beitrag von overtherainbows - 23.12.10 - 21:09 Uhr
zum einen:
damit hab ich nichts zu tun.
zum anderen: ich wusste, dass meine freundin in nem andern forum gepostet hat, aber sie hat dort wohl nicht auf all ihre fragen antwort erhalten.
und auch nicht auf die frage, was es denn nun mit dem grob fahrlässig auf sich hat. darum schlug ich ihr vor, hier zu fragen.
lg
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 12:20 Uhr
nun erhielt meine freundin ein schreiben von ihrer arge, dass sie die leistungen für ein jahr zurückzahlen soll. soweit ok.
Nein. Das ist nicht o.k.
warum?
Weil die Mutter rückzahlungspflichtig ist und nicht die Tochter.
Ich würde eine Anwältin mit der Angelegenheit beauftragen.
Gruß
Manavgat
