Hallo!
Ich muß mich bis morgen früh entschieden haben.
Habe nach mehrjähriger Auszeit wegen Kindererziehung überraschenderweise wieder ein Angebot in meinem erlernten Beruf als Arzthelferin bekommen.
Habe dort Probegearbeitet und fühlte mich im Team wohl, das Fachgebiet ist recht speziell und ich kenn mich gut damit aus weil ich lange da gearbeitet habe, deshalb haben sie sich auch für mich entschieden.
Die Stelle wäre unbefristet und soweit ich mitbekomme, geht es den Helferinnen dort sehr gut, die sind alle viele viele Jahre dort und es war reiner Zufall, dass ausgerechnet jetzt, wo ich wieder arbeiten möchte, etwas frei wird.
Eine Dame geht in einem Jahr in Rente (nach 42 J. dort in dieser Praxis) und ich dürfte jetzt anfangen mit 8 - 9 Stunden in der Woche und dann in einem Jahr deutlich erhöhen.
Dann ist es ja eh klkar, dass es auf Lohnsteuerkkarte geht nur was mache ich jetzt?
Er hat mir angeboten entweder 400 Euro auf Minijob-Basis oder für 425 Euro, Stunden Urlaub usw. bleiben gleich.
Ich hätte ja zu den 400 Euro JOb tendiert weil ich eben keine Abzüge habe. Mein Mann hingegen möchte dass ich das soz.vers.pfl. annehmen weil ich dann versichert bin. Wir sind verheiratet, also KK wäre kein Problem mich Familienzuversichern. Aber er meint wegen der Rente. Ist das wirklich sinnvoll ich meine so hoch ist der Beitrag in die Rentenkasse doch auch nicht bei 425 Euro. Was mir dann mal angerechnet wird. Aber er meinte trotzdem die Jahre würden angerechnet und das soz.vers.pfl. wäre immer besser.
Hm was mach ich denn jetzt?
Was wären denn die Vorteile in meinem Fall?
Ach und die Elternzeit ist Ende Januar vorbei.
LG
Dringend! Was soll ich machen Minijob o. soz.vers.pfl. Job?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von greta111 - 23.12.10 - 20:49 Uhr
Beitrag von seikon - 23.12.10 - 21:00 Uhr
Hör auf deinen Mann.
Du bist selber krankenversichert. Das ist schon mal viel Wert, grad wegen Mutterschaftsgeld usw.
Du bist rentenversichert. Wunder dich mal nicht, wie sehr sich das zum Teil auswirken kann.
Und vor allem bist du arbeitslosenversichert. Das heisst du erwirbst wieder einen Anspruch auf Alg 1. Selbst wenn du jetzt noch einen ruhenden Anspruch durch die Elternzeit hättest würde der ja verfallen, wenn du auf 400 Euro Basis arbeitest. Bei der sv. Variante eben nicht.
Beitrag von susannea - 23.12.10 - 22:13 Uhr
Durch die Elternzeit hat sie evtl. einen neuen Anspruch, keinen ruhenden nur und der würde dann erst in frühestens 12 Monaten verfallen!
Ich würde es aber trotzdem machen schon alleine wegen der Kidnerkrankentage ;)
Beitrag von seikon - 23.12.10 - 22:28 Uhr
Das heisst, jemand der vor der Elternzeit noch nie gearbeitet hat (und somit keinen Anspruch auf Alg 1 erworben hat) und dann 3 Jahre Elternzeit nimmt, der hat danach dann einen Alg 1 Anspruch?
Beitrag von susannea - 24.12.10 - 08:41 Uhr
Nein, er muss davor eien Tag gearbeitet haben und dann hat er hinterher Anspruch auf ALG1.
Beitrag von bruchetta - 24.12.10 - 21:27 Uhr
Ich möchte noch etwas zur Rente schreiben:
Würde sie € 78,-- (das ist ein freiwilliger Betrag für Selbstständige) über 12 Monate einzahlen, hätte sie sage und schreibe € 4,-- mehr an Rente.
Ja, da soll man sich nicht wundern, recht haste!!
Frohe Weihnachten!! 
Beitrag von hedda.gabler - 23.12.10 - 23:00 Uhr
Hallo.
Ich sehe das anders als meine Vorschreiberin ...
... bei einem Hauptverdiener in einer Ehe ist ein 400,- Job für die Ehefrau wesentlich lukrativer und steuerlich von Vorteil (habe gerade erst einen Bericht darüber gesehen, inwieweit diese "Taschengeld"-Jobs in finanzieller und steuerlicher Sicht besser sind und unterm Strich viel mehr bleibt) ...
... ich würde erst sozialversicherungspflichtig arbeiten, wenn sie die Stunden so erhöhen, dass sich das rechnet ... zumal es bei Dir ja zeitnah abzusehen ist.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 12:13 Uhr
Ausnahmsweise bin ich hier mal völlig anderer Meinung, siehe meine Antwort.
Beste Grüße und schöne Weihnachten.
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 24.12.10 - 01:36 Uhr
Du kannst auch vom Minijob Deinen eigenen Anteil zur Rente einzahlen!! Ich würde es auch unbedingt machen !!!!. Und zwar kann ich das mit eigener Erfahrung begründen.
Es wird viel zu wenig drüber aufgeklärt, dass es auch bei einem Minijob möglich ist, einen eigenen Anteil in die RV zu zahlen. Der AG bezahlt nur eine Umlage, nur durch diese Umlage erwirbst Du keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Meine Mutter hat diese Tatsache das Genick gebrochen. Meine Mutter hat 6 Jahre nur Witwenrente kassiert und einen 400 € Job gearbeitet, ohne ihren Anteil zur RV zu tragen.
Meine Mutter wurde schwer krank, hätte, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt hätte, Anspruch auf eine nicht unerhebliche Erwerbsminderungsrente gehabt. Die wäre höher gewesen, als 400 € mtl.
Ich weiß nicht genau, wo hoch der Anteil dann monatlich wäre. Ich meine so um die 35 - 40 €.
Mach es unbedingt. Es ist gut investiertes Geld, wenn Du mal längerfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst.
Dein AG muss den Antrag meine ich bei der RV stellen und die Beiträge behält er gleich von Deinem Gehalt ein und überweist sie dann an die RV.
Aber nur die Umlage, die er leisten wird, reicht nicht!!!!! Damit hast Du 0 Anspruch!
LG Janette
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 09:00 Uhr
Bei deiner Mutter ist das ein ganz anderer Fall. Sie hat den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente durch ihre Einzahlungslücke verwirkt. In diesem Fall laufen die Einzahlung durch die Erziehungszeiten weiter. Sie hat keinerlei Einbußen.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.12.10 - 01:28 Uhr
Nö, ihre EZ ist im Januar vorbei. Ab da laufen keine Einzahlungen mehr in die RV.
Meine Mutter hatte ihre Ansprüche verwirkt, die TE ist gerade auf dem besten Wege sie zu verwirken, wenn sie nichts einzahlt.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.12.10 - 01:38 Uhr
Hier noch mal was zur Veranschaulichung! Und auch noch mal zum Thema, dass man seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durchaus verwirken kann, mit diesen 400 € Jobs.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article2792290/Auch-bei-Mini-Jobs-auf-die-Rente-achten.html
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 09:02 Uhr
Ganz klar auf 400,-- Euro arbeiten, sonst gibt es eine ordentliche Steuernachzahlung. Einzahlung in die Rentenkasse läuft automatisch über die Anrechnung der Erziehungszeiten.
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 12:15 Uhr
Wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, dann zählt beides.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 12:24 Uhr
Mit der geringen Einzahlung bekommt sie später keinen Cent mehr Rente.
Wichtig ist nur keine Lücken zu haben.
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 12:12 Uhr
Sozialversicherungspflichtig!
Dein Mann hat völlig Recht.
Ich bin chronisch krank und habe die Erfahrung gemacht, dass es - im Nachhinein gut war, immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben. Ich werde von der Rentenversicherung meine Reha alle 2 Jahre bezahlt bekommen. Dafür muss man aber 15 Jahre voll haben....
Andere Vorteile sind: Waisenrente, Witwerrente. Arbeitslosenversicherung. Auch da kann man durch die insgesamt gearbeitete Zeit einen Vorteil haben. Beispiel: wenn Du im Anschluss 1/2 Jahr Vollzeit arbeiten würdest, dann richtet sich das ALG1 nach dem letzten Gehalt, die versicherungspflichtige Zeit hättest Du aber durch den jetzigen Job dann voll.
Minijob ist nicht gut.
Guß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 12:25 Uhr
Sie arbeitet ja nur für ein Jahr auf Minijob-Basis.
Beitrag von susannea - 24.12.10 - 13:49 Uhr
UNd genau in dem Jahr werden dann z.B: die Kidner nicht krank?
Sobald man Kinder hat, die immer krank werden können lohnt sich das schon alleien durchs Kinderkrankengeld!
Und Steuernachzahlung muss doch überhaupt nicht sein!
Bei Steuer- und Sozialversicherungspflichtig kann sie z.B: auch Fahrtwege usw. absetzen, bei 400 Euro-Job nicht!
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 14:46 Uhr
Wenn ich bei so geringem Lohn Fahrtkosten, Zeitaufwand und Steuernachzahlung abziehe lohnt es sich einfach nicht mehr. Wenn sie soviel Fahrtkosten absetzen kann, dass es zu keiner Steuernachzahlung kommt, muss sie diese Kosten auch von ihrem Lohn abziehen. Was bleibt dann noch übrig?
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 15:04 Uhr
Was übrig bleibt?
Perspektive.
Imho gehört dieser Ehefrauen-Subventionszirkus-Minijob
ersatzlos gestrichen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 15:35 Uhr
Es ist nur für ein Jahr und keine Dauerlösung!!!
Nicht nur Alleinerziehende, auch viele Ehefrauen sind auf ihren Verdienst angewiesen. 400,-- € mehr sichert auch hier das Überleben.
Beitrag von manavgat - 24.12.10 - 15:40 Uhr
Alleinerziehende sind diejenigen die diese Ehefrauen mitsubventionieren.
Wer nur den einen Job hat, hat in der Gleitzone bei 401 Euro brutto, ca. 380 Euro netto bei voller Versicherung.
Dein Argument zieht nicht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 24.12.10 - 17:07 Uhr
Und diese 380 Euro werden bei der Jahressteuer beim Ehemann mitgerechnet und nochmals versteuert. Es bleiben dann eben keine 380 Euro netto. Auch die Ehemänner subventionieren es mit.
Argument zieht doch.
Beitrag von susannea - 25.12.10 - 00:22 Uhr
Aber ob und wie hoch die Steuer ist, hängt ja vom EInkommen des Ehemannes ab. Also dies immer so zu pauschalisieren, dass es später so hoch nachversteuert wird, zieht auch nicht als Argument.
Beitrag von susannea - 25.12.10 - 00:21 Uhr
Wie gesagt, ob Steuernachzahlung hängt ja noch von viel mehr ab, damit würde ich also nciht rechnen!
Außerdem, die Fahrtkosten hat sie bei 400 Euro Job und sozialversicherungspflichtig. Abziehen kann sie sie nur bei einem von beiden, also hast du da einen Rechenfehler, denn auch der Zeitaufwand ist der selbe ;)
DAs muss man sich genau durchrechnen, aber in der Regel kommt man mit Kindern einfach bei sozialversicherungspflichtig besser weg!
