Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand nen Tip geben, denn in meinen Bekanntenkreis kennt sich leider keiner aus.
Wir haben vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft. Aber noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht. Was muss ich überhaupt alles berechnen. Und wie erstelle ich die Nebenkostenabrechnung dann?
Wäre echt froh über Antworten.
LG
Jemand hier der vermietet??? Hab ne Frage zur Nebenkostenabrechnung.
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Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 09:39 Uhr
Beitrag von grafzahl - 24.12.10 - 09:57 Uhr
Ihr vermietet ein Haus und fragt in einem Familienforum, wie man eine Nebenkostenabrechnung macht?
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 10:01 Uhr
Na ja ich wusst sonst net wo ich noch fragen soll. Aber wenns falsch ist tuts mir leid.
Beitrag von gh1954 - 24.12.10 - 10:33 Uhr
Bist du wirklich so blauäugig?
Hast du das Geld so locker sitzen, dass du deinen Mietern die Nebenkosten incl. Versicherung so lange vorfinanzierst?
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 11:03 Uhr
Ne, ne, ne. Is noch nicht so lang vermietet. Haben erst renoviert. Is erst seit Märzt vermietet.
Beitrag von landmaus - 24.12.10 - 12:54 Uhr
Wieso denn vorfinanzieren?
Normalerweise sollten Nebenkostenvorauszahlungen so gewählt sein, dass eine Deckung der tatsächlichen Kosten besteht und möglichst wenig Überzahlung zustande kommt.
Bei einem (Einfamilien-)Haus kann man das meist auch einfach umsetzen.
Beitrag von woodgo - 24.12.10 - 10:41 Uhr



super Weihnachtsgag...
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 10:59 Uhr
Och mensch, ich weis doch, dass ich mich an den Vermieterbund wenden muss. Ich hab ja nur mal Interessehalber gefragt.
Jetzt in ich echt voll traurig
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 11:00 Uhr
Och mensch, ich weis doch, dass ich mich an den Vermieterbund wenden muss. Ich hab ja nur mal Interessehalber gefragt.
Jetzt in ich echt voll traurig

.
Na toll Weihnachten ist gelaufen
.









Beitrag von werner1 - 24.12.10 - 10:43 Uhr
Hallo,
zuerst solltest du im Mietvertrag nachsehen, ob NK überhaupt vereinbart wurden.
Deine Anschrift
Anschrift des Mieters,
möglicherweise genauere Angaben, (1. Stock links z.B.)
Der Abrechnungszeitraum, darf maximal ein Jahr = 12 Monate sein.
War der Mieter vor dem Kauf schon drin ?
Wenn ja, dann musst du den von deinem Vorgänger übernehmen,
wenn nein, darfst du ihn frei festlegen.
Dann die Aufstellung Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Anteil des Mieters.
Heizung
Warmwasser
(Strom für Heizung, Kaminkehrer und Heizungswartung gehören auch dazu)
Kaltwasser
Schmutzwasser
evtl Niederschlagswasser
Grundsteuer
Müll
Allgemeinstrom
Schneeräumen,
Rasenmähen
Treppe putzen
Gebäudeversicherungen ( Feuer + Sturm + Hagel + Leitungswasser + Haftpflicht + Elementarschäden)
Falls ich noch etwas vergessen habe:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Und beeile dich, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist muss die NK-Abrechnung am 31.12. beim Mieter sein.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 10:46 Uhr
Super vielen dank.
Gruß
Beitrag von susannea - 24.12.10 - 12:00 Uhr
Aber doch nur die von 2009 und es war ja wohl erst seit März 2010 vermietet.
Dann hat sie bis 31.12.2011 Zeit!
Beitrag von grafzahl - 24.12.10 - 11:01 Uhr
Also nachdem sich abzeichnet, dass du tatsächlich vermietest und nicht das Haus selbst bewohnst und mit dir selber abrechnen willst mal ganz wohlwollend:
Du kaufst ein Haus zur Vermietung und hast von der Verwaltung der Immobilie keine Ahnung?
Du bist nicht in der Lage, bei amazon oder Google das Wort "Betriebskosten" einzugeben und dir die nötigen Informationen im Internet oder der einschlägigen Literatur zu beschaffen?
Also entweder bist du ein Fake oder ich empfehle dir schon mal die urbia-Empfehlung oben rechts:
"Peter Zwegat/Liane Scholze: Raus aus der Schuldenfalle"
Und falls noch was zu retten ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-14-nebenkosten.pdf
http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-35-heizkostenabrechung.pdf
http://www.amazon.de/Das-Vermieter-Praxishandbuch-Michael-Koch/dp/3448101117/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1293184692&sr=8-3
http://www.amazon.de/Nebenkostenabrechnung-für-Vermieter-Matthias-Nöllke/dp/3448101699/ref=pd_sim_b_1
Und jetzt warte ich eigentlich nur noch darauf, dass du hier fragst, ob du bei der vermieteten Immobilie irgendetwas bei der Einkommensteuererklärung beachten musst...
Und mal ganz im Vertrauen: wäre ich dein Mieter und du mein Vermieter, ich würde dich ja dermaßen über den Tisch ziehen...
Fröhliche Weihnachten.
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 11:13 Uhr
Danke Grafzahl.
Beitrag von werner1 - 24.12.10 - 11:53 Uhr
#Is erst seit Märzt vermietet. #
Dann mach den Abrechnungszeitraum doch 01.03.2010 - 28.02.2011.
Das Ganze hängt auch etwas von der Gasrechnung ab, bzw deren Abrechnungszeitraum.
Aber du kannst zur Not alles umrechnen.
Beitrag von spooky187 - 24.12.10 - 16:29 Uhr
Ja so werd ichs machen. Vielen Dank für deine Hilfe.
LG
Beitrag von vwpassat - 24.12.10 - 23:48 Uhr
Solche Vermieter sind der Traum eines jeden Mieters.
Beitrag von werner1 - 24.12.10 - 11:05 Uhr
Ablesedienst (Röhrchen)
Kosten der Röhrchen + Wasserzähler
Datum
fällig bis (30 Tage)
der Satz:
Die Vorauszahlungen wurden unbar, mit Überweisung geleistet, und sind auch nicht im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gemäß §8 Sozialgesetzbuch 4 angefallen.
(betrifft Kaminkehrer und Heizungswartung)
Um mir völlig unnütze Rückfragen zu ersparen, schicke ich immer die Rechnungskopien mit. (werden gleich bein bezahlen eingescannt) Das ist freiwillig, müssen tust du nicht.
Kannst du dir von einem Bekannten eine kopieren lassen ?
