Hi ihr Lieben!
Kurze Frage...
kennt jemand einen guten Link wo man den Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen ablesen kann?
Mein Mann und ich haben 2 Kinder, aus erster Ehe hat er eine 15-jährige Tocher und jetzt "kämpfen" wir gerad wegen dem Selbstbehalt für uns...
momentan wird er auf 700 Euro selbstbehalt runtergestuft, dagegen sind wir angegangen und heut kam ein Brief dass sie doch tatsächlich auf 778 Selbstbehalt hochgestockt haben
...
IRGENDWO hab ich aber gelesen dass Single Väter was um die 700 Euro Selbstbehalt haben und berufstätige Väter mit eingener Familie ca 900 Euro!
Die konkrete Frage: was ist der Selbstbehalt bei einem berufstätigem Mann mit eigener Familie (für eine 15-jährige die bei ihrer Mutter lebt)?
Kann mir jemand helfen oder gibts Erfahrungswerte bei jemandem?
LG Clude
Selbstbehalt für Unterhaltszahlung
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Beitrag von cludevb - 24.12.10 - 12:56 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 24.12.10 - 13:42 Uhr
Hallo.
>>> IRGENDWO hab ich aber gelesen dass Single Väter was um die 700 Euro Selbstbehalt haben und berufstätige Väter mit eingener Familie ca 900 Euro! <<<
Nein, das hat nichts mit Single oder Nicht-Single zu tun, sondern mit erwerbstätig (Selbstbehalt von 900,-) und erwerbslos (Selbstbehalt 770,-).
Der Selbstbehalt kann sich aber auch durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner reduzieren:
b) Verringerung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner
Die oben genannten Selbstbehaltssätze können sich aber verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.
Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- € netto verdient.
Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden .
Quelle: http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Gruß von der Hedda.
Beitrag von cludevb - 24.12.10 - 22:42 Uhr
*hmpf*
na dann stimmen wenigstens die grundsätze... mein mann ist berufstätig und ich nicht... also 900 euro, ich weiß nicht was die sich bei den ämtern da einen rumwurschteln "es wurde pauschal ermittelt" als wortlaut... da gibts doch kein pauschal bei so einer tatsache 
und der behörden/anwaltswahnsinn geht weiter...
Danke für deine Antwort und Merry Christmas!
Beitrag von susannea - 24.12.10 - 13:53 Uhr
Demnach müsstest du 894 Euro Netto verdienen. Stimmt das, dann stimmt auch der Selbstbehalt.
Beitrag von cludevb - 24.12.10 - 22:54 Uhr
Hi!
ich verdien abere nüscht, niente. Und das ist bei den Ämtern bekannt, wurde beim ersten Wiederspruch auch nochmal verdeutlicht. Das einzige Verdiener ist mein Mann.
Deswegen verstehe ich auch nicht was die Ämter sich da für einen Murks zusammenwurschteln 
Sein Selbstbehalt ist ja anscheinend definitiv ca 900 Euro... und Monat für Monat wird der Unterhalt abgerechnet als wenn er nicht berufstätig wäre... und wir drehen pfennige weil sie es nicht auf die reihe kriegen und wir inzwischen per anwalt hinterher müssen! hoffe dass es wenigstens irgendwie zurückgezahlt wird in irgendeiner weise wenn der behördenwahnsinn (geht seit nem halben jahr hin und zurück, amt hat unterlagen verschlampt, dann hingehalten usw sowas hab ich noch nie erlebt) mal aufhört. 
Naja danke für deine Antwort und Merry Christmas
Beitrag von susannea - 25.12.10 - 00:16 Uhr
Tja, dann gibs jedenfalls keine sinnvolle Begründung für die Selbstbehaltshöhe.
Vielelicht wissen die von Einnahmen, von denen ihr nichts wisst ;)
Beitrag von cludevb - 25.12.10 - 19:53 Uhr
Kein Ding, wenn sie "von einnahmen wissen von denen wir nichts wissen", will ich die wenigstens auch auf dem Konto sehen, dann dürfen sie gern meinen Mann anders einsstufen
Beitrag von manavgat - 25.12.10 - 14:02 Uhr
Na, Du wirst doch wieder arbeiten gehen, oder nicht?
Gruß
Manavgat
Beitrag von cludevb - 25.12.10 - 20:09 Uhr
Hi!
Da es gerade nicht ums "wirst doch wieder" sondern ums "habe momentan und hatte die letzte Zeit (kein eigenes Einkommen)" geht, also um Gegenwart und nahe Vergangenheit, werde ich jemand Fremden im nicht publik machen ob mein Arbeitsvertrag ab April weiterläuft wenn der Kleine zwei wird ODER ob wir eine 9-köpfige Grossfamilie planen und ich mich bis zu meinem 40. Geburtstag der Kindererziehung und dem Haushalt widmen werde 
Und meine Frage auf Selbstbehalt ist jetzt zufriedenstellend beantwortet worden, wenn du privateren Talk möchtest können wir gerne per PN chatten

LG Clude
