Hallo und Frohe Weihnachten an alle!!!
Mich würde mal interessieren, wie das mit dem Elterngeld in folgender Situation aussehen würde:
berechnetes Elterngeld läge bei ca. 450 Euro (also nur knapp über dem Satz, den ja alle bekommen von 400 Euro (oder waren es 300 Euro???
)
Wenn ich dann für ein paar Std. wieder arbeiten gehen würde, würde mir das Gehalt ja aufs Elterngeld angerechnet (also das EG würde sich schmälern).
Wird dies nur bis zum Mindestsatz geschmältert oder evtl. auch mehr?
Kann ich also mit 400? Euro + Gehalt rechnen oder nicht?
Hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben.
Vielen Dank für eure Antworten 
Gruss Andrea
Elterngeldfrage
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Beitrag von fernweh123 - 26.12.10 - 13:31 Uhr
Beitrag von winniwindel - 26.12.10 - 14:40 Uhr
also deine frage kann ich dir glaube nicht beantworten, aber der MIndestsatz liegt bei 300Euro. =) Ich denke mal das ihr das auch mind. bekommt. Frage doch mal auf www.caritas.de da gibts so ne onlineberatungsstelle, die antowrten ziemlich genau auf deine fragen.
Beitrag von susannea - 26.12.10 - 14:57 Uhr
Mit den Auskünften wäre ich vorsichtig, ich habe lange nciht so viel schlechte, falsche Antworten gehört, wie von der Caritas und ähnlichen Beratungsstellen!
Beitrag von seikon - 26.12.10 - 14:54 Uhr
Weniger als den Mindestsatz (300 Euro) gibt es nicht. Du kannst also auf jeden Fall mit 300 Euro + Gehalt rechnen. Wenn du es splitten lässt, dann im ersten Jahr mit 150 Euro + Gehalt. Im zweiten Jahr dann mit dem "vollen" hälftigen Betrag + Gehalt.
Beitrag von susannea - 26.12.10 - 14:58 Uhr
Das ist falsch!
Angerechnet wird bevor gesplittet wird, also gitbs auch im 2. Jahr dann nur 150 Euro und Gehalt, wenn im 1. Jahr gearbetiet wird.
NUr wenn erst im 2. Jahr gearbeitet wird, trifft deine Antwort zu!
Beitrag von fernweh123 - 26.12.10 - 18:25 Uhr
danke euch für alle Antworten!
Andrea
